• Veröffentlichungsdatum : 07.02.2017
  • – Letztes Update : 23.05.2017

  • 8 Min -
  • 1596 Wörter

Miliz in der LV 21.1 - Teil 2

Stefan Thaller

Im TD-Heft Nr. 3/2015 wurde zuletzt über die „Miliz im ÖBH2018“ berichtet. Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert, was zur „Landesverteidigung 21.1“ (LV 21.1) geführt hat. Nachfolgend wird über den aktuellen Stand (Jänner 2017) der Ziele, Absichten und Umsetzungsdetails der „Miliz in der LV 21.1“ informiert. Diese Information ersetzt den Inhalt des Artikels im TD-Heft Nr. 3/2015.

Militärische Heimat

„Heimat ist dort, wo man sich wohl fühlt!“  Die „militärische Heimat“ für einen Soldaten ist dort, wo er seine Aufgabe hat, ungeachtet seiner Stellung und seines Ranges wertschätzend behandelt und professionell betreut wird, und wo seine Kameraden sind. Der enge Bezug zu einer „militärischen Heimat“ ist Teil der emotionalen Basis, sich in der Miliz zu engagieren.

Die bestmögliche „militärische Heimat“ eines Milizsoldaten (der allenfalls auch ein ehemaliger Berufssoldat ist) ist jener Verband bzw. jene Garnison, in der er seinen Grundwehrdienst geleistet hat. Dadurch wird Kontinuität erzeugt, und die Primärgruppe bleibt erhalten. Das bedeutet, das beispielsweise Grundwehrdiener in dem Verband zu Milizsoldaten werden, in dem sie eingerückt sind. Ihre Ausbilder im Grundwehrdienst sind demnach auch in der Miliz ihre Kommandanten und sonstige Vorgesetzte. So werden Milizsoldaten auch nach dem Grundwehrdienst durch bereits bekanntes Aktivpersonal betreut, und die Kontinuität in diesem Bereich bleibt erhalten. Für die Masse der Soldaten - zumindest für die Mannschaftssoldaten - bleibt somit die „militärische Heimat“ die gesamte militärische Laufbahn hindurch und auch danach gleich.

Regionalbezug

Durch die Zuordnung von formalen, konkreten, klaren und auch für „Zivilisten (be)greifbaren“ Aufträgen - wenn möglich mit Regionalbezug - soll sowohl der Bevölkerung als auch den eigenen Soldaten und Bediensteten die Rolle des Bundesheeres insgesamt - beispielsweise des jeweiligen Präsenz- oder Milizverbandes/-einheit - im Besonderen - vor allem beim „Schutz der Lebensgrundlagen“ bewusst(er) gemacht werden. So wird auch die Verankerung des Bundesheeres in Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt.

Der Regionalbezug soll unter anderem durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Wehrpflichtige sollen, wenn möglich, in der Region aus der sie stammen, ihren Grundwehrdienst ableisten.
  • Wehrpflichtige des Milizstandes einer Region sollen, wenn möglich, in Präsenz- oder Miliz-Verbänden und -Einheiten der Region beordert werden/sein.
  • Wehrpflichtige des Milizstandes, die in einem wichtigen Schutzobjekt arbeiten, sollen, wenn möglich, in jenem Organisationselement beordert sein/werden, dessen Aufgabe der Schutz dieses Objektes ist.

Klare Aufgabenzuordnung

Durch eine klare Aufgabenzuordnung sollen bei den gegebenen kurzen Ausbildungs- und Übungszeiten alle Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung fokussiert werden. Dabei ist die Hauptaufgabe der Miliz-Jägerbataillone der selbstständig strukturierten Jägerkompanien der Miliz eindeutig der vorwiegend stationäre Schutz an einem oder mehreren konkret zugeordneten militärischen und/oder zivilen Schutzobjekten.

