Assistenzeinsatz "Migration" NEU
Der erste Assistenzeinsatz im Burgenland begann 1990. Generationen von Soldaten verlegten seit damals für mehrere Wochen an die Staatsgrenze. Der Einsatz hat sich mehrmals verändert und war für einige Jahre unterbrochen. Die letzte größere Anpassung/Optimierung gab es im September 2023.
Am 4. September 1990 erfolgte der Ministerratsbeschluss zum sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz des Bundesheeres zur Grenzraumüberwachung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz an der Grenze zu Ungarn. Dieser ursprünglich für zehn Wochen beschlossene Einsatz im Burgenland wurde in den Jahren danach schrittweise ausgeweitet und verlängert. In seiner Endausbaustufe standen permanent etwa 2 000 Soldaten von Hohenau an der March (Niederösterreich; Dreiländereck Österreich-Tschechien-Slowakei) bis nach Jennersdorf (Burgenland; Dreiländereck Österreich-Ungarn-Slowenien) an der etwa 470 km langen Grenze zur Slowakei nördlich und zu Ungarn südlich der Donau.
Am 21. Dezember 2007 wurden unter anderem die Slowakei und Ungarn in den „Schengenraum“ aufgenommen, womit der ursprüngliche Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung beendet wurde. Am 22. Dezember 2007 begann jedoch der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz des Bundesheeres nach der „Schengen-Erweiterung“. Bis zu 1 500 Soldaten unterstützten die österreichischen Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in den Grenzregionen zur Slowakei und Ungarn durch Streifen und Posten im Hinterland, aber nicht mehr an der Grenze. Am 15. Dezember 2011 endete auch dieser Einsatz.
Im September 2015 begann der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz „Migration“ des Bundesheeres zur Grenzraumüberwachung im Zuge der damaligen Migrations- und Flüchtlingskrise – ebenfalls im Burgenland (TRUPPENDIENST hatte 2016 einen Themenschwerpunkt zu diesem Thema). Dieser Einsatz ist zwar kein direkter „Nachfolger“ des Assistenzeinsatzes zur Grenzraumüberwachung, wird jedoch hinsichtlich des Einsatzes der Kräfte, deren Aufgaben und Befugnissen ähnlich wie der vorherige durchgeführt. Aktuell wird die komplette burgenländische Staatsgrenze, einige Kilometer zur Slowakei im Norden, die gesamte österreichisch-ungarische Grenze und ein kleiner Abschnitt zu Slowenien im Süden – insgesamt 370 km – überwacht.
Die Aufgaben, und damit einhergehend die Personalstärke sowie der Geräteeinsatz, werden laufend an die Situation angepasst. Die größte Herausforderung des bisherigen Einsatzes ist die drei Monate lange Einsatzdauer der Kräfte, die sich aus Berufs- und Milizsoldaten sowie Grundwehrdienern zusammensetzen. Somit blieb vor allem für die Grundwehrdiener (sechs Monate Grundwehrdienst) kaum noch Zeit für andere Ausbildungsvorhaben und Tätigkeiten, weshalb sie keine Basisausbildung 2 und 3 absolvieren konnten, die eine Voraussetzung für den Einstieg in die Kaderanwärterausbildung ist.
Verantwortlichkeiten und Befugnisse
Beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz „Migration“ assistiert das Bundesheer, wie der Name bereits sagt, der räumlich zuständigen Bundespolizeibehörde bei deren Tätigkeit. Die Verantwortung für den Gesamteinsatz liegt somit bei dieser. Die konkrete Auftragsdurchführung der militärischen Kräfte liegt wiederum im Verantwortungsbereich des Bundesheeres, in diesem Fall beim Militärkommando Burgenland. Das betrifft die Ausbildung, den eigentlichen Grenzüberwachungsdienst inklusive dessen Führung, aber auch die Versorgung sowie die Eigensicherung. Durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres kann die Bundespolizeibehörde einerseits auf Geräte wie Bodenradar oder Wärmebildgeräte „zugreifen“, die sie selbst nicht oder nur in geringerer Stückzahl hat. Zusätzlich wird die Polizei von personalintensiven Aufgaben entlastet (Posten, Streifen, Personentransport etc.) und kann ihr eigenes Personal zielgerichteter einsetzen. Auf der anderen Seite unterstützt die Polizei das Bundesheer mit Drohnenelementen und Videoüberwachung. Der Assistenzeinsatz ist somit ein Beispiel, wie ein politischer Auftrag von zwei Ministerien auf Augenhöhe (unter dem Kommando des Bundesministeriums für Inneres/BMI), gemäß deren Kompetenzen arbeitsteilig organisiert und erfüllt werden kann. Der politische Wille zeigt sich aktuell einerseits durch die halbjährliche Verlängerung der Grenzkontrollen durch den Ministerrat (Auftrag an das BMI), andererseits durch die jährliche Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres (Auftrag an das Bundesministerium für Landesverteidgung/BMLV).
