• Veröffentlichungsdatum : 10.02.2023
  • – Letztes Update : 09.02.2023

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Scharfschießen am TÜPl Allentsteig

Herbert Gaugusch

Die Schießanlagen und -bahnen des TÜPl A bestehen organisatorisch aus drei Schießplätzen mit einer Gesamtausdehnung von etwa 8.500 ha. Der Schießplatz „OST“ wird schwergewichtsmäßig für die Ausbildung der Grundschießfertigkeiten herangezogen, die Schießplätze „NORD“ und „SÜD“ für die Gefechtsschießausbildung, einschließlich Gefechtsschießen der verbundenen Waffen. Die Gefahrenbereiche der Schießplätze befinden sich in einem permanenten militärischen Sperrgebiet, das durch technische Einrichtungen abgesperrt werden kann. 

Für die unterschiedlichen Schießvorhaben stehen insgesamt 13 Schießbahnen und -anlagen, vier Sprengplätze und zwei Handgranatenwurfanlagen zur Verfügung. Auf diesen können alle Schießprogramme der im Bundesheer eingeführten Waffensysteme durchgeführt werden (einschließlich Boden-Boden-, Boden-Luft-, Luft-Boden-, Luft-Luft- und amphibische Schießvorhaben). Für das Scharfschießen der Artillerietruppe gibt es sieben festgelegte Feuerstellungsräume, 14 Beobachtungsbunker und einen Feuerstellungsraum außerhalb des TÜPl in Fuglau bei Horn.

Die Schießplätze sind in der kampfmittelbelasteten Zone A und unterliegen wesentlichen Nutzungseinschränkungen. So ist das Üben sowie das Fahren mit ungeschützten Fahrzeugen ohne vorherige Absuche der Oberfläche abseits von Wegen und Fahrspuren nicht gestattet. Zusätzlich zu den Sicherheitsbestimmungen gibt es die Einschränkung, dass Straßen, Bunker, Artilleriebeobachtungsstände, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen, Teiche und Quellschutzgebiete, Marterln und Wegkreuze, Vermessungspunkte, Verkehrszeichen, Wegweiser und Andreaskreuze, Wildfütterungen und Hochstände, Nutzholzstapel, Nutzwald und Ausbildungsanlagen weder für den Zielaufbau noch als Ziele verwendet werden dürfen. 

Bei einem Brand während eines Scharfschießens ist dieses sofort zu unterbrechen. Die Sicherheitskanzlei ist unverzüglich zu informieren, die danach die weiteren Maßnahmen in die Wege leitet. Selbstständige Löschmaßnahmen durch die übende Truppe dürfen nur nach Genehmigung des TÜPl-Sicherheitsoffiziers durchgeführt werden. Bei Bedarf bzw. nach Möglichkeit sind Personen, Sachwerte und Kfz aus dem Gefahrenbereich zu bringen, Erste Hilfe zu leisten und Einweiser für Einsatzkräfte zu stellen.

Die Schießinfrastruktur ist, je nach Zweckbestimmung, mit moderner Technik ausgestattet. Zusätzlich wird Scheibenmaterial (Panzer- und Infanterieklappscheiben inkl. Funkklappscheiben) und sonstiges Ausbildungsgerät vom TÜPl A zur Verfügung gestellt. Panzerwracks können ebenfalls ausgefasst werden, wenngleich deren Beschuss eine Genehmigung des BMLV erfordert. Durch die Verfügbarkeit elektronischer Scheiben mit automatischer Trefferanzeige sind die Voraussetzungen für eine zielorientierte und einsatznahe Schießausbildung gegeben. Insgesamt gibt es etwa 350 fest eingebaute Ziele mit automatischer Trefferanzeige, die teilweise wärmebildfähig und beweglich sind. Die Steuerung der Ziele erfolgt aus baulichen Einrichtungen. 

Die Schießanlagen eignen sich auch für die Schießausbildung anderer Einsatzorganisationen. Auf Grundlage von Verwaltungsübereinkommen werden diese vor allem von der Polizei und der Justizwache regelmäßig genutzt. Voraussetzung dafür ist, dass der militärische Schieß- und Übungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Eine Schwäche ist das Fehlen einer urbanen Schießanlage, weshalb das Üben der Kampfführung im urbanen Umfeld im scharfen Schuss derzeit nicht möglich ist.

