• Veröffentlichungsdatum : 12.06.2018
  • – Letztes Update : 28.08.2018

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Konflikt - Gestern. Heute. Morgen. Teil 3

Bernhard Schulyok, Lukas Bittner

Im dritten Teil dieser Serie werden poten­zielle Akteure in „Neuen Kriegen“ näher betrachtet, ein Ausblick in weitere Formen der Interessensdurchsetzung gegeben und erste Ableitungen für das Bundesheer getroffen.

Im ersten Teil der vorliegenden Serie wurden klassische gewaltsame Auseinandersetzungen, also „Kriege“, völkerrechtlich als bewaffnete internationale Konflikte bezeichnet, vorgestellt. Diese Art der Konfliktaustragung ist völkerrechtlich verboten. Im zweiten Teil wurden zunächst Aspekte der symmetrischen versus asymmetrischen Konfliktaustragung erläutert sowie nicht-internationale bewaffnete Konflikte dargelegt. Bei der Kategorie der „Neuen Kriege“ stößt das Völkerrecht an seine Grenzen. Wie bereits aufgezeigt, haben sich die Methoden der direkten, offenen gewaltsamen Konfliktaustragung zur Interessensdurchsetzung der handelnden Akteure (Konfliktparteien) als Mittel der Macht (Clausewitz - „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“) gewandelt.

Die Ziele der an aktuellen Auseinandersetzungen beteiligten Akteure haben sich vielmehr zu diffizilen, differenten Interessen gewandelt. Ein absehbares Ende der Gewalt steht im Gegensatz zum oftmals wirtschaftlichen Eigeninteresse und ist in vielen Fällen weniger ideologisch bzw. politisch begründet. Die primäre offene Konfrontation ist in den Hintergrund getreten, verdeckte Handlungen oft undefinierter Parteien unter einer scheinbar „ruhigen Oberfläche“ sind an der Tagesordnung. Sehen wir uns daher zunächst die potenziellen Akteure derartiger Auseinandersetzungen näher an, betrachten deren Ziele und Absichten und treffen Folgerungen, bevor wir den Ausblick auf weitere nächste Formen der Interessensdurchsetzung der Zukunft wagen.

Akteure in bewaffneten Konflikten

Akteure in einer (gewaltsamen) Auseinandersetzung sind gemäß Militärlexikon (Oktober 2017) alle Beteiligten im Raum. Dies können unter anderem NGOs, IOs, lokale Behörden, aber auch die Zivilbevölkerung sein. Konfliktparteien wiederum sind Akteure, die miteinander in einem Konflikt stehen. Dies sind alle an einem Konflikt beteiligten Kräfte, wie Streitkräfte, Sicherheitskräfte und irreguläre Kräfte. Die regulären Kräfte sind völkerrechtlich als die Streitkräfte der unmittelbar betroffenen Staaten anzusprechen, aber auch multinationale Streitkräfte, die beispielsweise zur Friedensschaffung/-erhaltung von internationalen Organisationen (z. B. UN, EU, NATO) entsandt werden. Daneben gibt es „irreguläre Kräfte“, die gemäß Militärlexikon als Guerillas, Partisanen, aber auch Terroristen, Aufständische und gewaltbereite Gruppen organisierter Kriminalität oder bewaffnete Banden im Einsatzraum aufgelistet werden (ebendort nur für Friedensunterstützende Operationen - dies greift zu kurz).

Ein Konflikt in diesem Zusammenhang ist meist eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Konfliktparteien und entspringt Tendenzen oder Absichten, deren gleichzeitige Verwirklichung den Konfliktparteien nicht möglich scheint (Militärlexikon). Bei der Vielzahl an Akteuren bei derartigen Konflikten, die äußerst differente Interessen verfolgen, gilt es, entsprechende Ableitungen für die Kräfte des Bundesheeres zu treffen.

So wie nicht alle Akteure Konfliktparteien sind, sind nicht alle Konfliktparteien Gegner, beispielsweise der entsandten internationalen Schutztruppe. Gegner gemäß Militärlexikon ist eine Partei in einem Konflikt, die im Gegensatz zu einer anderen Partei steht und durch ein gegeneinander gerichtetes Agieren gekennzeichnet ist. Konfliktparteien können demnach Gegner, oder Verbündete aufgrund z. B. gemeinsamer Interessen sein, diese Partnerschaften können über die Zeit wechseln.

