• Veröffentlichungsdatum : 08.08.2017

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Manfred Pfaff

Die Deutsche Bundeswehr feierte im Jahr 2015 ein besonderes Jubiläum: 60 Jahre Neugründung. Ferner beging sie im Jahr 2016 das 25-jährige Jubiläum der Vereinigung zweier deutscher Armeen - der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit der Bundeswehr.

Wiedervereinigung als Ziel

Die „Väter“ der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - der Parlamentarische Rat - haben in der ursprünglichen Präambel zum Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949 statuiert: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk in den Ländern Baden, (…) und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Hierin werden mehrere Punkte deutlich zum Ausdruck gebracht, wie Deutschland nach dem Krieg seine neue Rolle in der Welt sieht: Es will dem Frieden der Welt dienen. Dieses Grundgesetz soll nur für eine Übergangszeit bestehen, nämlich solange, bis beide deutschen Völker wieder vereinigt sind, um sich dann für ein gesamtdeutsches Volk eine Verfassung zu geben (vgl. Art. 146 GG: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“).

Das gesamte deutsche Volk, also die Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, soll darauf hinwirken, die Einheit und Freiheit für ein gesamtdeutsches Volk zu erreichen.

Weg zum geeinten Deutschland

Das Jahr 1989 brachte die gewaltigste politische Veränderung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Völker des Ostblockes befreien sich von der kommunistischen Herrschaft und etablieren in ihre Staaten das Herrschaftssystem der Demokratie. Wesentlich dazu beigetragen haben die guten politischen und sogar freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem seinerzeitigen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Helmut Kohl, und dem sowjetischen Politiker Michail Gorbatschow.

Gorbatschow war von März 1985 bis August 1991 Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und von März 1990 bis Dezember 1991 Staatspräsident der Sowjetunion. „Perestroika“ und „Glasnost“: Mit der wirtschaftlichen Umgestaltung und einer neuen Offenheit wollte Michail Gorbatschow die Sowjetunion erneuern - und bewirkte ihren Zerfall. Seine Reformen leiteten das Ende des „Kalten Krieges“ ein. Den Deutschen ermöglichte er dadurch die Wiedervereinigung. Am 9. November 1989 lässt der amtierende Staats- und Parteichef der DDR, Egon Krenz, nach heftigem Druck der DDR-Bevölkerung die Berliner Mauer öffnen.

Knapp ein Jahr nach dem Mauerfall, am 3. Oktober 1990, endet mit dem Beitritt der DDR zur BRD die Spaltung des Landes. Deutschland ist wieder ein Staat. Das Ziel der „Väter“ der Verfassung - die Wiedervereinigung - ist vollzogen!

Zusammenwachsen zweier deutscher Armeen

Mit der Wiedervereinigung galt es nun, freiheitlich demokratische Strukturen in einer Region aufzubauen, die Jahrzehnte sozialistisch-diktatorisch geprägt war. Seitens der „alten Bundesländer“ (Bundesländer der BRD) wurden zu dem Zweck, insbesondere aus den Bereichen allgemeine Verwaltung, Justiz und Polizei, Mitarbeiter und Beamte zur so genannten „Aufbauhilfe Ost“ in die „neuen Bundesländer“ entsandt. Auch galt es, zwei ähnliche und doch von der Ideologie her verschiedene Armeen zusammenzuführen.

Bundeswehr und Nationale Volksarmee (NVA)

Wie allein aus dem Namen Bundeswehr hervorgeht, verstand und versteht sich diese als Verteidigungsarmee, die sich bald nach ihrer Gründung in dem Gebilde des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) mit dem Feindbild der Warschauer-Pakt-Staaten auseinanderzusetzen hatte („Kalter Krieg“). Die Kontrolle über die Bundeswehr übt der Bundestag insbesondere durch den Wehrausschuss und den Wehrbeauftragten aus. Integriert in die freiheitliche pluralistische Gesellschaft Deutschlands, ist das Leitbild der Bundeswehr, der Soldat als mündiger „Staatsbürger in Uniform“. Menschenwürde, Recht und Freiheit bilden das Fundament der „Inneren Führung“, der inneren Verfassung der Bundeswehr.