Ein legaler Grenzübertritt ist für alle Personen – egal ob EU-Bürger oder nicht – nur mit einem Aufenthaltstitel bzw. gültigen Reisedokument an einem offiziellen Grenzübergang, gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, möglich. Die Soldaten im Einsatzraum haben den Auftrag, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Grenze zu Österreich ohne Rechtsgrundlage und somit illegal überschritten haben,
- anzuhalten,
- deren Identität im Zuge der Personenkontrolle festzustellen und (gegebenenfalls)
- Fahrzeuge zu kontrollieren.
Wenn es sich bei diesen Personen um hilfesuchende Fremde oder Asylwerber (hsF) handelt, werden sie solange angehalten bis die Polizei vor Ort ist. Diese spricht eine Festnahme aus und übernimmt die Personen. Ein Waffengebrauch ist nur im Fall von Notwehr und/oder Nothilfe zulässig. Jede Anwendung von Zwangsgewalt hat nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Für Soldaten im Wachdienst (bei Gefechtsständen) gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei der Bewachung einer Kaserne.
Assistenzeinsatz neu
Mit September 2023 wurde der Assistenzeinsatz optimiert und im Zuge dessen neu strukturiert. Die Eckpfeiler sind
- die Reduktion der Soldaten von ca. 750 auf nunmehr ca. 450,
- die organisatorische Gliederung in zwei Kompanien (eine mit fünf, eine mit vier Zügen), die vom Militärkommando Burgenland unmittelbar geführt werden,
- größere Verantwortungsbereiche der Kräfte vor Ort,
- ein verstärkter Einsatz technischer Hilfsmittel (Bodenradar, Wärmebildgeräte etc.) und
- eine flexiblere Einsatzführung innerhalb der eigenen Kräfte sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei.
Die beiden Assistenzkompanien haben den Auftrag, ihren jeweiligen Verantwortungsbereich mit ihren Assistenzzügen zu schützen, unter
- Abstimmung mit dem Bundespolizeikommando der räumlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft,
- dem Einsatz technischer Aufklärungsmittel zur Verdichtung der Überwachung,
- einer flexiblen Einsatzführung und räumlichen/zeitlichen Schwergewichten,
- der Aufklärung und Eindämmung der Einsatzführung von Schleppern,
- dem grenznahen Aufgreifen von hsF bzw. dem Verwehren einer unkontrollierten Bewegung von diesen in Österreich,
um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen.
Umsetzung bei den Zügen
Die Assistenzzüge sind, wie bei de facto allen Einsätzen, die Träger der Aufgabenerfüllung am Ort des Geschehens. Sie setzen den Auftrag der Kompanie in ihrem Verantwortungsbereich in die Praxis um und erfüllen die zugewiesenen Aufgaben. Der Zugskommandant plant den Einsatz seiner Kräfte (vier Gruppen) so, dass die Masse dann die Grenzraumüberwachung durchführt, wenn das stärkste Aufkommen von hsF erfolgt. Er versucht dabei möglichst den gesamten Grenzraum in seinem Verantwortungsbereich zu überwachen, Lücken zu vermeiden und ein Schwergewicht zu bilden. Die nun größeren Räume bedingen den Einsatz von technischen Aufklärungsmitteln (Wärmebildgeräte, Nachtsichtferngläser, Nachtsichtbrillen etc.), für deren Einsatz der Zugskommandant ebenfalls verantwortlich ist. Das gilt jedoch nicht für das Bodenradar „Beagle“, dessen Einsatz durch die Kompanie erfolgt.
Neben der „klassischen Grenzraumüberwachung“ mit Posten und Streifen im Gelände gibt es für manche Züge auch Sonderaufgaben. So unterstützt ein Assistenzzug die Tätigkeit der Polizei am Grenzübergang Nickelsdorf bei der Personen- und Fahrzeugkontrolle sowie bei der Administration von hsF inklusive deren Bewachung und Versorgung. Andere Assistenzzüge führen mit einem Trupp Kontrolltätigkeiten an einem kleineren Grenzübergang durch, um diese Route für Schlepper zu sperren.
Die Adjustierung der Soldaten im Assistenzeinsatz ist entweder der Kampfanzug 03 oder der Tarnanzug ÖBH. Die Kennzeichnung der Soldaten erfolgt durch eine rot-weiß-rote Armschleife mit dem Hoheitsabzeichen. Als Bewaffnung haben sie eine halbgeladene Pistole 80 am Mann, das Sturmgewehr 77 (orgplanmäßige Bewaffnung) befindet sich am Gefechtsstand. Je nach Witterung und Auftrag führen sie die nötige Bekleidung bzw. Verpflegung sowie Ausrüstung (Feldstecher, Funkgerät, Wärmebildgerät etc., je ein Stück pro Trupp) mit.