Da gerade die Konfliktform der „Neuen Kriege“ (vgl. Teil 2, TD-Heft 4/2017) repräsentativ für aktuelle gewaltsame Auseinandersetzungen gelten kann, betrachten wir potenzielle Akteure und deren Absichten ebendort, treffen jedoch, wenn erforderlich, auch darüber hinaus geltende Ableitungen für anders geartete Konfliktaustragungen.

Akteure in „Neuen Kriegen“

Die meisten Konfliktgebiete der „Neuen Kriege“ liegen in Staatsgebieten jener Staaten, die man als „scheiternde“ bzw. „gescheiterte“ Staaten bezeichnet. Bekannteste Beispiele dafür sind Somalia oder Afghanistan. Viele afrikanische Staaten verfügen de facto über keine Souveränität, die sich nach den Forschungen der britischen Wissenschaftlerin Mary Kaldor folgendermaßen beschreiben lässt: „unbestrittene physische Kontrolle über das durch Grenzen definierte Staatsgebiet, also auch eine im Land präsente Verwaltung und die Treue der Bürger zur Staatsidee.“ Solche Staaten sind durch einen zunehmenden Desintegrationsprozess gekennzeichnet, folglich genau durch das Gegenteil jenes Prozesses, durch den sich der moderne Nationalstaat bildete. Durch diesen Kreislauf verlieren die Staaten immer mehr die physische Kontrolle über ihr Territorium und in der Folge das Vertrauen der Bevölkerung. Damit sinkt wiederum das Steuereinkommen.

Dieser Prozess wird, so der Politikwissenschafter Daniel Lambach, durch Korruption und Neopatrimonialismus weiter dynamisiert und verstärkt. Letztlich ist der Staat gezwungen, seine Ausgaben zu reduzieren. Oft spitzt sich dies durch die Forderung westlicher Staaten und internationaler Organisationen in Entwicklungshilfeprogrammen zu. Das „Scheitern“ des Staates, so Kaldor, steht am Ende einer Abwärtsspirale von Einnahmen- und Legitimitätsverlust, die mit Unordnung und wachsender Privatisierung von Gewalt einhergeht. Militärexperte Wolf-Christian Paes sieht die Beschleunigung dieses Prozesses nämlich in den Interessen kleiner Machteliten, sich persönlich zu bereichern und ihre Macht abzusichern.

Akteure, respektive Konfliktparteien, die in „Neuen Kriegen“ entstehen, sind mannigfaltig (öffentlich/privat, staatlich/nicht-staatlich und beliebige Mischformen). Daher soll hier eine grobe Kategorisierung vorgenommen werden:

  • Reguläre Streitkräfte des betroffenen Staates;
  • Irreguläre Kräfte;
  • Ausländische/Internationale Streitkräfte;
  • sonstige Akteure.

Ausgangspunkt vieler „Neuer Kriege“ ist eine Abwärtsspirale aus Einkommens- und Legitimitätsverlust von Regierungen, die zu einem Kontrollverlust führen. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen Zentralregierungen wenige bis keine Kenntnisse über soziale Strukturen in manchen Regionen des Landes haben und darüber hinaus keine Ortskenntnisse besitzen. Sie tendieren dazu, bei der Aufstandsbekämpfung zu überzogenen Mitteln zu greifen, wie Massenvernichtungswaffen, Flächenbombardements oder Artillerieschlägen. Diese Gewalttaten, so Lambach, verschärfen die Entfremdung zwischen dem Staat und der betroffenen Zivilbevölkerung. Gleichzeitig leiden viele reguläre Streitkräfte solcher Staaten unter Mangel an Ausrüstung, Ersatzteilen, Treibstoff und Munition sowie einer unzureichenden Ausbildung. Diese Faktoren führen zu einem zunehmenden Verlust der militärischen Moral und vor allem der Disziplin. Ein weiterer Faktor ist, dass in vielen Fällen noch der regelmäßige Sold ausbleibt. Damit verbunden ist der Zusammenbruch der Befehlshierarchie. In der Folge ergeben sich Auflösungserscheinungen, in denen lokale charismatische militärische Befehlshaber zu lokalen Kriegsherren bzw. Warlords werden.