Die Nationale Volksarmee war von 1956 bis 1990 die Armee der DDR. Sie diente zunächst der Machtabsicherung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nach innen und war selbst erheblicher Kontrolle durch die SED unterworfen. Die Offiziere und Berufs-Unteroffiziere waren, bis auf wenige Ausnahmen, Mitglieder der SED. Bei den Unteroffizieren wurde ein hoher Anteil an SED-Mitgliedern angestrebt. Auch das Ministerium für Staatssicherheit war in der NVA präsent: 1987 gab es rund 12 700 inoffizielle Mitarbeiter innerhalb der NVA, was bedeutet, dass auf 16 bis 17 Soldaten, Grenzsoldaten oder zivile Mitarbeiter ein „Spitzel“ kam. Der Staat misstraute selbst seiner eigenen Armee.

NVA zum Zeitpunkt der Übernahme

Personalstärke

Mitte März 1990 zählte die Gesamt­stärke der NVA noch 135 000 Soldaten und 32 000 Zivilbeschäftigte. Die Grenztruppen der DDR, die dem Verteidigungsminister unterstanden, hatten 28 000 Personen im aktiven Wehrdienst und 3 800 Zivilbeschäftigte. Bereits am 2. August 1990 hatte der damalige Minister für Abrüstung und Verteidigung der DDR, Rainer Eppelmann, die Absicht geäußert, die NVA auf etwa 98 300 Soldaten zu reduzieren.

Letztlich übernahm am 3. Oktober 1990 Verteidigungsminister Stoltenberg die Verantwortung für 88 797 noch im Dienst befindliche Soldaten der ehemaligen NVA und über die Gesamtzahl der Zivilbeschäftigten: „(...) Sie, als Soldaten und Zivilbeschäftigte der Nationalen Volksarmee, gehören mit dem Wirksamwerden des Beitritts entsprechend dem Einigungsvertrag zur Bundeswehr. Unter Ihrer Mitwirkung vollzieht sich ein historisch einmaliger Akt. (...)“

Auftrag und Organisation

Ihrem Selbstverständnis nach war die NVA das Machtinstrument der Arbeiterklasse zum Schutz der sozialistischen Staatsform vor Angriffen von außen (insbesondere vor dem kapitalistischen Westdeutschland). Demnach diente sie der Verteidigung der DDR sowie auch der gesamten Warschauer-Pakt-Staaten gegen eventuelle imperialistische Aggressionen.

Ferner hatte sie den politischen Auftrag, die sozialistischen Errungenschaften und die Vorherrschaft der SED im Falle eines inneren Angriffes zu schützen. Die NVA war mit der so genannten Westgruppe der Truppen (bis 1989: Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland) unter Führung der Sowjets verbunden. Diese übten die operative Kontrolle über die NVA aus.

Drei Organisationsbereiche (Teilstreitkräfte) der NVA

  • Landstreitkräfte (LaSK), Geltow
  • Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV), Strausberg
  • Volksmarine (VM), Rostock

Landstreitkräfte

Direkt dem Kommando Landstreitkräfte unterstellte Truppenteile und Einheiten:

  • Militärbezirk Nord in Neubrandenburg
    • 1. Mot.-Schützen-Division (1. MSD) in Potsdam
    • 8. Mot.-Schützen-Division (8. MSD) in Schwerin
    • 9. Panzerdivision „Heinz Hoffmann“ (9. PD) in Eggesin
  • Militärbezirk Süd in Leipzig
    • 4. Mot.-Schützen-Division (4. MSD) in Erfurt
    • 11. Mot.-Schützen-Division (11. MSD) in Halle
    • 7. Panzerdivision (7. PD) in Dresden

Der letzte Kommandeur der Landstreitkräfte vom 15. September 1990 bis zum 2. Oktober 1990 war Generalmajor Hans-Christian Reiche. Eine Besonderheit der NVA waren die Baupionierbataillone in den Teilstreitkräften. In diesen Einheiten versahen auch Wehrdienstverweigerer ihren Dienst, damit sie zumindest einen militärnahen Ersatzdienst absolvierten. Die Zahl dieser Bataillone wuchs im Laufe der Jahre des Bestehens der NVA stark an.