Verstärkte Verschränkung mit der Präsenzorganisation

Um die Identifikation des Verbandes mit der Miliz, die gegenseitige Akzeptanz und das Gefühl, eine militärische Heimat zu haben, zu steigern sowie den Kommunikations- und Koordinationsaufwand zu verringern, wird in der LV 21.1 die Masse der Mobeingeteilten jeweils aus dem kleinen Verband gestellt, der für sie mobilmachungsverantwortlich ist. Teile, beispielsweise Personen mit Fachfunktionen, können jedoch in direkter und gegenseitiger Absprache auch von anderen Organisationselementen, z. B. den Akademien und Schulen mobeingeteilt werden.

Materielle Komponente/Sonderinvestition

Zur Sicherstellung eines Teiles der materiellen Komponente wird auch die Miliz eine Sonderinvestition erhalten. Diese beträgt bis 2019 insgesamt 29 Mio. Euro und ab 2020 weitere 48 Mio. Euro. Damit wird bis 2019 die Anschaffung des Grundmoduls des Kampfanzuges (inkl. ABC-Schutzausrüstung) für alle Milizsoldaten, diverser Ausrüstungsgegenstände, als Vorgriff auf den „Soldat 2018“, und eine merkbare Nachtsicht-/Nachtkampffähigkeit sichergestellt. Ab 2020 ist die Beschaffung von Führungsmitteln, Aufklärungs- und Schutzsensoren und der Ersatz der Sturmgewehre inklusive Nachtzielmittel beabsichtigt. Insbesondere hinsichtlich der Ausstattung der Miliz, beispielsweise im Bereich der Kfz, werden Einsätze der Miliz auch weiterhin von der Zuweisung vorhandener militärischer Mittel abhängen. Das gleiche gilt bei der Anwendung des Leistungsrechtes gemäß dem Militärbefugnisgesetz und/oder Beschaffungen im Anlassfall.

Anreizsystem NEU

Schon mit dem Beginn der Freiwilligenwerbung für Milizübungen im Jahr 2007 wurde ein Anreizsystem geschaffen, um sich freiwillig zu Milizübungen zu melden. Dieses bestand aus einer Kombination von Anerkennungsprämien gem. § 4a HGG, der Erfolgsprämie für Vorbereitende Milizausbildung gem. § 5 Abs. 2 HGG und der Gewährung dienstfreier Zeiten. Dieses Anreizsystem hat bisher nur für Mannschaften und Unteroffiziere der Miliz gegolten, da bei diesen Personengruppen ein besonderer Bedarf gegeben war.

Mit dem nunmehrigen Ausbau der Miliz auf Basis der Freiwilligkeit und unter Beibehaltung der Anwendung des § 61 Abs. 3 WG 2001 erschien es unter anderem erforderlich, das bisherige finanzielle Anreizsystem signifikant zu erhöhen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Aufwuchs und Erhalt des Kaderpersonals und der Mannschaftssoldaten der Miliz in einem solchen Ausmaß zu steigern, dass eine möglichst volle Übungsfähigkeit der Verbände und Einheiten erreicht werden kann.

Finanzielles Anreizsystems NEU - Grundsätze und Eckpunkte

  • Berücksichtigung der mit September 2016 beginnenden Kaderanwärterausbildung NEU
  • Nur bei Bedarf und Eignung, dann jedoch für alle Personengruppen
  • Signifikante Erhöhung der Anerkennungsprämien als finanzieller Anreiz bei der „Erstwerbung - dem Bringen ins System“ sowie beim „Halten im System“
  • Signifikante, gezielte Anreize im Bereich der Grundausbildung zum Milizoffizier/Milizunteroffizier damit diese in möglichst kurzer Zeit beendet ist.


