Impressum & Offenlegung

Angaben gemäß §§ 24f Mediengesetz (MedienG)


TRUPPENDIENST-Online

Amtliche Publikation der Republik Österreich

Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller:
Bundesministerium für Landesverteidigung

Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Roßauer Lände 1
1090 WIEN

Redaktion:
Redaktion TRUPPENDIENST
Stiftgasse 2a
AG Stiftgasse
A-1070 WIEN
truppendienstsymbolbmlv.gvpunktat

Vertretungsbefugte Organe:
Beirat - ARGE TRUPPENDIENST

Vorsitz: Oberst dhmfD Mag. Bernhard Lauring
Geschäftsführung: Oberstleutnant Mag.(FH) Robert Zanko

Unternehmensgegenstand:

Informationstätigkeit im Rahmen der öffentlichen Verwaltung zu Themen des militärischen Führungs- und Ausbildungswesens

Grundlegende Richtung:

TRUPPENDIENST-Online ist das Magazin für Ausbildung, Führung und Einsatz des Österreichischen Bundesheeres.

Im TRUPPENDIENST-Online werden Einsätze, Führungs- und Ausbildungsangelegenheiten aller Waffengattungen des Österreichischen Bundesheeres und sicherheitspolitische Angelegenheiten behandelt. Der Fokus liegt auf der gefechtstechnischen und taktischen Führungsebene.

Hierdurch soll das militärische bzw. einsatzrelevante Allgemeinwissen aller Kaderangehörigen des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes unter Beachtung der Information über das strategische Umfeld Österreichs vermehrt sowie die praktischen und theoretischen Kenntnisse besonders jener Offiziere, Unteroffiziere und Chargen gesteigert werden, welche in der Truppenausbildung, der Einsatzvorbereitung und in Einsätzen tätig sind.

TRUPPENDIENST-Online ist auch ein Forum zur freien Meinungsäußerung über die Angelegenheiten des Österreichischen Bundesheeres und der Landesverteidigung und leistet einen Beitrag zur Vertiefung des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Soldaten.

TRUPPENDIENST-Online informiert Angehörige des Bundesheeres, der Zentralstelle und der Heeresverwaltung einschließlich der Miliz, militärisches Fachpersonal des In- und Auslandes, Funktionsträger aus dem Bereich der militärischen Öffentlichkeitsarbeit und der wehrpolitischen Informationsarbeit sowie militärisch Interessierte.

Davon zu unterscheiden ist TRUPPENDIENST, bei dem es sich um ein periodisches Medienwerk handelt, welches durch vier Printausgaben im Kalenderjahr in Verbindung mit einer Onlinepräsenz zur Aus- und Weiterbildung im militärischen Fachbereich beiträgt.

Dem Adressatenkreis des periodischen Medienwerks zuzuordnen sind Personen, die Inhalte von TRUPPENDIENST-Online abrufen. Der Abruf dieser Inhalte ist unentgeltlich und berechtigt zur temporären Vervielfältigung auf dem jeweiligen Endgerät.
 

Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Redaktion TRUPPENDIENST ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Militärfachmagazins TRUPPENDIENST (www.truppendienst.com). Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle neuen Bilder (Stichtag 1. Oktober 2019) werden ausschließlich mit Alternativtexten veröffentlicht. In manchen Artikeln finden sich Links zu Artikeln bzw. Informationen von anderen Medien bzw. Websites auf denen sich unter anderem Bilder, Videos oder Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.) befinden können. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllen diese nicht die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet).

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos werden auf der Video-Plattform "Youtube" gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet und sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien (Text) zur Verfügung zu stellen.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen 

Viele ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für neue PDF-Dokumente werden wir die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA berücksichtigt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 14. Oktober 2019 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung und im September 2019 durch einem Selbsttest nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht, ausgebaut und angepasst. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung der Website behindern, oder Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind sowie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf www.truppendienst.com“ an truppendienst@bmlv.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle 

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe Die Website www.truppendienst.com wurde 2016 erstmalig veröffentlicht. Das Online-Team der Redaktion TRUPPENDIENST ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.
 

Design und Programmierung

Konzeption & Webdesign:
Branding Agentur Ferras

Strategieentwicklung & Programmierung:
seam media group - Die strategische Full Service Webagentur

Nutzungsbedingungen:

Hier finden Sie die Online-Nutzungsbedingungen von TRUPPENDIENST-Online. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die Verwendung von redaktionellen Inhalten, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Eigentümer gestattet. Die kommerzielle Nutzung derselben ist untersagt.