War die ursprüngliche Aufgabe dieser Pionierbataillone der eigentliche Pionierdienst und die Verrichtung von Baumaßnahmen an militärischen Anlagen, änderte sich in den 1980er-Jahren das Aufgabenspektrum: Sie wurden zum Bau von Gewerbe- und Wohneinheiten sowie für Baumaßnahmen der Telekommunikation herangezogen. Im weiteren Verlauf der wirtschaftlichen Probleme in der DDR um 1988 mussten sie auch für die Volkswirtschaft in Wirtschaftsunternehmen arbeiten, z. B. Speditionsaufgaben durchführen. Zum Ende der DDR gab es letztlich acht Bauregimenter und zehn schwere Bataillone mit etwa 10 000 Soldaten.

Luftstreitkräfte/Luftverteidigung

Direkt dem Kommando Luftstreitkräfte/Luftverteidigung unterstellte Truppenteile und Einheiten:

  • 1. Luft-Verteidigungs-Division (1. LVD) in Cottbus
  • 3. Luft-Verteidigungs-Division (3. LVD) in Trollenhagen bei Neubrandenburg
  • Führungsorgan der Front- und Militärtransportfliegerkräfte (FMTFK) in Strausberg

Der letzte Kommandeur der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung vom 1. Dezember 1989 bis zum 2. Oktober 1990 war Generalleutnant Rolf Berger.

Volksmarine

Die NVA sollte im Zusammenwirken mit der Baltischen Flotte der UdSSR und der Polnischen Kriegsflotte die Sicherheitsinteressen der DDR, Polens und der UdSSR im Ostseeraum wahrnehmen. Direkt unterstellte Einheiten und Lehreinrichtungen:

  • Kampfschwimmerkommando in Kühlungsborn
  • Marinehubschrauber-Geschwader 18
  • Küstenraketen- und -artillerie-Regiment
  • Offiziershochschule „Karl Liebknecht“ und Schiffsstammabteilung 18 „Paul Blechschmidt“ in Stralsund
  • Flottenschule „Walter Steffens“ in Parow bei Stralsund
  • 1. Flottille in Peenemünde
  • 1. Sicherungsbrigade
  • 1. Landungsschiff-Brigade
  • 1. Hilfsschiff-Brigade
  • 4. Flottille in Warnemünde bei Rostock;
  • 4. Sicherungsbrigade
  • 4. Küstenschutzschiff-Brigade
  • 4. Hilfsschiff-Brigade
  • 4. Vermessungsschiff-Brigade
  • 6. Flottille in Dranske
  • 1. Raketenschnellboot-Brigade
  • 3. Raketenschnellboot-Brigade
  • 5. Raketenschnellboot-Brigade
  • 7. Raketenschiff-Brigade
  • 9. Raketenschiff-Brigade

Außerdem waren verfügbar:

  • Ein Küstenschutzkommando
  • Das Küstenverteidigungs-Regiment 18 in Rostock
  • Ein Küstenraketen-Regiment in Schwarzenpfost
  • Das Marinefliegergeschwader 28 in Laage/Kronskamp
  • Das Marine-Pionierbataillon in Sassnitz/Rügen
  • Erprobungs- und Sondereinrichtungen

Der letzte Kommandeur der Volksmarine vom 11. Dezember 1989 bis zum 2. Oktober 1990, war Vizeadmiral Hendrik Born. Auf die Ausrüstung der NVA im Einzelnen zum Zeitpunkt der Eingliederung in die Bundeswehr, wird hier nicht eingegangen. Die Ausrüstung, vor allem Waffen und Großgerät kam im Wesentlichen aus sowjetischer Produktion, wurde aber auch in volkseigenen Betrieben der DDR hergestellt.

Zusammenwachsen zweier Armeen

Die Vereinigung Deutschlands stellte die Bundeswehr vor Herausforderungen, die in der Geschichte bisher einmalig waren: Sie musste mit einer Armee einer anderen Ideologie zu einer Armee der Einheit zusammenwachsen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Angliederung der DDR an die BRD, hörte am 2. Oktober 1990 um Mitternacht die NVA zu bestehen auf. Am 3. Oktober 1990 übernahm Verteidigungsminister Stoltenberg die Befehls- und Kommandogewalt über die gesamtdeutschen Streitkräfte. An Standorten und auf Marineschiffen wurden die Dienstflaggen der BRD gesetzt. Das oben aufgezeigte Personal-Ist und 495 000 Bundeswehr-Soldaten mussten in einem ersten Schritt zu einer Bundeswehr zusammengefügt werden, die nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag bis zum 31. Dezember 1994 auf 370 000 Soldaten reduziert werden musste.