Reguläre Streitkräfte büßen damit relativ schnell ihren Status als legitime Waffenträger ein und sind kaum noch von irregulären Kräften zu unterscheiden (vgl. Kaldor, 2007). Diese irregulären Kräfte derartiger Konflikte können als unterschiedliche Gruppierungen mit differenten Zielen auftreten:

  • Fundamentalisten (verfolgen zumeist ideologische Ziele - z. B. IS, Boko Haram);
  • Separatisten (Ziel: Abspaltung eines Teilstaatsgebietes - z. B. ETA, ukrainische Volksmiliz); - Paramilitärische Organisationen, die den regulären Staat und seine Streitkräfte (teilweise mit irregulären Mitteln) unterstützen (quasi „Milizen“ - z. B. serbische Milizen auf dem Balkan); hierzu zählen auch beispielsweise paramilitärische Organisationen, die sehr wohl offiziell und gesetzeskonform im „Inneren“ eingesetzt werden, aber eben nicht Bestandteil der regulären Streitkräfte sind (z. B. Guardia Civil - Spanien). Diese sind zwar irregulär, weil sie kein völkerrechtlicher Bestandteil der Streitkräfte, aber dennoch nicht illegal (also quasi legitim) sind;
  • Als Sonderform: ausländische Söldner dienen unterschiedlichen Gruppierungen (finanzieller Anreiz);
  • Rebellen (Ziel: Umsturz und Machtübernahme im Staat - z. B. FARC-EP, Taliban);
  • Organisierte Kriminalität (Ziele vorrangig finanzieller Natur, „Unterwanderung“ des Staates, jedoch keine vollständige Machtübernahme - z. B. Mafia).

Erschwerend bei derlei Kategorisierung kommt hinzu, dass bei obigen Gruppierungen in der Auseinandersetzung teilweise aus taktischen Überlegungen auch ein Wechsel der Gesinnung und somit der Ziele möglich ist und zusätzlich Mischformen auftreten können.

Die in „Neuen Kriegen“ am meisten verbreiteten Akteure aus den oben genannten Organisationen sind paramilitärische Kräfte, also bewaffnete Gruppen, die nicht durch einen Staat finanziert werden (auch wenn manche von ihnen durch Staaten aufgestellt werden) und die sich meist um eine charismatische Führungspersönlichkeit (Warlord) scharen. Gerade diese Warlords sind zum Symbol der „Neuen Kriege“ geworden. Sie sind Protagonisten und Profiteure. Dabei übernehmen sie Teilfunktionen der zerfallenen Staatlichkeit. Im Unterschied zu Regierungen souveräner Staaten haben sie, so der Politikwissenschaftler Herfried Münkler, grundsätzlich kein Interesse an einer Beendigung des Krieges. Vielmehr sind sie an einer Fortsetzung des Krieges, wenn auch auf niedrigem Niveau, interessiert, da ihre Macht und vor allem ihre Einkünfte wesentlich von einer Fortdauer des Krieges abhängen. Dies erfolgt in den von ihnen kontrollierten Gebieten durch die Umstellung der Wirtschaft vom Äquivalenztausch in Richtung Aneignung durch Gewalt. Während es sich beim Äquivalenztauschverhältnis um ein Geschäft zweier gleichwertiger Partner handelt, so asymmetriert die Androhung von Gewalt das Tauschverhältnis (vgl. Teil 2, TD-Heft 4/2017). Diese Änderung verlangt eine Privatisierung der staatlich-hoheitlichen Aufgaben, also ein Fehlen eines staatlichen Gewaltmonopols. In weiterer Konsequenz lohnt sich der Krieg damit wieder.

Dass sich die Kriegsführung der „Neuen Kriege“ wieder lohnt, ist auch an der steigenden Anzahl von Söldnern erkennbar. Grundsätzlich kann man zwischen drei Auftraggebern unterscheiden. Zum einen werden Söldner von Regierungen schwacher Staaten beauftragt, um diese Aufstände zu bekämpfen oder Rohstoffgebiete zurückzuerobern, zum zweiten durch multinationale Konzerne, um deren wirtschaftlichen Interessen abzusichern und zum dritten auch durch westliche Regierungen, um politischen Druck (Ablehnung des Elektorates hinsichtlich der Kriegsgründe und/oder Toten bzw. verwundeten Soldaten) zu reduzieren, der aus der Beteiligung an einem Krieg erwächst.

Neben dieser Art der Kategorisierung, ist die angewendete Kampfweise bezeichnend. Hier können wir zwischen konventioneller und sub- bzw. nicht-konventioneller Kampfweise unterscheiden (vergleiche Teil 1, TD-Heft 3/2017). Während erstere eher regulären Streitkräften gleichzustellen wäre und jenen, die völkerrechtlich anerkannt werden wollen, sind die anderen eher dem Bereich des Terrorismus sowie der Kampfweise von Partisanen/Guerilla zuzuordnen.

