Neuausrichtung der Miliz im ÖBH2018

Mit Einnahme der Struktur ÖBH2018 wird die Miliz wieder an Bedeutung gewinnen. Ihre Stellung im Heer wird gestärkt, die Anzahl der Milizeinheiten vergrößert und ihre Ausrüstung schrittweise modernisiert. Sie wird über einen starken Regionalbezug, klare Aufgaben und gesteigerte Bedeutung für das Gesamtsystem Bundesheer verfügen. Milizsoldaten werden verstärkt in die Friedensorganisation des Österreichischen Bundesheeres eingebunden, um ihre militärischen, aber auch zivilen Kenntnisse zu nutzen. Diese Maßnahmen erhöhen die staatliche Sicherheit vor dem Hintergrund einer wachsenden terroristischen Bedrohung. Sie berücksichtigen aber auch die angespannte finanzielle Lage im Verteidigungsressort.
ÖBH2018
Derzeit hat das Österreichische Bundesheer (ÖBH) die Struktur ÖBH2010 eingenommen. Dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) wurden seit 2006 jedoch in Summe mehr als ein gesamtes Jahresbudget gestrichen. 2014 war endgültig ersichtlich, dass der Weiterbetrieb des bereits reduzierten ÖBH2010 nicht mehr möglich ist. Daher wird - als Zwischenschritt zu einem „Bundesheer der Zukunft“ - die Struktur ÖBH2018 eingenommen.
Ziel ist es, unter Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft im festzulegenden Umfang, durch entsprechende Einsparungsmaßnahmen eine nachhaltig konsolidierte Finanzgebarung zu erreichen und damit finanziellen Spielraum zu gewinnen. Bedrohungsszenarien bzw. europäische Trends in der Streitkräfteentwicklung wurden dabei berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Überlegungen stand jedoch die Ressourcenorientierung. Die bestehenden Strukturen des ÖBH2010 sind dabei insoweit anzupassen, dass dauerhaft jährlich rund 200 Millionen Euro weniger aufzuwenden sind. Im ÖBH2018 wird auch die Miliz weiterentwickelt.
Grundsätze des Milizsystems
Gemäß dem Art. 79 Abs.1 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ist das ÖBH nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Dementsprechend besteht das Bundesheer aus einer Friedens- und Einsatzorganisation. Zur Erfüllung von Einsatzaufgaben verfügt es über Präsenzkräfte (für den Einsatz vorgesehene Teile der Friedensorganisation) und, nach Aufbietung, über (teil- bzw. gesamt) mobilgemachte Kräfte. Die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes zum Einsatzpräsenzdienst bis zu einer Gesamtzahl von 5 000 Wehrpflichtigen kann durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport - darüber hinaus durch den Bundespräsidenten verfügt werden.
Die Miliz trägt zur Erfüllung aller Einsatzaufgaben des Bundesheeres bei. Der konkrete Einsatz der Miliz hängt jedoch von der Intensität der Einsatzszenarien, der Vorwarnzeit und der erforderlichen Durchhaltefähigkeit ab. Die grundsätzlichen Einsatzwahrscheinlichkeiten sind im Kasten rechts angeführt.
Aktuelle Herausforderungen
Die derzeitige Miliz (M) umfasst ohne Personalreserve im Personal-SOLL ca. 17 500 sogenannte Arbeitsplätze „M“, wobei mehr als die Hälfte davon (ca. 9 100) in der sogenannten selbstständig strukturierten Miliz organisiert sind.
Das Befüllen mit übungspflichtigen Mannschaftssoldaten und damit das Herstellen der Übungsfähigkeit mit Volltruppe ist aufgrund des bewussten Verzichts der Anwendung des § 21 Abs.3 Wehrgesetz (Einberufung in den Milizstand auch ohne Freiwilligenmeldung; Anm.) nicht gegeben und in den nächsten Jahren bei Fortführung des bisherigen Systems und unveränderten Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.
