• Veröffentlichungsdatum : 20.01.2017
  • – Letztes Update : 01.02.2017

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GSVP und Migration

Wolfgang Wosolsobe

Es freut mich besonders, Ihnen gegen Ende meiner derzeitigen Verwendung als Generaldirektor des Europäischen Militärstabes einige Gedanken zum Zusammenhang zwischen Migration und Gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vorlegen zu können. Die Forderung, die zivilen und militärischen Instrumente der GSVP wesentlich stärker in den Dienst des Umganges mit der aktuellen Migrationswelle zu stellen, wurde von einer Reihe von Staaten, darunter auch Österreich, nachdrücklich erhoben. 

Der Vertrag von Lissabon (TEU) sieht die Instrumente der GSVP ausschließlich für das Krisenmanagement außerhalb des Territoriums von Mitgliedsstaaten der EU vor. Die Möglichkeit einer Ausnahme kann hier der Artikel 42.7 TEU bieten. Es geht dabei um die Beistandsklausel der EU, die erstmals von Frankreich unter dem Eindruck der verheerenden Terroranschläge im November des vergangenen Jahres angerufen wurde. Sie bietet Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit, auch militärische Kräfte auf das Staatsgebiet des anrufenden Staates zu entsenden, wenn dieser Staat ein entsprechendes Angebot ausdrücklich akzeptiert.

Es handelt sich dabei allerdings um eine bilaterale Aktion und nicht um ein Handeln im Rahmen der GSVP im engeren Sinne. Eine derartige Aktion würde nicht durch die EU politisch gestaltet und militärisch geplant werden. Sie wäre daher nicht, wie sonst alle Aktionen im Rahmen der GSVP, dem Einstimmigkeitsprinzip unterworfen. Der TEU sieht außerhalb der Instrumente der GSVP noch den Artikel 222, die so genannte Solidaritätsklausel, vor. Diese schickt allerdings voraus, dass ein Staat erklärt, aus eigener Kraft nicht mehr mit einer bestimmten Situation fertig zu werden.

Die erwähnte Forderung zielt auf die Verwendung von Aktionen der GSVP zur Bewältigung der Migrationsströme auf der westlichen Balkanroute. Angesichts des Erörterten kann es sich dabei nur um die Unterstützung jener Staaten dieser Region handeln, die nicht EU-Mitglieder sind. Die Möglichkeit einer derartigen Aktion besteht weiterhin, bedarf aber, abgesehen vom Konsens innerhalb der EU-Staaten, als rechtliches Mindesterfordernis einer Einladung von Seiten jener Staaten, denen derartige unterstützende Aktionen zu Gute kommen sollen.

In den bereits mehrfach durchgeführten Diskussionen innerhalb der EU hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt, dass der erforderliche Konsens derzeit nicht erzielt werden kann. Das könnte sich bei weiterer Zuspitzung der Lage ändern. Die Bandbreite der möglichen Aktionen würde von Beratung, über Unterstützung bei der Grenzüberwachung bis hin zu logistischer Unterstützung bei der Bewältigung des Migrationsflusses reichen. 

Die bisherige Betrachtung verengt allerdings den Blick auf einen spezifischen Aspekt des Zusammenhanges zwischen Migration und GSVP. Es braucht hier nicht erläutert zu werden, wie vielschichtig die Hintergründe von Migration sind. Sie ist im Grunde nur ein Symptom für tiefer liegende und langfristige Probleme. Das gilt auch für die aktuelle Migrationswelle, wobei es nicht das schwerwiegendste Problem ist, dass die EU nicht darauf vorbereitet war, innerhalb von sechs Monaten eine Million Flüchtlinge aufzunehmen.

Die Ursachen für die Migration können nur mittel- und langfristig und auch dann nur mit beträchtlichem Ressourceneinsatz behoben werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Ausmaß der Herausforderung, welches aus der demographischen Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent in Verbindung mit den Folgen des Klimawandels entsteht, noch gar nicht voll erfasst wurde.

Langfristig können die Ursachen für die aktuellen und künftigen Migrationsschübe nur durch Stabilität, verantwortungsvolle Regierung, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit in den betroffenen Gebieten reduziert werden. Genau das ist der Ansatz der Europäischen Union, die dafür das gesamte Spektrum ihrer Instrumente zur Wirkung bringt. Man kann berechtigt diskutieren, wie effizient dieser Mitteleinsatz derzeit ist, aber seine Ziele sind richtig. Es ist eine Verantwortung der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlamentes, die Europäische Kommission zu einem besser koordinierten Zusammenwirken mit den Instrumenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu motivieren. 

Die GSVP und in ihrem Rahmen die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten haben einen wesentlichen Anteil an Maßnahmen zu langfristig wirksamer Stabilisierung. Die zivilen und militärischen Missionen zur lokalen und regionalen Fähigkeitsentwicklung am Horn von Afrika, in der Sahel-Region oder in Afrika südlich der Sahara zielen darauf ab, die jeweiligen Empfangsstaaten langfristig mit glaubwürdigen und dem Rechtsstaat untergeordneten Instrumenten für die Sicherheit auszustatten. 

Diese Missionen, in Verbindung mit der maritimen Operation zur Bekämpfung von Schmugglernetzwerken in Libyen dienen daher ebenso der Eindämmung unkon­trollierter Migration, wie es entsprechende Maßnahmen auf dem Westlichen Balkan tun könnten. Es bedarf keiner prophetischen Gabe, um einen deutlich steigenden Bedarf an derartigen Operationen vorherzusagen. Die Bereitschaft der EU-Mitgliedsstaaten, diesem Ruf zu folgen, liegt hingegen wesentlich mehr im Bereich des Prophetischen.

Themenschwerpunkt Migration

Generalleutnant Wolfgang Wosolsobe ist Generaldirektor des Militärstabes der Europäischen Union.

 

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