- Veröffentlichungsdatum : 09.12.2021
- – Letztes Update : 20.10.2022
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Blackout – Wenn unsere Resilienz gefordert ist
Die Coronakrise und ihre Folgen führt uns noch immer drastisch vor Augen, dass das Unerwartete eintreten kann. Und wenn es eintritt, dann bleibt keine oder kaum mehr Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Man ist gezwungen die auftretende Herausforderung mit jenen Mitteln zu bewältigen, die einem zur Verfügung stehen.
Das verteidigungspolitische Risikobild bewertet die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Blackouts in den kommenden Jahren als nahezu sicher. Die besondere Komplexität eines Blackouts besteht in der Gleichzeitigkeit und dem sofortigen Eintritt der Ereignisse und Schäden ohne Vorwarnung. Ein Blackout resultiert in einem unmittelbaren, überregional auftretenden, weite Teile des europäischen Kontinents betreffenden und länger andauernden Strom-, Infrastruktur-, sowie Versorgungsausfall. Das Auslösen eines Blackouts kann absichtlich (z. B. durch einen Angriff) oder durch Ausfall (z. B. durch ein Infrastrukturgebrechen) erfolgen.
Die Folgen eines Blackouts können in den drauffolgenden Stunden, Tagen und Wochen nach Eintritt derartige Ausmaße annehmen, dass die dadurch entstehenden Störungen schwerwiegend sein können. Die Resilienz des gesamten Staates und seiner Institutionen ist hier gefordert. Das Militärstrategische Konzept stellt zum Begriff Resilienz fest: „Resilienz ist die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, welche(s) Gefahren ausgesetzt ist, deren Folgen zeitgerecht und wirkungsvoll zu bewältigen, mit ihnen umzugehen, sich ihnen anzupassen und sich von ihnen zu erholen, auch durch Bewahrung und Wiederherstellung seiner bzw. ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen.“
Resilienz bedeutet im Falle eines Blackouts für das Bundesheer vorrangig einen Einsatz als strategische Handlungsreserve der Republik Österreich. In dieser Funktion stellt das Bundesheer die Aufrechterhaltung der politischen Führungsfähigkeit durch Schutz und Versorgung der relevanten Organe der politischen Führung sicher. Dazu zählen das Bereitstellen geschützter Ausweichversammlungsorte sowie die Unterstützung bei einer gesicherten internen und externen Kommunikation durch redundante IKT-Systeme. Hinzu kommt die Unterstützung bei der Notversorgung der Bevölkerung durch Mitwirkung an der Verteilung von Versorgungsgütern und Unterstützung bei der Sanitätsversorgung. Der Rechtsrahmen des Bundesheeres ist dabei jener des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Art 79 Abs 2 Z 1 oder Z 2 BVG) inklusive der Möglichkeit des selbstständigen militärischen Einschreitens (Art 79 Abs 5 BVG).
In der Anfangsphase eines Blackouts benötigen diese Aufgaben die vollste Kraftanstrengung des Bundesheeres. Die Bevölkerung wird in den ersten Phasen eines Blackouts in weiten Teilen auf sich selbst gestellt sein. Aber je besser jeder einzelne darauf vorbereitet ist, desto besser wird es den staatlichen Organen möglich sein, gezielt wirksam zu werden. Jede Eskalation (z. B. Unruhen und Plünderungen) und das Eintreten von möglichen Kulminationspunkten sollte so lange wie möglich hinausgezögert werden. Das Bundesheer bereitet sich daher in den nächsten Monaten sorgfältig auf ein derartiges Szenario vor. Dazu zählen nicht nur eine laufende und umfassende Informationskampagne, Schulungen und Ausbildungen, sondern auch die Schaffung von autarken Kasernenstandorten (die wichtigsten 100 bis 2024), Sicherheitsinseln sowie das Einlagern notwendiger Versorgungsgüter.
Mit dem in Umsetzung befindlichem Krisensicherheitsgesetz werden dazu für das Bundesheer die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Es soll die Möglichkeit geben, eine Sicherung der Versorgung mit gesamtstaatlichen systemrelevanten Gütern sicherzustellen. Dazu zählen vor allem medizinische und medizintechnische Ausrüstungen. Besonderes Augenmerk soll auf die materielle Bereitstellung der erforderlichen Versorgungsgüter, auf das Verkehrs- und Transportwesen sowie auf die Sanitätsorganisation gelegt werden. Zudem sollen dem Bundesheer künftig Maßnahme zur Krisenvorsorge und -bewältigung übertragen werden können. Dazu zählen vor allem der Schutz von kritischer Infrastruktur, das Bereitstellen autarker und resilienter Kasernen oder die bereits genannte Unterstützung der Sicherheitsbehörden.
Es besteht die Chance, ganz im Sinne der vor Jahrzehnten gelebten Umfassenden Landesverteidigung handeln zu können. Deren wesentliche Eckpfeiler sind neben der militärischen vor allem die geistige und wirtschaftliche Landesverteidigung. Der Erfolg all dieser Maßnahmen wird aber im Wesentlichen von uns selbst abhängen. Wenn wir bereit sind, uns auf die Möglichkeit eines Blackout-Szenarios einzulassen, und beginnen vorrausschauende Handlungen zu setzen, werden wir resilient genug sein, um gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen.
Oberst dG Dr. Markus Reisner, PhD; Leiter der Entwicklungsabteilung der Theresianischen Militärakademie.