Schieß- und Übungszeiten

Auf dem TÜPl A kann während des gesamten Jahres grundsätzlich rund um die Uhr scharf geschossen und geübt werden. Schießvorhaben an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bedürfen der Zustimmung des TÜPl-Kommandos und – an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen – der Genehmigung des BMLV. Zugewiesene Schießzeiten können aus Sicherheitsgründen weder vorverlegt noch verlängert werden. Werden sie nicht oder nicht zu Gänze benötigt, ist dies dem TÜPl-Sicherheitsoffizier zu melden. 

In der Sommerzeit sollte ein Schießen, Handgranatenwerfen oder Sprengen von 0900 bis 2400 Uhr stattfinden, in der Winterzeit von 0900 bis 2200 Uhr. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des TÜPl-Kommandanten. Während des Schießbetriebes müssen die öffentlichen Straßen L 75 und L 56 (fallweise) aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. An Tagen, an denen die L75 gesperrt ist, wird die kontrollierte Durchfahrt grundsätzlich bis 0830 Uhr und von 1630 bis 1730 Uhr ermöglicht. Die aktuellen Sperrzeiten sind auf der Website www.tuepl.at ersichtlich.

Schießbahnen und Schießanlagen

Auf dem TÜPl A gibt es sieben Gefechtsschießbahnen, eine amphibische Schießbahn und fünf Schießanlagen. Auf den Gefechtsschießbahnen

  • Kühbach,
  • Wildings,
  • Mannshalm,
  • Poppen,
  • Edelbach,
  • Schwarzenreith,
  • Thaures und 
  • der amphibischen Schießbahn Riemerhof 

werden vor allem Gefechtsschießen, aber auch standardisierte Schießübungen gemäß der jeweils geltenden Benutzungsordnung geschossen. Die Schießanlagen 

  • Infanteriewaffen-Schießanlage P6,
  • Zugsgefechtsschießanlage Kühbach,
  • Fliegerabwehrschießanlage Germanns und
  • Luft-Boden-Schießanlage Äpfelgschwendt 

sind für standardisierte Schießprogramme diverser Waffen- bzw. Waffensysteme vorgesehen. Die Schießanlage Hiessgraben wird nur vom Heeressportverein Allentsteig verwendet, jedoch nicht vom Bundesheer.
 

Gefechtsschießbahn Kühbach 

Die Gefechtsschießbahn befindet sich im Südwesten des TÜPl. Sie dient zur Schieß- und Gefechtsausbildung von Kampftruppen (mechanisiert und infanteristisch) sowie Kampfunterstützungstruppen (Aufklärung, Artillerie, Panzerabwehr) von Zugs- bis Brigadeebene. Aber auch andere Kräfte des Bundesheeres wie Luftstreitkräfte, Jagdkommando, Militärpolizei bzw. Auslandseinsatzkräfte nutzen diese Anlage zur Einsatzvorbereitung.

Auf der Gefechtsschießbahn Kühbach ist das Scharfschießen im Verbund aller im Bundesheer eingeführten Waffen sowohl mit bezünderter als auch zünderloser Munition sowie allen Kampfmitteln möglich. Zusätzlich ist sie für das Sprengen und pyrotechnische Darstellungen, unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen, zugelassen.

Gefechtsschießbahn Wildings 

Die Anlage befindet sich im Nordwesten des TÜPl. Sie dient, wie die Anlage in Kühbach, zur Schieß- und Gefechtsausbildung von Kampftruppen sowie Kampfunterstützungstruppen und ermöglicht das Scharfschießen im Kampf der verbundenen Waffen. Sie kann aber auch für alle anderen Truppenteile von Zugs- bis Brigadeebene genützt werden.

Die Gesamtlänge der Gefechtsschießbahn, die von West nach Ost verläuft (Hauptschussrichtung) beträgt 9.000 m. Insgesamt gibt es 21 Feuerstellungsräume für ebenfalls 21 installierte Zielgruppen mit Klappscheiben, die für verschiedene Waffen- bzw. Waffensysteme (gemäß Benutzungsordnung) verwendet werden können. Die Zielentfernungen betragen zwischen 500 m und 2.500 m. Um die geringeren Einsatzschussweiten von Hand- und Faustfeuerwaffen zu berücksichtigen, können zusätzliche Scheiben aufgestellt werden. Weitere Besonderheiten der Anlage sind

