• Veröffentlichungsdatum : 13.12.2019

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BiH - Europas vergessener Staat

Michael Pesendorfer

Vor beinahe 25 Jahren ging der Krieg in Bosnien und Herzegowina zu Ende. Seitdem hat das mediale Interesse nachgelassen, und nur wenige Europäer kennen die Situation vor Ort. Bekannt ist zumeist nur, dass dieser südosteuropäische Staat eine komplexe Geschichte hat und ein multireligiöser Vielvölkerstaat ist, in dem der Krieg zwar beendet, der Friede aber noch nicht richtig angekommen ist. Für viele ist der kleine Balkanstaat Bosnien und Herzegowina seit Ende des 20. Jahrhunderts der Inbegriff für staatlichen Misserfolg. Ein Umstand, der durch das Versagen der internationalen Gemeinschaft begünstigt wurde. Zwar hatten die USA und die EU nach dem Krieg (1992 bis 1995) mit einem ausgewogenen politischen System zwischen den muslimischen Bosniaken, christlich-orthodoxen Serben und römisch-katholischen Kroaten Frieden geschaffen, aber paradoxerweise stellt der diesem Frieden zugrundeliegende Friedensvertrag – das „Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina“, oder kurz „Dayton-Vertrag“ – heute das größte Hemmnis für einen funktionierenden multiethnischen Staat dar. 

Friede nach Dayton

Mit den zu früh durchgeführten ersten allgemeinen Wahlen nach dem Krieg wurden die ethnonationalistischen Parteien „demokratisch“ legitimiert und mit dem „Local Ownership“-Prinzip die Macht frühzeitig in einheimische Hände gegeben. Man vergaß dabei jedoch, dass sich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht von heute auf morgen implementieren oder – wie im Fall von Bosnien und Herzegowina zutreffender – „aufoktroyieren“ lassen. Vielmehr bedarf es der diesbezüglichen Reife einer Gesellschaft, da sich diese Werte entwickeln müssen und Zeit benötigen. Nach dem Kriegsende waren nur die Hauptkriegsverbrecher geächtet und zur Fahndung ausgeschrieben. Deren Mittäter, Mithelfer und Sympathisanten konnten deshalb die totalitären, kriminellen und religiös beeinflussten Strukturen nach und nach unbehelligt wieder ausbauen.

Der Dayton-Vertrag brachte zwar den Frieden, war aber aufgrund seiner Konzeption nicht als konstituierende Grundlage für einen funktionierenden Staat vorgesehen. Vielmehr war er ein rechtliches Übergangskonstrukt, das in der Folge durch eine neue Verfassung und Rechtsordnung abgelöst werden sollte. Mit ihm wurde eine Verfassung geschaffen, die den Staat in nationalistische Einflusszonen aufteilt und zu einer Fragmentierung desselben führte. Der Dayton-Vertrag kam vor allem den serbischen und kroatischen Ethnonationalisten entgegen, deren Kriegsziel die Zerschlagung der multinationalen und multireligiösen bosnisch-herzegowinischen Gesellschaft war. Er gab diesen Kräften die Möglichkeit, nach dem Krieg nicht nur ihre Macht zu erhalten, sondern diese sogar formaldemokratisch zu legitimieren.

Dabei hätten die internationalen Institutionen den Staat auch in eine positive Richtung lenken können. Die ehemaligen Kriegsparteien waren 1996 durch die internationalen Friedenstruppen entwaffnet und beaufsichtigt, hatten ein „Büro des Hohen Repräsentanten“ geschaffen, die EU, OSZE, der Europarat, die UNO und viele internationale Organisationen waren und sind noch immer präsent. Damals hätte man die „alten Kriegsparteien“ leicht verbieten, unbelastete Personen in die Verwaltungen bringen und die Zulassung neuer Parteien von ihrer Einstellung zu einem multiethnischen Staat abhängig machen können. Der Friedensvertrag von Dayton, an dessen Änderung oder Fortentwicklung die herrschenden ethnonationalistischen Parteien im Land kein Interesse haben (obwohl der Vertrag Änderungen ausdrücklich gestattet, sofern sie einvernehmlich erzielt werden), ermöglicht es ihnen, das Land weiterhin „in Geiselhaft“ zu halten.