Da es keine „Schubladenpläne“ für die Übernahme der NVA in die Bundeswehr für den Fall der Wiedervereinigung gab, musste viel improvisiert werden. Denn keine Vorschrift war durch einfaches „Spiegeln“ von West nach Ost und umgekehrt anwendbar. Hier waren vielfach Notlösungen und pragmatische Ansätze gefragt. Von den Betroffenen wurde die Vereinigung auch oftmals als „Hoppla-hopp-Aktion“ angesehen - funktioniert hat es aber dennoch.

Insbesondere gab es keinen „Oberstenparagraphen“ (siehe TD-Heft 6/2009, „Der Oberstenparagraph“) wie in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg. Ein generelles Verbot zur Übernahme ehemaliger Stabs- und Flaggoffiziere existierte nicht. Vielmehr haben sich für eine Übernahme in die Bundeswehr ungefähr je 12 000 Offiziere und Unteroffiziere beworben. Übernommen wurden etwa 3 000 Offiziere und 7 600 Unteroffiziere. In die Teilstreitkraft „Deutsche Marine“ beispielsweise wurden etwa 1 400 Soldaten der ehemaligen Volksmarine übernommen, von denen dort noch ungefähr 200 ihren Dienst versehen.

Die Übernahme der ehemaligen NVA-Soldaten setzte allerdings ein dreistufiges Überprüfungsverfahren voraus. Zunächst wurde der Bedarf der zu übernehmenden Person in der Bundeswehr abgefragt. Wurde der bejaht, schloss sich eine Überprüfung durch den militärischen Abschirmdienst (MAD) hinsichtlich der Frage nachrichtendienstlicher Aktivitäten (Spionage) an. Eine weitere Überprüfung der Person erfolgte durch die so genannte „Gauck-Behörde“. Diese Behörde bewahrt in ihren Archiven die 1990 sichergestellten Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR auf. Hier sollte überprüft werden, ob der Bewerber zu Zeiten des DDR-Regimes als so genannter informeller Mitarbeiter oder gar als offizieller Mitarbeiter der Stasi tätig war.

Bemerkenswert ist, dass noch bis zum Jahr 2012 Söhne und Töchter ehemaliger NVA-Angehöriger, die sich als Zeit- und Berufssoldaten bei der Bundeswehr beworben haben, gefragt wurden, ob ihre Eltern seinerzeit einer Stasi-Tätigkeit nachgegangen sind.

Nach erfolgreicher Übernahme musste der Bewerber zunächst einen einwöchigen Lehrgang mit dem Thema „Vorgesetzter in der Bundeswehr“ mit Themenschwerpunkt „Disziplinarrecht“ absolvieren. In einem weiteren, von den Betroffenen „Umerziehungslehrgang“ genannten vierwöchigen Seminar, wurden den neuen Bundeswehr-Soldaten die Ideologien und Werte der Bundeswehr vermittelt. Festzuhalten ist, dass erst am 2. Oktober 1992 die ersten 20 übernommenen ehemaligen NVA-Soldaten zu Berufssoldaten der Bundeswehr ernannt wurden. In der Regel erfolgte zunächst eine Übernahme als Zeitsoldat.

Bei einer Übernahme wurde der Ex-NVA-Soldat um ein bis zwei Dienstgrade heruntergestuft, was sich auf die Besoldung auswirkte. Das wurde damit begründet, dass das in der NVA geübte Beförderungssystem deutlich von dem in der Bundeswehr abwich. In der NVA beförderte man in der Regel schneller. Das hatte zur Folge, dass die Bezahlung - Wehrsold - für diesen Personenkreis bei nur durchschnittlich etwa 60 Prozent des Wehrsoldes der Bundeswehr-Soldaten lag. Beispiel: Der ehemalige NVA-Hauptmann wurde nach Abstufung als Leutnant übernommen und bezog daher nur den Leutnantssold, womit er deutlich unter dem Sold des Hauptmannes lag. Generell lag die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten in den neuen Bundesländern um einige Prozentpunkte unter der West-Bezahlung.

