Grundwehrdienst nach Maß

Am 22. November 2020 informierten Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Bundesministerin Elisabeth Köstinger (zuständig für den Zivildienst) über die geplante Reform der Teiltauglichkeit.
Geplant ist ein „Grundwehrdienst nach Maß", der auf jeden Stellungspflichtigen individuell abgestimmt wird. Beurteilt werden die künftigen Grundwehrdiener weiterhin nach psychischen und physischen Maßstäben, allerdings wird genau erhoben, in welchen Bereichen jeder einzelne tauglich bzw. nicht tauglich ist. Galt ein Stellungspflichtiger in der Vergangenheit zum Beispiel aufgrund einer Schulteroperation als untauglich, kann er künftig als Kraftfahrer beim Bundesheer eingesetzt werden und auch den Gebrauch einer Waffe erlernen. Dafür werden bei der Bewertung der Stellungspflichten neben den aktuellen Wertungsziffern 2 bis 9 geringere Anforderungen eingeführt.
Durch das neue Beurteilungssystem rechnet man im kommenden Jahr mit 1.200 zusätzlichen Grundwehrdienern bzw. 800 Zivildienern. Durch den neuen „Grundwehrdienst nach Maß" soll die Verfügbarkeit an Stellungspflichtigen trotz der bevorstehenden geburtenschwachen Jahrgänge gewährleistet werden. Die neue Regelung tritt für Geburtenjahrgänge ab 2003 in Kraft. Die ersten Stellungstermine für 2021 sind für März geplant. Für Rekruten, die aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 nicht einrücken konnten, gilt die alte Tauglichkeitsregelung.
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