Der aktuelle Staat Bosnien und Herzegowina steht für alles, das man in demokratisch und marktwirtschaftlich strukturierten Ländern nicht haben möchte: Ein kompliziertes und nicht funktionierendes politisches System, einen aufgeblähten Staat sowie einen staatsnahen Sektor, in dem ethnonationale Machthaber Arbeitsplätze, wie die Feudalherren des Mittelalters, ausschließlich an ihre Klientel vergeben. Ob dieser Sektor effizient und effektiv arbeitet, ist dabei nicht von Bedeutung, dient er doch hauptsächlich dazu, die Abhängigkeit der eigenen Klientel aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Wählerstimmen zu generieren, um das eigene politische Überleben nach der nächsten Wahl sicherzustellen. Das begünstigt Stillstand und Reformstau. Die wirtschaftliche und soziale Misere, die Verarmung breiter Bevölkerungsschichten, die eingeschränkte Medienfreiheit, undemokratisch organisierte Parteien und eine mit der Politik verfilzte Justiz fördern die Korruption, die wie ein Krebsgeschwür Staat und Wirtschaft befallen hat. Das wiederum sorgt für Resignation bei der Bevölkerung: Knapp die Hälfte der etwa 3,3 Millionen Wahlberechtigten blieb bei den Parlaments- und Präsidentenwahlen im Oktober 2018 zu Hause. Dafür haben 2019 bereits über 30 000 Menschen mit „den Füßen abgestimmt“ und bis zum Juli das Land in Richtung Europa verlassen – qualifizierte Arbeitskräfte, die in Mitteleuropa gerne aufgenommen werden, in ihrer Heimat aber fehlen.

Multireligiöser Vielvölkerstaat

Die Besonderheit von Bosnien und Herzegowina innerhalb Ex-Jugoslawiens bestand darin, dass sich dessen Bevölkerung am stärksten aus verschiedenen Bevölkerungs- und Religionsgruppen zusammensetzte. Bosnien und Herzegowina war die einzige Republik im alten Jugoslawien, in der keine Volksgruppe zahlenmäßig dominierte, in dem ihr Anteil mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausgemacht hätte. Zur Unterscheidung der Volksgruppen dient bis heute die Religionszugehörigkeit. So verstehen sich die Muslime seit 1995 als Bosniaken, die orthodoxen Christen als Serben und die katholischen Christen als Kroaten. Wer sich aber als Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina als Jude oder Roma definiert, wird durch das geltende Recht diskriminiert, da er beispielsweise von bestimmten staatlichen Funktionen und vom passiven Wahlrecht überhaupt ausgeschlossen ist.

Heute ist Bosnien und Herzegowina praktisch unregierbar. Die politischen Führer der drei konstituierenden Völker (Bosniaken, Serben und Kroaten) arbeiten mit beinahe allen Kräften gegeneinander, was durch den Westen rechtlich ermöglicht wurde. Vergeblich sucht man die Integration in „euro-atlantische Strukturen“, die die derzeitige Innen- und Außenpolitik von Bosnien und Herzegowina eigentlich beherrschen sollte. „Bosnien hält Kurs auf Europa“, lautet das gebetsmühlenartig wiederholte und in Richtung Brüssel zielende Lippenbekenntnis der Politiker aller drei Ethnien des tief gespaltenen Landes. „Bosniens Zukunft liegt in Europa!“, sagen auch die vierzehn Regierungen im Land, wobei manche Handlungen von Funktionsträgern Zweifel aufkommen lassen, ob sie das tatsächlich anstreben. Jede einzelne dieser Regierungen kann den Weg in die EU blockieren, wobei hier auch festgestellt werden muss, dass in der EU derzeit kaum Aufnahmebereitschaft für neue Mitglieder gegeben ist.

Die Last des Krieges

Bosnien und Herzegowina tut sich noch immer schwer, mit dem Erbe des furchtbaren Krieges umzugehen, der dort von 1992 bis 1995 tobte, über 100 000 Opfer forderte, das Land spaltete, soziale Verelendung mit sich brachte und zu einem Massenexodus führte. Sich mit der jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen und diese aufzuarbeiten, ist für alle ehemaligen Konfliktparteien schmerzhaft. Schließlich würde das bedeuten, sich offen zu den eigenen Kriegsverbrechen und politischen Fehlern zu bekennen. Das ist umso schwerer, da sich jede Seite als Opfer der Geschehnisse der Vergangenheit – von Krieg, Genozid und Vertreibung – sieht. Darüber hinaus sind die meisten „Täter“ und „Opfer“ am Leben und politisch-gesellschaftlich nicht nur aktiv, sondern oft in einflussreichen Positionen zu finden.