In den Truppenstandorten der neuen Bundesländer waren in der „Aufbauhilfe Ost“ auch Bundeswehr-Offiziere und -Unteroffiziere eingesetzt, um dort den Umgestaltungsprozess zu begleiten. Das wurde von vielen ehemaligen NVA-Soldaten vom Grundsatz her als sehr gut empfunden. Gab es sicherlich bei diesen „Aufbauhelfern“ den einen oder anderen, der seine Motivation für diese Aufgabe in dem erhöhten Wehrsold (so genanntes „Buschgeld“) sah, so waren es im Großen und Ganzen doch echte Enthusiasten, die dort ihre Arbeit ernst genommen hatten. Hier bildeten sich etliche Freundschaften und Freundeskreise zwischen Ost und West, die durch gegenseitiges Verständnis geprägt waren.

Allgemein wurde von den Betroffenen ein schnelleres inneres Zusammenwachsen (also auf zwischenmenschlicher Ebene) verzeichnet, als das äußere, auf organisatorische Aspekte ausgerichtete Zusammenfinden. Das ist nicht besonders verwunderlich: War und ist der Geschäftsablauf in der Bundeswehr sehr formalisiert, war in der NVA vieles weniger streng durch Formular(un)wesen und Dienstvorschriften geregelt; pragmatische, lösungsorientierte Ansätze wurden gelebt.

Verbleib von Gerät, Material und Uniformen

Die Hinterlassenschaft der NVA an Ausrüstung und Wehrmaterial war umfangreich. Neben zahlreichem Großgerät übernahm die Bundeswehr große Mengen an Ausrüstung, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial. Eine Materialübergabe mit entsprechender Dokumentation gemäß Bundeshaushaltsordnung und militärischer Vorschriften wurde nicht durchgeführt. Es erfolgte vielmehr eine Übernahme vor Ort wie vorgefunden.

Die Übernahme der durch die Bundeswehr zu verwahrenden Waffen und Ausrüstung war insofern eine komplizierte Aufgabe und wäre ohne die Mitarbeit der übernommenen Soldaten der NVA wohl nicht lösbar gewesen. Die ersten Maßnahmen zur Übernahme des NVA-Materials durch die Bundeswehr hatte die Verbindungsgruppe des BMVg beim MfAV vor Ort abgestimmt. Das MfAV hatte die Materialbestände aufgelistet.

Diese Auflistung war Grundlage für die Bundeswehr, das Material zu bewerten und Kategorien zuzuordnen:

  • Kategorie I: Dauerhafte oder längerfristige Nutzung durch die Bundeswehr
  • Kategorie II: Vorübergehende Nutzung durch die Bundeswehr
  • Kategorie III: Keine Nutzung durch die Bundeswehr.

Diese Kategorisierung orientierte sich unter anderem am Bedarf, der Eignung für die gesamtdeutschen Streitkräfte und an der Funktions- und Betriebssicherheit gemessen an den Vorschriften der Bundeswehr. Gerät der Kategorie I war z. B. das Kampfflugzeug MiG-29. Das Material der NVA unterlag den Vorgaben des Einigungsvertrages. Als so genanntes Verwaltungsvermögen der ehemaligen DDR wurde es nunmehr Bundesvermögen und sollte nach Möglichkeit für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Beitrittsgebiet verwendet werden.

Die Überwachung der Vollzähligkeit der Bestände, die Abgabe zur Vernichtung oder zur weiteren Nutzung durch die Bundeswehr oder zur anderweitigen Verwendung/Verwertung, erfolgte in der Regel in den G4/S4-Abteilungen (Logistik) der einzelnen Verantwortungsbereiche. Diese Tätigkeit wurde durch Fachpersonal der ehemaligen NVA durchgeführt. Nach dem Herausziehen der Bestände wurde das Material in den einzelnen Kommando­bereichen in spezielle „Verdichtungslager“ zusammengeführt, die im Bereich der Bundeswehr-Ost koordiniert wurden. Von dort wurde das Gerät nach den Vorgaben des BMVg zur Vernichtung oder zur weiteren Nutzung durch andere Bereiche zugeführt.

