• Veröffentlichungsdatum : 15.12.2021
  • – Letztes Update : 21.12.2021

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Für Verdienste um die Republik Österreich

Peter Steiner

Bei der Landnahme des Burgenlandes 1921 kam es zu Kämpfen zwischen ungarischen Freischärlern und der österreichischen Gendarmerie bzw. dem Österreichischen Bundesheer. In der jungen Ersten Republik gab es noch keine Orden und Ehrenzeichen. Deshalb mussten jene Soldaten, die sich bei der Landnahme besonders bewährt hatten, teilweise bis in die 1960er-Jahre warten, um eine Ehrung zu erhalten.

Nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie wurden alle bis dahin bestehenden Orden und Ehrenzeichen abgeschafft. Die junge Republik Österreich stiftete erst 1922 das mehrstufige Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Dieses wurde von 1923 bis 1934 verliehen, dann in den österreichischen Verdienstorden umgewandelt und erlosch 1938.

Die Zweite Republik Österreich hat 1952, dreißig Jahre nach der ersten Stiftung, das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich neu gestiftet, das bis heute verliehen wird. Die ersten Stiftungen von Ehrenzeichen für Verdienste der Bundesländer erfolgten erst ab 1956. Zur Zeit der Landnahme des Burgenlandes im Herbst 1921 gab es keine sichtbar zu tragende Auszeichnung, die verliehen werden konnte. Erst anlässlich der Zehnjahresfeier am 20. September 1931 wurden bei der Gedenkfeier in Kirchschlag tragbare und nicht tragbare Auszeichnungen überreicht. Die Zeremonie fand vor dem neu errichteten und eingeweihten Denkmal durch den Bundesminister für Heereswesen, Carl Vaugoin, statt.

Ehrung für „Kirchschlag Kämpfer“

Mit Entschließung vom 11. September 1931 verlieh Bundespräsident Wilhelm Miklas sichtbare Auszeichnungen an vier Soldaten des Infanterieregimentes Nr. 5 für ihre geleisteten Verdienste während der Landnahme des Burgenlandes: Das Silberne Verdienstzeichen der Republik Österreich erhielt Hauptmann Alexander Dini, die Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich wurde an die drei Vizeleutnante Franz Grestenberger, Karl Stöcher und Franz Maiwald verliehen. Das „Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ war damals, wie auch noch heute, eine allgemein gehaltene zivile Auszeichnung. Jedem militärischen Dienstgrad oder zivilen Amtstitel sind Stufen des Ehrenzeichens zugeordnet. Die vier von Bundespräsident Miklas dekorierten Soldaten erhielten jene Stufen, die ihrer militärischen Stellung entsprachen. Ebenfalls 1931 überreichte Carl Vaugoin eine schriftliche Belobigung an fünf Soldaten des Infanterieregimentes Nr. 5 für ihre, während der Landnahme des Burgenlandes geleisteten, Verdienste:

  • Oberst Orestes Adasiewicz;
  • Major Rudolf Kabrda;
  • Offiziersstellvertreter Rudolf Albrecht;
  • Offiziersstellvertreter Josef Studeny;
  • Wachtmeister Alois Wurst.

Beim Gefecht von Kirchschlag am 5. September 1921 war das II. Bataillon des Infanterieregimentes Nr. 5 unter seinem Kommandanten Oberst Emil Sommer eingesetzt. Er war der einzige Bataillonskommandant, der im Zuge der Landnahme des Burgenlandes zur Verteidigung der Staatsgrenze der Republik Österreich einen Verband im Gefecht führte. Ende des Jahres 1922 trat er als Oberst in den Ruhestand. Alle 1931 ausgezeichneten Soldaten standen zehn Jahre zuvor unter seinem Kommando. Sommer wurde durch den Bundespräsidenten mit Wirksamkeit vom 15. Oktober 1924, für seine erfolgreiche Einsatzführung bei dieser ersten Waffentat des jungen Bundesheeres, der Titel Generalmajor ehrenhalber verliehen. Weitere Auszeichnungen und Titelverleihungen an Angehörige des Bundesheeres für ihren Einsatz im Zuge der Landnahme des Burgenlandes sind nicht bekannt.

Erinnerungsmedaille der Zweiten Republik

Mit Beschluss des Burgenländischen Landtages wurde mit dem Landesgesetz vom 30. Mai 1961 und der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Oktober 1961 das mehrklassige Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Burgenland geschaffen. Der Zweck dieser Landesauszeichnung war es, Personen sichtbar zu ehren, die sich durch ihr Wirken besondere Verdienste um das Burgenland erworben haben. Gemeinsam mit diesem Ehrenzeichen wurde die „Erinnerungsmedaille für Verdienste um den Anschluss Burgenlands an Österreich“ gestiftet. Diese wurde aber nur bis zum 31. Dezember 1967 verliehen.