In der Zivilgesellschaft, namentlich auf Arbeitgeber-Seite und auf der von der Stimmungslage am Arbeitsmarkt angewiesenen Arbeitnehmer-Seite, erfährt die gesetzliche oder freiwillig eingegangene Verpflichtung zu Milizübungen nur einen eingeschränkten Stellenwert. Es gibt nach wie vor ein ungelöstes Spannungsfeld „Arbeitgeber-Milizsoldat-Arbeitnehmer“ inklusive mangelnder Information, sowohl des Arbeits- als auch des zivilen Umfeldes über Existenz, Zweck und Aufgaben der Miliz. Es herrscht vielfach das Gefühl vor, dass die Miliz nicht mehr notwendig ist und die Übungspflicht nicht mehr existiert. Deshalb kann durchaus die These vertreten werden, dass Milizangehörige einen komparativen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt erleiden.
Der Stellenwert der Miliz wird in großen Teilen der Präsenzorganisation (PräsOrg) des ÖBH, wegen der auf (militär-)strategischer Ebene gewählten Schwergewichte der letzten 20 Jahre (aufgrund politischer Vorgaben) als sekundär empfunden. Zusätzlich gibt es eine mangelnde Akzeptanz der Miliz in weiten Teilen der PräsOrg, da ihre Einsatzrelevanz („Mehrwert“) nicht gesehen/erkannt wird.
Ein weiteres Problemfeld der Miliz ist die nur teilweise vorhandene bzw. überwiegend fehlende Ausrüstung/Ausstattung (insbesondere bei ABC-Spürgeräten, pionierspezifischem Gerät, Kfz, IKT- und FM-Gerät) ohne Aussicht auf Beschaffung. Darüber hinaus gibt es weder Vorbereitungen noch die Bereitschaft zur Anwendung des Militärbefugnisgesetzes (MBG) „Inanspruchnahme von Leistungen“.
Die nur teilweise vorhandene materielle Ausstattung beschränkt allfällige Einsatzoptionen qualitativ auf einfache, möglichst stationäre, infanteristische Einsätze in enger Anlehnung an präsente Kräfte. Quantitativ ist eine Aufbietung aufgrund der materiellen Fehlbestände zwangsweise auf kleinere Teile der selbstständig strukturierten Miliz beschränkt.
Insgesamt sind die derzeitigen Aufgaben der Miliz mit dem aktuellen System wegen fehlender bzw. nicht zufriedenstellender Rahmenbedingungen (z. B. Fehl an Mehrdienstleistungen, Ausbildungspersonal, Ausrüstung, Ausbildungen, Befüllung mit übungspflichtigem Personal etc.) nicht zur Gänze erfüllbar.
Neuausrichtung der Miliz - Bearbeitungsstand
Seit Ende 2013 wurde unter der Federführung der Sektion IV/Einsatz und der breiten Einbindung der Streitkräfte, des Kommandos Einsatzunterstützung, sonstiger Dienststellen und von Milizsoldaten aller relevanten Ebenen die „Neuausrichtung der Miliz“ bearbeitet. Im Zentrum aller Überlegungen standen und stehen dabei, neben der zukünftigen strikten Ausrichtung auch der Miliz auf die Ressourcenlage und die Einsatzwahrscheinlichkeiten:
- Stärkung der Bindung an eine „Militärische Heimat“,
- Identitätsstiftung durch einen verstärkten „Regionalbezug“,
- Ausrichtung der Einsatzvorbereitung und des Einsatzes auf eine „klare Aufgabenzuordnung“,
- verstärkte Verschränkung mit der Präsenzorganisation,
- der Einsatz der Miliz hat einen Mehrwert für die Präsenzorganisation.
Nach den nunmehr vorliegenden Grundlagen - Ministerratsbeschluss, Ministerweisung, Umsetzungsweisungen Generalstab - wird sich die Miliz bis 2018 wie folgt entwickeln.