Verhalten der illegalen Grenzgänger
Die Masse der hsF überschreitet die Grenze in der Nacht bzw. in den Morgenstunden, im Schutze der Dunkelheit. In der Regel wird eine Annäherung von Personen bereits frühzeitig von einem Trupp (zumeist ein Posten als statisches Element) erkannt und gemeldet. Je nach Lage und Anzahl der Personen erhält dieser Trupp oder ein anderer, bzw. lagebedingt mehrere (bewegliches Element), den Auftrag, die Personen zu stellen. Wenn es sich bei diesen um hsF handelt, werden sie angehalten und durchsucht.
Schließlich werden sie an die Polizei übergeben, die sie entweder abholt oder (vor allem bei größeren Gruppen) von Bundesheerkräften transportieren lässt. Wenn die hsF Asyl beantragen, kommen sie in eines von vier Registrierungszentren (Nickelsdorf, Eisenstadt, Schattendorf und Heiligenkreuz), ansonsten werden sie an die ungarischen Behörden übergeben.
Neben diesen „klassischen“ Aufgriffen nimmt die Schleppertätigkeit jedoch zu. Das betrifft die Kräfte des Bundesheeres zumeist nicht, da die meisten Schleppungen bisher an der Autobahn stattfanden. Dabei werden hsF unter oft lebensgefährlichen Umständen in Fahrzeugen versteckt. Um sie dennoch zu entdecken, hat die Polizei mittlerweile Spezialgeräte an den Grenzübertrittsstellen zur Verfügung. Gewalt gegenüber Soldaten gibt es so gut wie nie, wenngleich vor allem die Schlepper potenziell gefährlich sind und die Eigensicherung nie vernachlässigt werden darf.
Dienst im Assistenzeinsatz
Der Einsatz an der Staatsgrenze ist für alle Soldaten fordernd. Die Intensität der Tätigkeit hinsichtlich der körperlichen und geistigen Belastung ist zwar eher niedrig, die hohe Anzahl an Stunden im Dienst (eine „Arbeitswoche“ hat 92 bis 94 Stunden) jedoch belastend. Für die Organisation des Dienstes gibt es ein Dienstrad mit sechs Tagen Dienst und zwei Tagen TOVDI (Tag ohne voraussichtliche dienstliche Inanspruchnahme). An den TOVDI können die Assistenzsoldaten auch nach Hause fahren, was bei der doch langen Einsatzdauer ein wichtiger Aspekt der Kampfkrafterhaltung ist.
Etwa die Hälfte der Zeit im Einsatzraum sind die Soldaten im aktiven Dienst, den Rest verbringen sie in Bereitschaft. In dieser bereiten sie sich für den Dienst vor, nehmen ihre Verpflegung ein, reinigen die Ausrüstung sowie die Unterkunft oder führen Ausbildungen durch (Waffen- und Schießdienst, Belehrungen, Überprüfungen militärischer Fähigkeiten, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Körperausbildung etc.). Bei Bedarf können sie auch für die Grenzraumüberwachung herangezogen werden, was jedoch so weit wie möglich vermieden wird. Die restliche Zeit können sie ruhen oder andere Aktivitäten im Einsatzraum unternehmen.
Ausbildung für den Assistenzeinsatz
Der Assistenzeinsatz ist ein Einsatz niedriger Intensität, den Soldaten nach der abgeschlossenen Basisausbildung durchführen können. Dennoch benötigen sie für ihren Dienst an der Grenze eine spezielle Ausbildung mit praktischen und theoretischen Inhalten. Die theoretische Ausbildung umfasst im Wesentlichen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Befugnisse der Soldaten im Einsatz. Das ist auch die Basis für die praktische Ausbildung, in der das Stellen, Anhalten und Durchsuchen sowie andere Themen geübt werden. Die Bewaffnung der Soldaten im Assistenzeinsatz ist die Pistole 80. Deshalb müssen sie auf dieser Waffe ausgebildet werden und mit dieser somit auch scharfschießen.
Der Wechsel der Assistenztruppe findet unter der Woche statt. Zuvor verlegen die Schlüsselfunktionen (Kompanie-, Zugs- und die meisten Gruppenkommandanten sowie Fachunteroffiziere) als Vorkommando in den Einsatzraum. Dort erhalten sie eine Einweisung in die aktuelle Lage, in den konkreten Auftrag und dessen Durchführung im jeweiligen Verantwortungsbereich, den sie danach erkunden. Zusätzlich führen sie logistische Tätigkeiten (Übergabe/Übernahme des territorialen Gerätes) durch und besprechen die Details der Ablöse, bei der die Grenzraumüberwachung durchgehend sichergestellt ist. Nach drei Tagen hat das Vorkommando seine Tätigkeiten abgeschlossen, dann trifft die Truppe ein und beginnt mit der Grenzraumüberwachung.