AllgemeineVoraussetzungen/Richtlinien für die Zuerkennung von Anerkennungsprämien  

  • Abgabe einer „Freiwilligen Meldung zu Milizübungen“ oder einer „Freiwilligen Meldung zu weiteren Milizübungen“
  • Bedarf und Eignung für eine Funktion in der Einsatzorganisation müssen gegeben sein (Erst-Feststellung sollte bei Grundwehrdiener/Person im Ausbildungsdienst mit Beginn des fünften Ausbildungsmonats abgeschlossen sein)
  • Befürwortung/Annahme der Freiwilligenmeldung durch den Ausbildungsverband oder das mobilmachungsverantwortliche Kommando bzw. für die Peronalreserve FORMEIN durch das Heerespersonalamt
  • Bereits vorhandene unbefristete Beorderung oder vorgesehene unbefristete Beorderung

In zeitlicher Hinsicht kommt das finanzielle Anreizsystem NEU wie folgt zur Anwendung:

  • Seit 1. September 2015 erhalten Milizunteroffiziersanwärter als zusätzlichen Anreiz, die bereits begonnene Milizunteroffiziersausbildung möglichst bis Ende 2016 abzuschließen, anstatt der bisherigen Beträge, eine erhöhte Anerkennungsprämie.
  • Seit 1. Jänner 2016 erhalten - bei Zutreffen der oben angeführten allgemeinen Voraussetzungen/Richtlinien - alle, die sich freiwillig zu Milizübungen melden, einmalig 601,- Euro.
  • Seit 1. Jänner 2016 erhalten Milizsoldaten, deren Milizübungspflicht (Mannschaften: 30 Tage, UO: 120 Tage, Offz: 150 Tage) gem. § 21 Abs. 1 WG 2001 erfüllt ist, für „freiwillige Meldungen zu weiteren Milizübungen“ in der Dauer von jeweils 15 Milizübungstagen eine Anerkennungsprämie.
  • Seit 2016 ist ein gezieltes, signifikantes und leistungsförderndes neues finanzielles Anreizsystem eingeführt, damit Milizoffiziersanwärter und Milizunteroffiziersanwärter ihre Ausbildung rasch und positiv beenden.
  • „Nachzahlungen“ von Leistungen aus vergangenen Jahren/Monaten sind jedoch bei keiner der angeführten Personengruppen vorgesehen.

Daneben gebührt bei positiver Absolvierung der Vorbereitenden Milizausbildung weiterhin eine Erfolgsprämie gem. § 5 Abs. 2 HGG (derzeit ca. 495,- Euro). Die Summe der Geldleistungen kann bei einer „Freiwilligen Meldung zu Milizübungen“ bis zu ca. 1.095,- Euro betragen und gilt für alle Personengruppen.

Zeitplan

Auf der Grundlage der derzeitigen Planungen wird sich die Miliz wie folgt entwickeln:

Bis Ende 2017 (erste Maßnahmen bereits 2015 erfolgt)

  • Teilweise Befüllung der jeweils verfügten Mobilmachungsorganisation der Jägerbataillone der Militärkommanden
  • Umstrukturierung der Versorgungsbataillone
  • Neuaufstellung von:
    • sechs Jägerkompanien als Milizanteile präsenter Jägerbataillone
    • zwölf Jägerkompanien der selbstständig strukturierten Miliz
    • je vier Versorgungszügen/Miliz und Sanitätszügen/Miliz sowie
    • zehn Fernmeldezügen/Miliz als Force Provider für die selbstständig strukturierte Miliz und
    •  zusätzlich erforderlichen Elementen der Wach- und Wachsicherungsorganisation.

Bis Ende 2021

  • Endgültige Befüllung der jeweils verfügten Mobilmachungsorganisation der Jägerbataillone der Militärkommanden.

Bis Ende 2015

  • Strukturmaßnahmen bei bisherigen Organisationselemente der selbstständig strukturierten Miliz und sonstigen Organisationselemente der Miliz (Umstrukturierung der Miliz-Jägerbataillone, der Katastrophenhilfseinheit/AFDRU und der „Expertenstäbe“).

Bis Ende 2016

  • Bis 1. April 2016: Änderung bzw. Zuordnung der Mobilmachungsverantwortungen NEU (Ausnahme Jägerbataillon Salzburg).
  • Bis 31. Dezember 2016: Neuzuordnung von diversen Mobilmachungsverantwortungen.