Auf der politischen Bühne werden erbitterte Auseinandersetzungen ausgetragen, die man in sinngemäßer Umkehrung des oft bemühten Zitats von Clausewitz, wonach der Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sei, wie folgt beschreiben kann: Der Krieg von 1992 bis 1995 wird heute mit den „friedlichen Mitteln“ der Politik weitergeführt. Somit ist der Alltag der Menschen geprägt von einem dysfunktionalen politischen und administrativen staatlichen System mit zunehmender Verarmung, Perspektivlosigkeit und „Durchwursteln“. Die Gesellschaft ist weiterhin zutiefst gespalten, weshalb die Wunden, die der Krieg geschlagen hat, noch lange nicht vernarben werden. Das alles scheint die Bevölkerung jedoch mit Gleichmut und einer hohen Leidensfähigkeit zu ertragen.

Perspektive im Westen?

Entgegen ihrem Auftrag, das Rechtssystem zu modernisieren, Menschenrechte durchzusetzen und die Demokratisierung des Landes zu fördern, um das Land für die Integration in die EU zu befähigen, lassen die Repräsentanten der westlichen Demokratien jene Härte gegenüber den Ethnonationalisten vermissen, die diesem Spuk ein Ende setzen und die totalitären Kräfte eindämmen könnten. Die völkerrechtlichen Mittel dafür sind durch die Vereinten Nationen und die EU bereitgestellt. Stattdessen nutzen Akteure wie Russland, die Türkei, China und die Golfstaaten das entstandene Vakuum, um eigene Interessen durchzusetzen, wodurch das Desinteresse des Westens an Bosnien und Herzegowina letztendlich zu einem Hebel für eine Schwächung Europas geworden ist.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Kongresses der USA gelangte Ende Mai 2019 zu folgender Ansicht: „(…) Der westliche Balkan ist eine Region, die beobachtet werden muss. Es ist dort einfach, Rundfunk- und Fernsehsender zu kaufen, Redaktionen auszuwechseln und eine neue Politik vorzugeben, die behauptet, dass beispielsweise die russische oder die chinesische Politik für die Region und Europa gut wären. Die USA haben zugelassen, dass ihr Einfluss dort nachlässt und andere – Russland, China, die Türkei und die Golfstaaten – Fuß fassen können; auch weil weder die USA noch die EU eine klare Politik für diese Region haben. (…)“

In Brüssel gab der Erweiterungskommissar fast gleichzeitig bekannt, dass die EU entschlossen sei, gegebenenfalls Sanktionen gegen Personen in Bosnien und Herzegowina zu ergreifen, deren Eigentum und finanzielle Ressourcen einzufrieren, falls deren Aktivitäten die Souveränität, territoriale Integrität, verfassungsmäßige Ordnung und den internationalen Ruf des Staates untergraben, die Sicherheitslage ernsthaft gefährden oder den Dayton-Vertrag aushöhlen. Ob das tatsächlich geschieht, darf bezweifelt werden, da es den diesbezüglichen Handlungsbedarf bereits seit Jahren gibt, durch die EU jedoch noch nie konkrete Sanktionen gegen die „Störer“ gesetzt wurden.

Resümee

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Europäische Union endlich einen „sauberen Schnitt“ machen und nur mehr mit jenen politischen Führern auf dem Westbalkan zusammenarbeiten sollte, die „über jeden Zweifel erhaben“ sind. Sie muss die Vernünftigen belohnen, von dem bisher praktizierten „Schönreden der Lage“ abgehen sowie die (politische) Realität so ansprechen, wie sie ist. Nämlich, dass einige politische Führer dort nicht bereit und/oder nicht in der Lage sind, sich ihrer Aufgabe zu stellen und ihre Länder zu reformieren, anstatt in Richtung Autokratie und Nationalismus zu gehen. Das wäre der erste Schritt für die EU, um ihre Glaubwürdigkeit wiederherzustellen, die auf den Grundpfeilern Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Freiheit basiert, um zu zeigen, dass sie auf Bosnien und Herzegowina nicht vergessen hat. Die Bürger und die Zivilgesellschaft des Westbalkans sollten jedoch nicht darauf warten, dass die EU ihre Probleme löst. Sie müssen auch endlich selbst tätig werden und ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen. Nur so hat Bosnien und Herzegowina eine Chance für einen echten Frieden in Demokratie, Freiheit und Wohlstand. 

Oberst dIntD Dr. Michael Pesendorfer ist Direktion für Sicherheitspolitik im BMLV.

 

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