Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2024 das Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen.
Diese Gesetzesnovelle zielt darauf ab, die gesetzliche Grundlage für einen „Ausbildungsscheck“ für Soldaten in der Miliz zu schaffen, um das Milizsystem zu stärken. Personen, die an Milizübungen teilnehmen, erhalten eine Vergütung von bis zu 100 Euro pro Ausbildungstag. Diese Vergütung kann für zivile berufliche Aus- und Fortbildungszwecke genutzt werden und soll als Anreiz dienen, sich verstärkt in der Miliz zu engagieren. Ebenso soll es die Wirtschaft ermutigen, die Miliz stärker zu unterstützen.
Die Novelle umfasst auch die Einführung eines sozialrechtlichen Härteausgleichs, um sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus für Personen im Präsenz- und Ausbildungsdienst zu beseitigen. Des Weiteren wird mit dieser Novelle die Grundlage für eine Tapferkeitsmedaille im Bundesheer geschaffen. Diese soll Soldaten ehren, die außergewöhnliche Tapferkeit und Einsatzbereitschaft unter Gefährdung ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit während eines Einsatzes gezeigt haben.
-red-
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