Terrorismus kann als Strategie substaatlicher Akteure verstanden werden und wird vor allem dort ausgelöst, wo es nationale, ethnische, soziale, wirtschaftliche oder religiöse Konflikte bzw. Defizite gibt und diese unter Androhung bzw. Einsatz von punktueller, unvorhergesehener und brutaler Gewalt ein politisches oder ideologisches Ziel verfolgen. Dabei werden die Schwächen der etablierten politischen Systeme ausgenützt sowie eine konventionelle Überlegenheit unterlaufen. Terrorismus bezweckt die Destruktion von Staaten oder Gesellschaften, die Frustration der Bevölkerung, die psychologische Schwächung und Aushöhlung des Gegners sowie schlussendlich eine Überreaktion des Gegners verbunden mit einem letztendlichen politischen Einlenken und soll gleichzeitig Unterstützung und Sympathie bei der eigenen Anhängerschaft wecken (Militärlexikon).

Es wird nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden, letztere werden sogar oft bevorzugt bekämpft, da sie leichter verfügbar sind und dadurch der „Terror“ besser zur Geltung kommt, insbesondere als „weiche Ziele“ - die Bevölkerung schlechthin. Terroristen sind nicht auf die Unterstützung der lokalen Bevölkerung angewiesen, Partisanen im Gegensatz dazu zumeist schon (z. B. Versorgung und Rückzugsgebiete).

Partisanen wiederum kämpfen in der Regel gegen eine fremde Besatzungsmacht und durchaus auch gegen die eigene Regierung, sind also aus diesem Grund keiner der oben angeführten Gruppierungen klar zuordenbar. Besonderes Kennzeichen ist die Art des Kämpfens - der „Kleinkrieg“, der verdeckte Kampf (z. B. Jagdkampf mit Hinterhalt, Überfall - vgl. „Guerilla-Taktik“). Es wird dadurch grundsätzlich noch keine Aussage über die Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes getroffen. Denn reguläre Streitkräfte können ebenso derartige Taktiken anwenden. Guerilla ist im Deutschen die gängige Bezeichnung für Widerstandskämpfer in ­Lateinamerika.

Wie bereits im zweiten Teil dieser Serie angesprochen, können die angeführten Kampfweisen durch irreguläre Kräfte in einem Stufenmodell angewendet werden, wenn am Ende die Machtübernahme bzw. Anerkennung stehen mag, wobei eine lageangepasste temporäre Rückfalloption zu einer niedrigeren Stufe aus taktischen Überlegungen/Notwendigkeiten dienlich sein kann.

Schließlich ist die Rolle von ausländischen bzw. internationalen Streitkräften als Vertreter regulärer Kräfte in den „Neuen Kriegen“ nicht zu unterschätzen. Insbesondere, da es seit Mitte der 1990er-Jahre zu einer Verschiebung der meisten Mandate von internationalen Friedenstruppen gekommen ist. Waren internationale Streitkräfte während des Kalten Krieges primär zur Überwachung von Friedensverträgen nach Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen eingesetzt, so haben sich die Aufgaben in Richtung „robusterer“ Mandate, mehrheitlich nach Kapitel VII der Charta, verschoben.

Allerdings hat sich die Umsetzung der gesteckten Ziele dieser internationalen Einsätze in den vergangen zwei Jahrzehnten als außerordentlich schwierig erwiesen. Dies hängt u. a. mit der Erwartungshaltung der entsendenden Gesellschaften zusammen. Die den Interventionskräften zugeteilten Aufgaben, zivile Opfer zu schützen und Gewaltakteuren das Handwerk zu legen, sind gerade in den unübersichtlichen Gemengelagen der „Neuen Kriege“ nicht immer einfach zu erfüllen. Die Hoffnung, mit begrenzten Mitteln und in einem überschaubaren Zeitrahmen eine Pazifizierung zu erreichen, ist meist nicht erfüllbar. Letztendlich sind Zivilbevölkerung, Vertreter von IO, NGO etc. als sonstige Akteure im Einsatzraum anzusprechen. Diese Kategorie von Personen und Organisationen/Institutionen sind eine nicht zu vernachlässigende Größe, die Eingang in die Beurteilung zu finden hat. Denn diese Akteure können sich ebenfalls zu Konfliktparteien entwickeln, ja sogar zum eigenen Gegner!

Im Zeitalter moderner Medien können innerhalb kürzester Zeit tausende erboste Personen auf die Straßen gebracht werden - ob nun fake news der Auslöser waren oder nicht, ist vordergründig nicht ausschlaggebend, wenn es zunächst gilt, wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen und den öffentlichen Tumult einzudämmen.