(Foto: Bundesheer/Christian Johannes)
Beitrag der Miliz im ÖBH2018
Die Miliz ist und bleibt weiterhin integraler Bestandteil des Gesamtsystems Bundesheer und leistet die folgenden wesentlichen Beiträge zu dessen
Aufgabenerfüllung:
- Erfüllung aller Aufgaben der präsenten Verbände in deren gesamtem Verwendungsspektrum;
- Erfüllung von Inlandsaufgaben, die eine hohe Kräfteanzahl mit teilweise hoher Durchhaltefähigkeit benötigen und dem jeweiligen Ausbildungs-/Einsatzvorbereitungsstand entsprechen. Diese sind die militärische Landesverteidigung (insbesondere der Schutz von Räumen und Objekten), sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (sihpol AssE) auch unter (geringer) Bedrohung einschließlich der Grenzraumüberwachung,
- Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe im Inland (AssE/KatHi) inklusive grenzüberschreitende Katastrophenhilfe - jedoch nur freiwillig;
- Bewältigung des Dienstbetriebes und Erfüllung von hochkomplexen Inlandsaufgaben, die besondere Expertisen benötigen (z. B. Cyberspace Operationen - „Cyber-Miliz“);
- Freiwillige Beteiligung an Auslandseinsätzen (AuslE), auch in Bereichen, die eine besondere Expertise erfordern - allenfalls mit AuslE-Bereitschaft gem. dem § 25 AZHG (Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz; Anm.).
Daneben können, beispielhaft angeführt, folgende Unterstützungsaufgaben von Wehrpflichtigen des Milizstandes übernommen werden:
- Unterstützung bei der Ausbildung. Zum Beispiel bei Wahlpflichtmodulen für den Grundwehrdienst (GWD) mit Fachpersonal, insbesondere bei den Themen: Sport, Führungsverhalten, Selbst- und Kameradenhilfe;
- Informationsoffiziersaufgaben;
- Wehrpolitische Aktivitäten;
- Unterstützung bei der Personalgewinnung für die Miliz;
- Verwendung als Ausbildungspersonal in der jeweiligen Ebene gemäß der Durchführungsbestimmungen für Waffenübungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kader und der Ausbildung von GWD;
- Einbindung in die Weiterentwicklung und Forschung (Nutzung der zivilen Qualifikationen von Experten sowie ihrer Netzwerke);
- Verwendung als Lehrpersonal für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kader sowie für Projektarbeiten (z. B. Übungsvorbereitungen, Vorbereitung von Veranstaltungen, Expertisen);
- Flexible Einbindung in den täglichen Dienstbetrieb (als Urlaubsvertretung, temporäre Unterstützung, Auslands-einsatzvertretung etc.) auch unabhängig von der jeweiligen Mob-Funktion.
Struktur der Miliz
Zur Erfüllung aller Aufgaben besteht die Miliz strukturell auch weiterhin aus
- der selbstständig strukturierten Miliz,
- Milizanteilen und
- Expertenstäben.
Selbstständig strukturierte Miliz (sbst strukt Miliz)
Das sind Einheiten und kleine Verbände, die nicht Teil der Truppengliederung des mobilmachungsverantwortlichen Kommandos (mobvKdo) sind. Sie haben grundsätzlich andere Hauptaufgaben als das mobvKdo.
Ihr Organisationsplan (OrgPl) beinhaltet ausschließlich Milizarbeitsplätze. Personell setzt sich die sbst strukt Miliz aus Personen, die auf Arbeitsplätzen „M“ in Organisationselementen (OrgEt) beordert oder mobeingeteilt sind, zusammen.
Milizanteile (MilizAtl)
Hier handelt es sich um Trupps, Gruppen, Teileinheiten und Einheiten sowie Einzelpersonen, die als Teil der Truppengliederung des mobvKdo zur Ergänzung der präsenten Einsatzorganisation dienen. Sie haben die gleichen Hauptaufgaben wie das mobvKdo. Personell setzt sich der Milizanteil aus Personen, die auf „Arbeitsplätzen Miliz“ im OrgEt beordert oder mobeingeteilt sind sowie Personen, die auf kombinierten Arbeitsplätzen beordert sind, zusammen.
Experten (Exp)
So werden Personen bezeichnet, deren - vor allem ziviles - Expertenwissen für Zwecke des Bundesheeres genutzt werden soll und deren Expertenstatus durch eine hierzu bestimmte Leitstelle festgestellt wurde.
Umfang der Miliz
Der quantitative und qualitative Umfang der Masse der Miliz des ÖBH2018 wurde konsequent von den Einsatzwahrscheinlichkeiten abgeleitet. Diese sind der „stationäre Schutz von Objekten“ in den Anlassfällen „Militärische Landesverteidigung“ und „sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz“ mit Fokus auf dem Schutz von militärischen Schutzobjekten außerhalb militärischer Liegenschaften und von zivilen Schutzobjekten von nationaler Wichtigkeit.