Der Wunsch nach einer Auszeichnung zur Belohnung für Verdienste jeder Art, die den Anschluss an Österreich gefördert haben, war schon alt. Im Akt zur Stiftung dieser Medaille finden sich im einleitenden Sachverhalt folgende Zeilen: „Diese Medaille, auf die so viele gewartet und deren Mangel als Undank empfunden haben, soll nun an alle Personen verliehen werden, die in irgendeiner Form, sei es als Angehörige des Heeres oder der Exekutive, sei es publizistisch oder in irgendeiner anderen Weise am Anschluss Burgenlands an Österreich beteiligt waren. Die in der beigeschlossenen Liste Angeführten wurden von den verschiedenen Vereinen bzw. von den Gendarmerie- und Zollwachedienststellen als Teilnehmer am Anschluss Burgenlands an Österreich namhaft gemacht. Dieser Umstand gibt eine gewisse Gewähr dafür, dass diese Personen tatsächlich am Anschluss teilgenommen haben. Eine genaue Überprüfung der Teilnahme des Einzelnen ist heute, nach 40 Jahren allerdings nicht mehr möglich.“

Im weiteren Text des Aktes sind 730 Personen genannt, denen mit 6. Oktober 1961 diese Medaille verliehen wurde. Dabei sind unterschiedliche Berufsgruppen vertreten, hauptsächlich ehemalige oder aktive Beamte der Bundesgendarmerie, der Zollwache und Angehörige des Bundesheeres. Einige dieser Personen standen sogar noch im aktiven Berufsleben. Nach diesem ersten Verleihungstermin folgten bis zum Dezember 1967 noch einige weitere. Insgesamt dürften etwa 1 400 Medaillen verliehen worden sein, die in einem einfachen rot-gold gestreiften Kartonetui mit einer Urkunde überreicht wurden.

 

Erinnerungsmedaille für Verdienste um den Anschluss Burgenlands an Österreich

Medaillenträger des Aktivstandes

Das Verlautbarungsblatt (VBl.) des Bundesheeres nennt in den Jahrgängen 1961 bis 1965 insgesamt elf noch im aktiven Personalstand befindliche Angehörige des BMLV, die mit der „Erinnerungsmedaille für Verdienste um den Anschluss Burgenlands an Österreich“ ausgezeichnet wurden:

VBl. 19. Folge, 12. Dezember 1961, 227. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Oktober 1961)

  • Edwin Liwa, Wirklicher Amtsrat der Abteilung für Disziplinar- und Beschwerdewesen
  • Josef Ruckser, Wirklicher Amtsrat Präsidium
  • Ing. Alfred Nabielek, Major 1. Klasse Wirtschaftsdienst, Gruppenverpflegsanstalt
  • Ferdinand Kastner, Vertragsbediensteter der Heeresverwaltung, Musik-Offiziersstellvertreter der Reserve des Gardebataillons

VBl. 20. Folge vom 30. Dezember 1961, 249. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Oktober 1961)

  • Markus Živkovic, Oberst, Leiter des Ergänzungskommandos Steiermark
  • Rudolf Fischer, Vertragsbediensteter der Heeresverwaltung, Stabswachtmeister der Reserve des Heeresfachambulatoriums

VBl. 1. Folge, 30. Jänner 1962, 4. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Oktober 1961)

  • Rupert Riepl, Wirklicher Amtsrat, Ergänzungskommando Niederösterreich

VBl. 11. Folge, 10. Oktober 1962, 117. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juni 1962)

  • Josef Kubovcsak, Wirklicher Amtsrat der VII. Dienstklasse, Regierungsrat, Leiter der Abteilung Vordienstzeiten, Pension und Versorgung

VBl. 12. Folge, 19. November 1962, 158. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Oktober 1962)

  • Ludwig Straub, Wirklicher Amtsrat, Leiter des Ausbildungsheimes Iselsberg

VBl. 1. Folge, 22. Februar 1964, 6. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juni 1962)

  • Hubert Wurm, Wirklicher Amtsrat der VII. Dienstklasse, Kommando der Heeresfeldzeugtruppen

VBl. 11. Folge, 15. Juli 1965, 84. Stück
(Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Februar 1965)

  • Rudolf Lingen, Fachinspektor, Gruppe Intendanzwesen

Anlässlich der Zehnjahresfeier 1931 in Kirchschlag wurde dem damaligen Hauptmann Alexander Dini das Silberne Verdienstzeichen der Republik Österreich verliehen. Er war der einzige Offizier im Bundesheer der Ersten Republik, der für seine Verdienste bei der Landnahme mit einer sichtbaren Auszeichnung dekoriert wurde. Auch ihm wurde mit Entschließung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Oktober 1961 die Erinnerungsmedaille zuerkannt.

Bemerkenswerte Stiftung

Die Stiftung der „Erinnerungsmedaille für Verdienste um den Anschluss Burgenlands an Österreich“ als offizielle Auszeichnung – 40 Jahre nach diesem Ereignis – ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert. Viele damals eingesetzte Soldaten und Beamte waren mittlerweile verstorben, dennoch war der Wunsch einer Auszeichnung bei den noch lebenden „Veteranen“ gegeben. Dass es keine bundesstaatliche, sondern eine Landesauszeichnung ist, betont die Bedeutung der damaligen Landnahme für die Entstehung des Bundeslandes. Dass diese Medaille gemeinsam mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Burgenland gestiftet wurde, hebt ihre besondere Bedeutung zusätzlich hervor.

Die Verleihung an noch aktive Angehörige des BMLV und des Bundesheeres der Zweiten Republik zeigt, wie nahe die Vergangenheit ist. Schließlich ist diese Auszeichnung, die für ein Ereignis knapp nach Ende des Ersten Weltkrieges verliehen wurde, zur heutigen Uniform des zweiten Bundesheeres getragen worden. Somit ist diese Erinnerungsmedaille ein Symbol der Geschichte und Tradition des Bundesheeres und der Republik Österreich.

Oberrat Oberst dhmfD Prof. Mag. Peter Steiner; Historiker im HGM.

 

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