  • 60 Panzerklappscheiben in Zielgruppen zu zwei oder vier Zielen je Zielraum und drei Zuganlagen mit querlaufenden Panzerscheiben, 
  • ausgebaute Stellungen (Zweimannkampfdeckungen) für den infanteristischen Einsatz bei Oberplöttbach und
  • die Möglichkeit des Verschießens von 155-mm-Artilleriegranaten im direkten Richten (Sonderschießen), ebenfalls bei Oberplöttbach


Gefechtsschießbahnen Mannshalm, Poppen, Edelbach, Schwarzenreith

Diese kleineren Gefechtsschießbahnen dienen vor allem für Schul- und Gefechtsschießen mit zünderloser Munition und Kampfmitteln (inkl. pyrotechnischen Darstellungen) von infanteristischen Kampftruppen und Kampfunterstützungstruppen bis Kompaniestärke. Sie werden aber auch von anderen Kräften des Bundesheeres verwendet und haben spezifische Besonderheiten.

Die Gefechtsschießbahn Mannshalm befindet sich südwestlich der Ausbildungsanlangen von Steinbach und Mannshalm, jene in Edelbach südlich der ehemaligen Ortschaft bzw. der dortigen Schießanlage. Die Gefechtsschießbahn Großpoppen liegt neben der Schießanlage P6 und eignet sich auch für das Gefechtsschießen mechanisierter Verbände bis Bataillonsebene. Sie wird auch für das Scharfschießen mit der Panzerabwehrlenkwaffe 2000 genutzt, für die Panzerwracks bei der Basis (Bunker P5) bereitstehen. Die Schießbahn Schwarzenreith verfügt über Betonelemente zur Aufnahme von Funkklappscheiben für einen raschen Zielaufbau.


Gefechtsschießbahn Thaures

Die Gefechtsschießbahn befindet sich im Südosten des TÜPl und verläuft auf einer Länge von etwa drei Kilometern von Ost nach West (Hauptschussrichtung). Sie dient vorwiegend zur Erlangung der Grundschießfertigkeit von mechanisierten Kräften bis Zugsebene und der Schießausbildung von motorisierten infanteristischen Truppenteilen. Die Anlage unterteilt sich in zwei Abschnitte mit jeweils sechs Fahrspuren und umfasst zwei Scheibenzuganlagen sowie Betonfertigteile für die Zieldarstellung von Panzern und Infanterie (in acht Zielgruppen). Aufgrund ihrer Einrichtungen ist sie vor allem für das Schießen mit Panzerkanonen oder anderen Bordwaffen geeignet.

Amphibische Schießbahn Riemerhof 

Diese spezifische Anlage eignet sich, wegen der Annäherung über/durch den Stausee Ottenstein, besonders für die Schieß- und Gefechtsausbildung von Spezialeinsatzkräften. Sie bietet die Möglichkeit, über bzw. unter Wasser Annäherungen durchzuführen und dabei Ziele zu bekämpfen. Zusätzlich wird sie für Sonder- und Erprobungsschießen verwendet.


Infanteriewaffen-Schießanlage P6

Die Schießanlage hat ihren Namen vom Bunker P6, wobei das P für die ehemalige Ortschaft Poppen steht, die sich bis 1938 dort befand. Sie dient zur Schulschieß-, Schulgefechtsschieß- und Einzelgefechtsschießausbildung bzw. zum Anschießen von Hand- und Faustfeuerwaffen (inkl. Maschinengewehr 74) bis zur Truppebene. 

Die Schussentfernungen auf den fünf Anlagen (SAnl I/b, SAnl II/b, SAnl III, GSAnl MG, SAnl P) betragen von 5 m bis 480 m. Neben den fix installierten Zielgruppen können zusätzliche Klapp- bzw. Zielscheiben aufgebaut werden.


Zugsgefechtsschießanlage Kühbach

Die Zugsgefechtsschießanlage ist ein Teil der Gefechtsschießbahn Kühbach. Sie dient zur Schieß- und Gefechtsausbildung von infanteristischen, mechanisierten und speziellen Kräften von Gruppen- bis Zugsstärke. Sie besteht aus: 

  • acht Stellungen für Schützenpanzer bzw. Panzerabwehrrohrtrupps;
  • zwei Gruppennestern mit jeweils fünf Kampfdeckungen, die mit einem Kriech-/Laufgraben verbunden sind;
  • 16 Zielgruppen Infanterie (Zielentfernungen von 80 m bis 1.000 m);
  • neun Panzerklappscheiben (Zielentfernungen von 100 m bis 1.000 m); 
  • drei Laufzielen (Zielentfernungen von 270 m bis 430 m).