Als Konsequenz der Aufgabe „Schutz“ werden die schweren Waffen (Panzerabwehrlenkwaffen und Granatwerfer) aus den Gliederungen genommen und die Anzahl der Panzerabwehrrohre (PAR66/79) wesentlich reduziert. Zur Erhöhung der „boots on the ground“ werden zusätzliche Jägerzüge geschaffen. Die Jägerkompanie (JgKp) eines JgB hat zukünftig vier Jägerzüge (JgZg), jene der sbst strukt JgKp fünf JgZg. Zusätzlich erhält jede JgKp eine mittlere Scharfschützengruppe (SSchGrp).
AFDRU (Austrian Forces Disaster Relief Unit - Katastrophenhilfeelement des ÖBH; Anm.) erhält auch eine Inlandsaufgabe und wird zur „Katastrophenhilfeeinheit ABCAbw/AFDRU“.
Wehrpflichtige des Milizstandes werden de facto in allen OrgEt - inkl. dem Jagdkommando (JaKdo) - der Einsatzorganisation als Einzelpersonen oder als (Teile oder Gesamt) Trupps, Gruppen, Teileinheiten und sogar Einheiten als sogenannte Milizanteile beordert sein.
Auf Ebene Teileinheit/Einheit betrifft dies folgende Elemente:
- Neun JgKp/präsente JgB;
- Eine Fliegerabwehrbatterie (FlABt);
- Zwei Nachschub-Transport Kompanien (NTKp) und eine Wachsicherungskompanie (WchSiKp) des Versorgungsregimentes 1 (VR1) als Überleitung des bisherigen Versorgungsbataillons (VersB);
- Vier Versorgungszüge (VersZg) zur Einsatzunterstützung der zwölf sbst strukt JgKp;
- Vier Sanitätszüge (SanZg), ebenfalls zur Einsatzunterstützung der zwölf sbst strukt JgKp;
- Zehn Fernmeldezüge (FMZg) zur Führungsunterstützung der zwölf sbst strukt JgKp und der Militärkommanden (MilKden) in deren Führungsaufgaben;
- Wachsicherungselemente (WchSiEt) zum Schutz der fliegerischen Infrastruktur und Wachelemente (WchEt) für militärische Liegenschaften.
Aufgaben der Miliz
Zur konsequenten Ausrichtung der Einsatzvorbereitung und des Einsatzes werden aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Übungszeiten klare Hauptaufgaben - unter besonderer Berücksichtigung eines Regionalbezuges - und allfällige zusätzliche Aufgaben zugewiesen.
Die Hauptaufgabe der JgB/Miliz und der sbst strukt JgKp/Miliz ist eindeutig der stationäre Schutz an einem oder mehreren konkret zugeordneten militärischen und/oder zivilen Schutzobjekten.
Mobverantwortung NEU
Besonders hervorzuheben ist, dass die Mobverantwortung für die selbstständig strukturierte Miliz der Infanterie von den Militärkommanden zu den kleinen Verbänden bzw. im Falle des JgBS (Salzburg; Anm.) zum Gebirgskampfzentrum (GebKpfZ) wechseln wird. Dadurch werden eine stärkere Bindung an eine „Militärische Heimat“, mehr Identitätsstiftung durch den „Regionalbezug“ und eine verstärkte Verschränkung (mehr Integration, Identifikation, gegenseitige Akzeptanz, Mehrwert für PräsOrg und Miliz) erwartet. Darüber hinaus wird die „Einheit der Führung“ bezogen auf Personal, Material, Ausbildung und Einsatzvorbereitung erreicht.
Materielle Komponente/Sonderinvestition
Zur Sicherstellung eines Teiles der materiellen Komponente erhält die Miliz eine Sonderinvestition, die bis 2019 insgesamt 29 Millionen € und ab 2020 weitere 48 Millionen € beträgt. Damit werden bis 2019 vor allem die Anschaffung des Grundmoduls des Kampfanzuges (inkl. ABC-Schutzausrüstung) für alle Milizsoldaten, diverse Ausrüstungsgegenstände, als Vorgriff auf den „Soldat 2018“, und eine verbesserte Nachtsicht- und Nachtkampffähigkeit sichergestellt.