Ab Jänner 1993 wurden die Lager an die Logistische Brigade der Bundeswehr-Ost übergeben, die dann die weitere Verwaltung und Auflösung steuerte. Die bundeseigene „Material Depot Service Gesellschaft mbH“ (MDSG) war mit der Bewachung und Lagerhaltung des Materials beauftragt. 1994 wurde die Gesellschaft privatisiert. Soweit das Wehrmaterial nicht unentgeltlich an Berechtigte in den neuen Bundesländern, an andere Ressorts, an Museen, an befreundete Staaten sowie für humanitäre Hilfsleistungen an Drittstaaten abgegeben oder erlösbringend an diese verkauft werden konnte, wurde es anderweitig verwertet bzw. an Dritte (auch Private) verkauft.

Vor dem Verkauf wurde zivil nutzbare Technik demilitarisiert. Flugzeuge des Typs L-39 „Albatros“ wurden beispielsweise vielfach an Privatleute in die USA verkauft und fliegen dort noch heute. Diese Verwertung des Materials über­nahm das Verwertungsunternehmen des Bundes (VEBG) mit Sitz in Frankfurt/M. Sie ist eine bundeseigene Treuhandgesellschaft und Verwertungsplattform der Behörden und Dienste der Bundesrepublik Deutschland. Sie informiert via Internet über Angebote zur Verwertung von Gerät und Material aus Beständen der Bundeswehr und anderen Behörden Deutschlands.

Die NVA hinterließ 767 Luftfahrzeuge (Hubschrauber und Flugzeuge) 208 Schiffe und Boote, 2.761 Kampfpanzer, 9.467 gepanzerte (Kampf-)Fahrzeuge 133.900 Radfahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, Kräder etc.), - 2 199 Artilleriewaffen, - 1 376 650 Handfeuerwaffen 303.690 Tonnen Munition 62.535 Tonnen flüssige, kritische Stoffe (Raketentreibstoffe, Reinigungsmittel, Gefahrstoffe) Die ehemaligen NVA-Soldaten trugen noch bis 1991 hinein ihre alten Uniformen, allerdings mit den Hoheitszeichen der BRD (deutsche Fahne auf dem Ärmel) und den Bundeswehr-Dienstgrad- und sonstigen Abzeichen. Hintergrund: Es konnten in kurzer Zeit nicht genügend Uniformen für die „neuen“ Soldaten beschafft werden.

Interessant zu erwähnen ist, dass in den Zeitraum des Zusammenwachsens der beiden Armeen die zunächst versuchsweise Einführung, dann mit Datum vom 20. Februar 1991 schließlich verbandsweise in der Bundeswehr eingeführte, heute getragene Flecktarn-Uniform fiel. Der mehr oder weniger unerwartete bzw. nicht genau bezifferbare Personalzuwachs der Bundeswehr durch die Wiedervereinigung führte zu Versorgungsengpässen, was zur Folge hatte, dass insbesondere die zu der Zeit neu einberufenen Grundwehrdienstleistenden zum Teil mit NVA-Uniformen aus dortigen Lagerbeständen eingekleidet wurden - teilweise noch bis zum Jahr 1995.

Bei der Volksmarine ist mit 3. Oktober 1990 an Bord ihrer Schiffe und Boote die Dienstflagge der Marine der BRD gehisst worden; ein Teil der Einheiten bekam eine Bordnummer der Marine der BRD. Vorerst verblieben zwölf Einheiten der Volksmarine im Dienst. Sie führten Ausbildung und Hafenbesuche durch und nahmen Hoheitsrechte vor der ehemaligen DDR-Küste (Bundesland Mecklenburg-Vorpommern) wahr. Nach und nach wurden jedoch alle Schiffe und Boote, Kriegs- und Hilfsschiffe, außer Dienst gestellt.