Diese bereits installierten Zielgruppen ermöglichen einen relativ raschen Aufbau eines Scharfschießens inkl. der Auswertung. Darüber hinaus können zusätzliche Scheiben als Ziele aufgestellt werden.

Fliegerabwehrschießanlage Germanns 

Die Anlage befindet sich im Westen des TÜPl, etwa 350 m ostwärts der Ortschaft Germanns. Sie dient vorwiegend der Schießausbildung der Fliegerabwehrtruppe mit allen Maschinengewehren und Maschinenkanonen bis einschließlich Kaliber 35 mm. Die Hauptschussrichtung verläuft Richtung Osten (1760¯, mit Schwenkbereich von 1560¯ bis 1960¯ und bis zu einer Erhöhung von maximal 900¯).


Luft-Boden-Schießanlage Äpfelgschwendt

Die Luft-Boden-Schießanlage dient zur Schieß- und Gefechtsausbildung der Luftstreitkräfte des Bundesheeres, kann aber auch von infanteristischen Kräften genutzt werden. Die Anflugrichtung von Luftfahrzeugen beträgt 236° (7,62 mm, 12,7 mm und 27 mm) und 234° (30 mm). Die Zieldarstellungen unterscheiden sich aufgrund der Eigenart der Anlage und beinhalten:

  • einen Zielkreis;
  • drei Schulscheiben (7,20 m x 2,70 m);
  • acht Halbscheiben (1,25 m x 0,5 m) zur Darstellung einer Schützenkette;
  • neun Infanteriehalbscheiben zur Darstellung einer Schützenreihe;
  • drei Wracks von Luftfahrzeugen;
  • eine Kfz-Kolonne mit acht Fahrzeugwracks;
  • drei Fliegerabwehr-Radarscheiben zur Darstellung eines Flugplatzes;
  • ein Fahrzeugwrack.

Schießanlage Hiessgraben

Die Schießanlage des Heeressportvereines Allentsteig besteht aus zwei Schießbahnen mit jeweils zehn Ständen (eine mit 25 m und eine mit 100 m Zielentfernung). Sie ist für das Sportschießen von Vereinsmitgliedern bzw. anderer Schützen bei Wettkämpfen etc. vorgesehen. Die Nutzung der Schießanlage durch das Bundesheer ist nicht genehmigt.
 

Handgranatenwurfanlagen und Sprengplätze

In Edelbach und Poppen befinden sich Handgranatenwurfanlagen neben den Schießplätzen. Auf diesen kann sowohl scharf geworfen als auch das Werfen vorgeübt werden. In Edelbach gibt es jeweils drei Anlagen für das Vorüben und Scharfwerfen, in Poppen jeweils eine.
Auf dem TÜPl A gibt es die folgenden Sprengplätze:

  • Riegers;
  • M 7 (Mannshalm);
  • E 13 (Edelbach);
  • Lange Lüss;
  • Kirchenholz.

Auf diesen können grundsätzlich alle Sprengungen einschließlich Munitionsvernichtungssprengen (Ausnahme Kirchenholz) durchgeführt werden. Die konkrete Menge unterscheidet sich von Anlage zu Anlage (siehe Tabelle). Für den Sprengplatz Riegers gibt es die Einschränkung, dass dieser aktuell nur vom Entminungsdienst verwendet werden darf. In den beiden Handgranatenwurfanlagen Poppen und Edelbach darf ebenfalls gesprengt werden, wenngleich dort nur Gewöhnungssprengen (Bohrpatrone mit 0,1 kg Sprengstoff) durchgeführt werden dürfen.
 

Gefahren durch Scharfschießen und Kampfmittel 

Bei angemeldeten und genehmigten Scharfschießen auf dem TÜPl ist es die Aufgabe des TÜPl-Kommandos, vor deren Beginn die äußere Sicherheit herzustellen. Dabei werden jene Geländeteile und Räume, in denen durch Waffenwirkung Lebensgefahr besteht, abgesperrt und gekennzeichnet. Dies erfolgt täglich durch Schranken, Warntafeln und sonstige Einrichtungen. Aufgrund der ballistischen Eigenschaften der verschiedenen Munitionssorten und der hohen Auslastung der Schießinfrastruktur werden häufig große Gebiete des TÜPl gesperrt und stehen damit nicht für sonstige Nutzungen zur Verfügung.