Herausforderungen

Wesentlich für das Gelingen des Um- und Aufbaues der Miliz wird die Akzeptanz eines Paradigmenwechsels bei allen handelnden Personen (auch des Milizstandes) sein, nämlich: ­

  • Die Miliz gewinnt massiv an Bedeutung beziehungsweise steht im Denken und Handeln wieder mehr als bisher, vielfach sogar ganz, im Vordergrund. ­
  • Die Ableitung des Bedarfes und der Strukturen - z. B. die Erhöhung der Mannschaftsstärken - erfolgt aufgrund konkreter Einsatzerfordernisse. ­
  • Die Masse der Miliz wird auf den vorwiegend stationären Schutz von Objekten fokussiert. Das bedeutet konsequenterweise ein eingeschränktes Einsatzspektrum, eine geringere Mobilität, keine schweren Panzerabwehr- und Steilfeuerwaffen etc.

Gerade in der derzeitigen finanziellen Lage ist die Ressourcenaufbringung eine besondere Herausforderung. Hier sind insbesondere für folgende Bereiche die erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen: 

  • Signifikantes finanzielles Anreizsystem für Aufwuchs und Erhalt des Kaderpersonals der Miliz ­
  • Attraktivierung des Dienstes in der Miliz und signifikantes finanzielles Anreizsystem für Mannschaftssoldaten mit Milizübungsverpflichtung (nur so kann eine Befüllung mit übungspflichtigem Personal gelingen) ­
  • Sicherstellung der Milizbetreuung in der notwendigen Qualität und Quantität ­
  • Materielle (Voll-)Ausstattung insbesondere der selbstständig strukturierten Miliz

Ablauforganisatorisch ist die Herausforderung die möglichst klare, wenig Interpretationsspielraum lassende, Definition der „Schnittstellen“ zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, dem Kommando Landstreitkräft, den Militärkommanden, den Brigadekommanden und den mobilmachungverantwortlichen Kommanden festzulegen. Das ist deshalb bedeutsam, weil die selbstständig strukturierten Jägerkompanien/Miliz und Pionierkompanien/Miliz einerseits ein Teil der Truppengliederung der Militärkommanden sind, andererseits die Mobilmachungsverantwortung bei den präsenten kleinen Verbänden liegt, die jedoch organisatorisch einem Brigadekommando unterstehen. Neben allen Detailregelungen wird aber auch hier das Handeln im Sinne der Sache entscheidend sein.

Bei Ausbildungs-Waffenübungen erfolgt die Planung und Durchführung inklusive Nachbereitung beziehungsweise Abschlussbesprechung im Rahmen von Vorgaben der Brigade und/oder der Militärkommanden in Verantwortung der mobilmachungsverantwortlichen Verbände.

Kommunikation bzw. Öffentlichkeitsarbeit

Zur Unterstützung des Milizgedankens und zur (Wieder-)Verankerung der Miliz in Wirtschaft und Gesellschaft ist eine entsprechende interne und externe Öffentlichkeitsarbeit wesentlich.

Die „Kernbotschaften“ dabei sind:

  • Miliz - Stolz, dabei zu sein!
  • MILIZ = Mehrwert - Integration - Leistungsfähigkeit - Identifikation - Zivile Kompetenz.
  • Miliz baut Brücken!

Die Miliz gewinnt im Bundesheer der Zukunft - Zwischenschritt 2018 - zweifellos wieder an Bedeutung. Dementsprechend werden signifikante Ressourcen zu deren Aufstellung und Erhalt eingesetzt. Der Zeitraum bis 2018, die Phase 1, stellt nur den Beginn einer Entwicklung dar, die planerisch bis in das Jahr 2026 reicht und eine wesentliche Rolle der Miliz bei der Aufgabenerfüllung des Bundesheeres vorsieht. Zur Umsetzung der im Beitrag angeführten Maßnahmen sind alle Personen des Aktiv-, Miliz- oder Reservestandes und die diversen Präsenz- und Miliz-Organisationselemente im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten aufgerufen.

Brigadier Mag. Stefan Thaller ist der Leiter der Abteilung Einsatzvorbereitung im BMLVS, die unter anderem für die Miliz zuständig ist.

Miliz auf der ÖBH-Website

Miliz auf facebook

 

Ihre Meinung

Meinungen (0)