Ab 2020 sind vor allem die Beschaffung von Führungsmitteln, Aufklärungs- und Schutzsensoren und der Ersatz der Sturmgewehre inkl. Nachtzielmittel beabsichtigt. Hinsichtlich der Ausstattung der Miliz beispielsweise mit Kfz werden ihre Einsätze aber auch weiterhin von der Disposition vorhandener militärischer Mittel und/oder Anwendung des Leistungsrechtes gem. dem MBG und/oder Beschaffungen im Anlassfall abhängen.

Zukünftige Herausforderungen
Wesentlich für das Gelingen des Um- und Aufbaues der Miliz bis 2018 wird die Akzeptanz eines Paradigmenwechsels bei allen handelnden Personen - auch des Milizstandes - sein, nämlich:
- Die Miliz gewinnt massiv an Bedeutung bzw. steht im Denken und Handeln wieder ganz vorne und vielfach sogar im Vordergrund;
- Die Ableitung des Bedarfes und der Strukturen - z. B. Erhöhung der Mannschaftsstärken - erfolgt aufgrund konkreter Einsatzerfordernisse;
- Die Masse der Miliz wird auf den stationären Schutz von Objekten fokussiert. Das bedeutet konsequenterweise: ein eingeschränktes Einsatzspektrum, eine geringe Mobilität, keine schweren Panzerabwehr- und Steilfeuerwaffen etc.
In der derzeitigen finanziellen Lage ist die Mittelaufbringung eine besondere Herausforderung. Dennoch sind, vor allem für folgende Bereiche, die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen:
- Signifikantes finanzielles Anreizsystem für Aufwuchs und Erhalt des Kaderpersonals der Miliz;
- Attraktivierung des Dienstes in der Miliz und ein signifikantes finanzielles Anreizsystem für Mannschaftssoldaten mit Milizübungsverpflichtung (da nur so eine Befüllung mit übungspflichtigem Personal gelingen wird);
- Milizbetreuung in der notwendigen Qualität und Quantität;
- Materielle (Voll-)Ausstattung insbesondere der sbst strukt Miliz.
Ablauforganisatorisch herausfordernd ist die möglichst klare, wenig Interpretationsspielraum lassende, Definition der „Schnittstellen“ zwischen dem BMLVS, dem Streitkräfteführungskommando, den Militärkommanden, den Brigadekommanden (BrigKdo) und den mobverantwortlichen Kommanden. Denn die JgB/Miliz, sbst strukt JgKp/Miliz und Pionierkompanien (PiKp)/Miliz sind zwar ein Teil der Truppengliederung der MilKden, die Mob-Verantwortung liegt aber bei den präsenten kleinen Verbänden, die jedoch organisatorisch einem Brig-Kdo unterstehen. Neben allen Detailregelungen wird hier das Handeln im Sinne der Sache mit gesundem, sensiblem Menschenverstand ganz entscheidend sein.
Kommunikation bzw. Öffentlichkeitsarbeit
Zur Unterstützung des Milizgedankens und zur (Wieder-) Verankerung der Miliz in Gesellschaft und Wirtschaft ist eine entsprechende interne und externe Öffentlichkeitsarbeit wesentlich. Die „Kernbotschaften“ werden dabei sein:
- MILIZ = Mehrwert - Integration - Leistungsfähigkeit - Identifikation - Zivile Kompetenz.
- Miliz - stolz dabei zu sein!
Zur Umsetzung sind ALLE - Personen des Aktiv-, Miliz- oder Reservestandes und die diversen Präsenz- und Miliz-OrgEt - im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten aufgerufen.
Fazit
Die Miliz gewinnt im Bundesheer der Zukunft - Zwischenschritt 2018 - zweifellos wieder an Bedeutung. Dementsprechend werden nennenswerte Ressourcen zu ihrer Aufstellung und ihrem Erhalt eingesetzt.
Der Zeitraum bis 2018 - Phase 1 - stellt nur den Beginn einer Entwicklung dar, deren Ziel planerisch bis in das Jahr 2026 reicht. Ihr Abschluss sieht eine wesentliche Rolle der Miliz bei der Aufgabenerfüllung des Österreichischen Bundesheeres vor.
Brigadier Mag. Stefan Thaller ist Leiter der „Abteilung Einsatzvorbereitung“ in der Gruppe Einsatzgrundlagen der Sektion IV/Einsatz im BMLVS.