Bodenradar "Beagle"
Ein wesentliches Element des aktuellen Einsatzes ist das Bodenradar „Beagle“. Mit diesem können Bewegungen von Lebewesen auf eine Entfernung von bis zu 24 km festgestellt werden, wenngleich die optimale Entfernung bei etwa sechs km liegt. Das System kann bei de facto jedem Wetter, außer bei einem Gewitter, eingesetzt werden. Die einzige Einschränkung ist der Radarschatten, der jedoch in der zumeist flachen Landschaft an der burgenländischen Grenze gering ist. Bedient wird das Bodenradar von einem speziell geschulten Unteroffizier als Operator (ab Dienstgrad Wachtmeister), der dafür eine einwöchige Einweisung beim Militärkommando Burgenland erhält.
Der „Beagle“ kann Lebewesen erkennen. Um welche es sich handelt, stellt der Operator fest, indem er die Bewegungen auf dem Bildschirm beobachtet und interpretiert. Dort sind sie als kleine Kreuze auf einer digitalen ÖMK zu sehen. „Die Unterscheidung zwischen Mensch und Tier benötigt etwas Erfahrung, ist aber nicht schwierig“, erklärt ein Operator. „Menschen bewegen sich geradlinig mit einer Geschwindigkeit von etwa vier km/h, zumeist entlang einer Bewegungslinie. Tiere bewegen sich unregelmäßiger, sie bleiben stehen, laufen dann wieder und befinden sich nur selten auf Wegen.“
Wenn der Operator einen Menschen oder eine Menschengruppe identifiziert hat, versucht er die Radarbeobachtung durch eine eigene Beobachtung zu verifizieren. Das ist aber nur am Tag möglich, wenn er freie Sicht hat. „Wenn ich mir sicher bin, dass sich Menschen bewegen, nehme ich als stationäres Element mit der Eingreifkraft, dem beweglichen Element, Verbindung auf. Die leite ich dann über Funk zu einem Ort, wo sie die Verdächtigen stellen kann.“
Der Operator muss seinen Einsatzraum kennen und die Bewegungslinien genauso beurteilen, wie günstige Orte, wo die Personen gestellt werden können. Dazu erkundet er das Gelände auch vor Ort. Diese Kompetenz und der Umstand, dass er das bewegliche Element direkt führt, erklären, weshalb eine abgeschlossene Unteroffiziersausbildung für diese Aufgabe nötig ist. Der Operator ist ein Element der Kompanie, die von ihm geführten Eingreifkräfte (situationsabhängig ein oder mehrere Trupps zu je zwei Soldaten) sind jedoch ein Element des Zuges in dessen jeweiligem Verantwortungsbereich. Grenzgänger halten sich aber nicht an Zugsgrenzen und die Zugskommandanten haben auch kein „Auge“ und somit kein aktuelles Lagebild. Somit macht es Sinn, dass der Operator in diesen Fällen das Kommando hat.
Ausblick
Aufgrund der steigenden Aufgriffszahlen wird der Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze im Burgenland vermutlich noch einige Zeit bestehen. Da sich die Lage, die Umstände, Bedingungen sowie die technischen Möglichkeiten verändern, wird sich auch der Einsatz immer an die vorherrschende Situation anpassen und somit verändern. Ein Beispiel dafür ist, dass ab dem Jahr 2024 keine Grundwehrdiener mehr im Assistenzeinsatz sein sollen, sondern nur noch Soldaten, die ihren Grundwehrdienst absolviert haben. Das soll auf zweifache Weise zu einer Professionalisierung beitragen. Erstens, können die Grundwehrdiener und ihre Organisationselemente ihre festgelegten Ausbildungsziele erreichen, da sie die dafür nötige Zeit haben. Zweitens, stehen dann nur noch Soldaten mit einer zumindest sechsmonatigen Ausbildung im Einsatz, die einen höheren Ausbildungsstand haben und ihren Dienst freiwillig versehen.
Egal wie der Assistenzeinsatz in Zukunft aussehen wird, die österreichische Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass das Bundesheer und seine Soldaten diese Aufgabe nach bestem Wissen und (bei einem solchen Einsatz ebenfalls nötig) Gewissen erfüllen werden.
Hofrat Gerold Keusch, BA MA; Leiter Online-Medien beim TRUPPENDIENST.
Dieser Artikel erschien im TRUPPENDIENST 4/2023 (394).