Auf dem TÜPl A wird seit 1938 mit bezünderter Munition geschossen. Aufgrund der vorhandenen Kampfmittelbelastung wird der TÜPl in drei Kampfmittelbelastungszonen eingeteilt: 

  • Zone A: Kampfmittel auf und unter der Erdoberfläche; 
  • Zone B: Kampfmittel unter der Erdoberfläche; 
  • Zone C: Unterteilt in eine Zone C1 (keine Kampfmittelbelastung auf der Erdoberfläche und bis in eine Tiefe von zumindest 1,5 m im Erdboden) und eine Zone C2 (kein Hinweis auf Kampfmittel auf und unter der Erdoberfläche). 

Etwa die Hälfte des TÜPl A ist der Zone A zugeordnet. Teile davon können nach einer Oberflächensuche temporär der Zone B zugeordnet werden. Abgeleitet von dieser Zoneneinteilung ergeben sich wesentliche Einschränkungen. So ist das Üben und das Fahren mit nicht splittergeschützten Fahrzeugen abseits von Wegen in der Zone A grundsätzlich verboten. Darüber hinaus dürfen Übungstätigkeiten, die eine Bodenverwundung zur Folge haben, dort nur nach einer Tiefensuche erfolgen. 

Auch für andere Nutzungen gelten in der Zone A Einschränkungen wie die vorgestaffelte Oberflächensuche, Verwendung von splittergeschützten Maschinen oder spezielle Sondierungsmaßnahmen. Die Brandbekämpfung in den kampfmittelbelasteten Zonen darf grundsätzlich nur mit splittergeschützten Tanklöschfahrzeugen erfolgen.

Um die Gefährdung von zivilen Luftfahrzeugen durch den Schieß- und Übungsbetrieb zu verhindern, wird ein Luftraum definiert, der über die TÜPl-Grenzen hinausreicht und die zivile Nutzung temporär beschränkt. Darüber hinaus sind ein Tieffluggebiet und eine Tiefflugstrecke verordnet.
 

Aufgaben des TÜPl A beim Scharfschießen

  • Koordinieren, Genehmigen bzw. Freigeben von Scharfschießen, Handgranatenwerfen, Sprengungen und Übungen;
  • Herstellen der „Äußeren Sicherheit“ für die Durchführung von Scharfschießen, Handgranatenwerfen und Sprengungen;
  • Vorgaben der Maßnahmen zum Herstellen und Halten der Sicherheit;
  • Einweisen der Leitenden/Sicherheitsoffiziere der übenden Truppe bzw. das Durchführen von Sicherheitsfachgesprächen;
  • Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung der Schieß- und Ausbildungsanlagen;
  • Versorgung der Truppe mit Gerät und Scheiben für Scharfschießen und/oder Übungen;
  • Erteilen von Informationen an Besucher und Nutzer des TÜPl A über Schießvorhaben bzw. aktuelle Gefahren;
  • Information über die aktuelle Schießwoche an die zuständige Behörde und die Bevölkerung;
  • Überwachen der Einhaltung der TÜPl-Ordnung;
  • Wahrnehmung der Agenden der Sperrgebietsverordnung.

Das TÜPl-Kommando ist das vorgesetzte Kommando aller Nutzer hinsichtlich der Einhaltung der TÜPl-Ordnung und der Sicherheitsbestimmungen. Somit sind auch Ranghöhere an die Weisungen des TÜPl-Kommandanten gebunden.

TÜPl A: Zahlen, Daten, Fakten

  • Gefechtsschießen bis zur Ebene einer verstärkten Brigade
  • Auf dem TÜPl kann mit allen Waffen des Bundesheeres geschossen werden
  • 7 Gefechtsschießbahnen
  • 4 Schießanlagen
  • 1 amphibische Schießbahn
  • 1 Luft-Boden-Schießanlage
  • 5 Sprengplätze
  • 2 Handgranatenwurfanlagen
  • 7 Artillerie-Feuerstellungsräume

Oberst Herbert Gaugusch, MSD MA ist Kommandant des TÜPl A.

Themenschwerpunkt TÜPl A

 

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