Aufliegerhafen war zunächst Peenemünde. Von dort aus erfolgte die weitere Aussonderung insbesondere durch Verkauf unter anderem nach Uruguay, Malta, Indonesien und Südafrika. NVA-Panzer und sonstiges NVA-Großgerät wurde noch im Jahr 1990 außer Dienst gestellt. Nur bei den Luftfahrzeugen sah es anders aus. Hier erfolgte zum Teil eine längerjährige Folgenutzung durch die Bundeswehr. Die an sich doch zeitnahe Aussonderung bzw. Außerdienststellung von Waffen und Gerät erklärt sich vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei fast ausschließlich um Material sowjetischer Herstellung handelte.

Von daher wäre eine Ersatzteilbeschaffung praktisch nicht durchführbar gewesen. Für eine kurze Übergangszeit konnte vereinzelt noch auf vorhandenes Material für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zurückgegriffen werden, wie bei der MIG-29. So findet sich im Prinzip heute von den übernommenen Uniformen, Waffen und Gerätschaften an sich nichts mehr bei der Bundeswehr wieder. Für die Verbleibswege von Waffen und Gerät wird auf weiterführende Literatur verwiesen.

Resümee und derzeitiger Stand

Der Eingliederungsprozess kann als abgeschlossen angesehen werden, wenn da nicht immer noch eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen ehemaligen NVA-Soldaten und den „alten“ Bundeswehr-Soldaten bestünde, wie im Besoldungs- und Pensionssystem. Obwohl zum 1. Jänner 2008 für die Besoldungsgruppen (BesGr) A2 bis A9 die 100-Prozent-Angleichung an das West-Niveau erfolgen und dies für die übrigen Besoldungruppen erst zum 1. Jänner 2010 passieren sollte, liegt derzeit der Sold der ehemaligen NVA-Soldaten tatsächlich noch bei 97-98 Prozent des Soldes der „Westsoldaten“. Auch hinsichtlich des Pensionsanspruches wird der ehemalige NVA-Soldat schlechter gestellt: Etwa 69 Prozent gegenüber 71,75 Prozent regulär.46) Viele alte NVA-Standorte stehen - nach entsprechenden Umbau- und Modernisierungsarbeiten (Stichwort: „Kaserne 2000“) - heute noch in der Nutzung durch die Bundeswehr.

Einige Beispiele für heute noch genutzte ehemalige NVA-Standorte:

  • In Rostock in der Hanse-Kaserne befindet sich das Marinekommando
  • In Rostock Hohe Düne liegt der Marinestützpunkt mit dem 7. Schnellboot- und dem 1. Korvettengeschwader
  • In Stralsund-Parow befindet sich die Marine-Technikschule. Bei der Panzertruppe ist dies die Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ mit Sitz des Stabes in der Tollense-Kaserne in Neubrandenburg. Ihre Truppenteile stehen in Mecklenburg-Vorpommern, im nördlichen Sachsen-Anhalt und im östlichen Schleswig-Holstein (dieses Bundesland war aber „altes“ BRD-Gebiet): - Stabs-/Fernmeldekompanie Panzergrenadierbrigade 41, Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Jägerbataillon 413, Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Panzergrenadierbataillon 411, Viereck (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Panzergrenadierbataillon 401, Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Aufklärungsbataillon 6, Eutin (Schleswig-Holstein)
  • Panzerpionierbataillon 803, Havelberg (Sachsen-Anhalt)
  • Versorgungsbataillon 142, Hagenow
  • Panzergrenadierbataillon 908, Viereck
  • Logistik-Bataillon 172 Beelitz/Brandenburg
  • In der heutigen Graf-Stauffenberg-Kaserne in Dresden/Sachsen sind die Dienststellen der Offiziersschule des Heeres, des Landeskommandos Sachsen und des Sanitätszentrums Dresden untergebracht
  • In der Henne-Kaserne in Erfurt ist heute das Landeskommando Thüringen untergebracht

Fregattenkapitän d. R. Dr. Manfred Pfaff

 

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  • Kai Brüggemann // 21.08.2017, 16:50 Uhr Eutin liegt, wie auch in der Aufzählung korrekt vermerkt, in Schleswig-Holstein und somit im alten Bundesgebiet. Die traditionsbewussten Eutiner Panzeraufklärer der NVA zuzuordnen, na na na Herr Fregattenkapitän.