Miliz-Stabsunteroffiziere im NQR anerkannt
Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) hat zur Steigerung der Attraktivität der Milizlaufbahn im Unteroffizierskorps und zur Verbesserung der nationalen sowie internationalen Vergleichbarkeit von Unteroffiziersfunktionen die Einbettung der Stabsunteroffiziere der Miliz in den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Österreich beantragt. Dieses Verfahren konnte am 26. September 2024 erfolgreich abgeschlossen werden, indem die Qualifikation „Stabsunteroffizier Miliz in einer Folgeverwendung“ dem Niveau 5 des NQR zugeordnet wurde.
Die Anerkennung wurde auf Augenhöhe mit den Stabsunteroffizieren in der Berufslaufbahn beantragt und letztlich bestätigt. Seit 2019 sind diese in ihrer Erstverwendung ebenfalls dem Niveau 5 des NQR zugeordnet. Für die Milizlaufbahn konnte eine vergleichbare Einstufung allerdings erst für die Folgeverwendung begründet werden, da gemäß Laufbahnbild nach der Erstverwendung eine zusätzliche Weiterbildung an der Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) zu absolvieren ist, um auf den militärischen Stabsdienst im kleinen Verband vorbereitet zu werden. Diese Weiterbildung ist für Berufsunteroffiziere bereits in der Kaderausbildung 4 enthalten und wird als Teil ihrer Erstverwendungsqualifikation abgeschlossen.
Die Zuordnung ist im Qualifikationsregister der Nationalen Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden (Link siehe unten). Zudem wird diese künftig auch auf den Bestätigungen über den Abschluss der Weiterbildung für den Stabsdienst bei Milizunteroffizieren vermerkt sein. Innerhalb des BMLV werden keine zusätzlichen Zertifikate oder Bescheinigungen in diesem Zusammenhang ausgestellt. Eine rückwirkende Anerkennung früherer Bildungsabschlüsse über den NQR ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Mit der Einstufung auf Niveau 5 wurde eine attraktive Zuordnung erreicht. In diesem Bereich des österreichischen Bildungssystems finden sich Qualifikationen, die über eine höhere Berufsbildung, etwa mit Matura, oder im Rahmen einer Weiterbildung nach mehrjähriger Berufspraxis auf Basis einer abgeschlossenen Ausbildung erreicht werden. Im internationalen Kontext wird in diesem Zusammenhang teilweise von „höheren Berufen“ gesprochen, die ohne Bezug zum NQR in der österreichischen Berufslandschaft nicht abgebildet sind.
In einem nächsten Schritt sollen die Milizunteroffiziere nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Wachtmeister – analog zu den Berufsunteroffizieren – für eine Aufnahme in den NQR auf Niveau 4 beantragt werden. Auf diesem Niveau sind etwa abgeschlossene Berufsausbildungen oder vergleichbare Qualifikationen angesiedelt.
Der NQR wurde in Österreich 2016 eingeführt und bietet ein Instrument zur Bewertung und Vergleichbarkeit von Qualifikationen jeglicher Art. Er ist in acht Stufen unterteilt und orientiert sich am Europäischen Qualifikationsrahmen. Alle Zuordnungen sowie begleitende Informationen zum NQR sind im Internet veröffentlicht und hier zu finden.
Oberst dhmfD Mag. Andreas Kastberger ist Leiter des Referates Pädagogik an der HUAk.