Ableitungen für das Bundesheer

Schwerpunkt der Betrachtung waren im zweiten und dritten Teil „nicht-internationale bewaffnete Konflikte“, insbesondere „Neue Kriege“. Bislang waren derartige Konflikte außerhalb Österreichs und der EU vorzufinden - also für das ÖBH Auslandseinsätze.

Ein wesentliches Element der Auftragserfüllung stellen in derartigen Auslands­einsätzen die internationalen „Rules of Engagement“ bzw. die zugrunde liegenden Sicherheitsratsresolutionen dar. Anders als bei den Inlandseinsätzen des Bundesheeres ist der rechtliche Rahmen von Einsatz zu Einsatz unterschiedlich. „Robuste“ Mandate, wie bei EUFOR „Althea“ oder KFOR, sind Exekutivmandate. Diese werden in Österreich im Normalfall durch die Polizei wahrgenommen. In Auslandseinsätzen, wo zumeist die lokalen Kräfte die Sicherheit nicht aufrechterhalten können, ist ein wesentlicher Beitrag des Militärs, diese Sicherheit wiederherzustellen, damit die Rahmenbedingungen für weitere Maßnahmen der Stabilisierung erst gegeben werden. Mit dieser zusätzlichen „Exekutivaufgabe“ ergibt sich eine der wesentlichen Herausforderungen für die eingesetzten Kräfte dieser Operationen. Diese Kräfte müssen sich mit unterschiedlichen Akteuren auseinandersetzen, die sich in vielen Fällen nicht an internationale Abkommen bzw. das Humanitäre Völkerrecht halten. Im Gegenteil, in vielen Fällen verfolgen diese - wie oben beschrieben - eigene wirtschaftliche Ziele. Der Umgang mit solchen Gruppen ist somit schwierig, deren „wahre Ziele“ müssen identifiziert werden, um Lösungsansätze erarbeiten zu können. Ein internationales Umfeld bedingt demnach nicht nur „Situational Awareness“, sondern auch „Cultural Awareness“. Komplexe Situationen in diesem Kontext lassen erkennen, dass das Militär nicht mehr alleine für Sicherheit und Stabilität sorgen kann, wenn es dies je gekonnt hat. Vielmehr wird der gesamtstaatliche bzw. gemeinschaftliche Ansatz aller beteiligten Organisationen notwendig sein (politische, militärische/sicherheitsrelevante, wirtschaftliche, soziale Aspekte) - im Sinne eines „Comprehensive Approach“. Das bedingt die Fähigkeit, den gemeinsamen Ansatz zu verstehen, seinen Beitrag zu definieren und mit anderen abzustimmen - auf allen Führungsebenen!

Das Verständnis bezieht sich auch auf das Wesen derartiger Auseinandersetzungen, insbesondere die Identifizierung der diffizilen Ziele der beteiligten Akteure und deren Interaktion untereinander. Es ist nicht Ziel, Probleme erst zu bekämpfen, wenn sie eskaliert sind, sondern mitzuwirken, Indikatoren für Situationsänderungen zu identifizieren. Herausforderungen sind frühzeitig zu erkennen, bevor sie zum Problem werden. Geeignete Gegenmaßnahmen sind im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu setzen. Hier ist der eigenen „Machtprojektion“ (im Sinne der Fähigkeit „Project“) der Vorzug zu geben.

Sollten sich in solchen Fällen dennoch Kampfsituationen ergeben, hat sich die internationale Truppe diesen zu stellen. Gerade die Einsätze der USA und ihrer Alliierten im Irak und in Afghanistan haben gezeigt, dass dies unter Umständen mit einem hohen Blutzoll verbunden ist. Dies hat die Bevölkerung im Heimatland mitzutragen, sonst können Einsätze scheitern.

Die Vielzahl an Akteuren, die bei (gewaltsamen) Konflikten in Gegenwart und Zukunft in diversen optionalen Einsatzräumen auftreten können, müssen in einer Einsatzvorbereitung gediegen erfasst und hinsichtlich ihrer potenziellen Ziele und Interessen analysiert werden. Grundsätzliche Aspekte hierzu finden sich in den Grundlagendokumenten „Bedrohungsbild“ und „Gefechtsbild“ des ÖBH. Dabei genügt es nicht, sich nur auf Konfliktparteien oder offensichtliche Gegner zu konzentrieren, sondern weil, wie bereits erwähnt, vorerst vermeintlich neutrale Akteure rasch zum Gegner werden können, sind diese daher von vornherein in die Überlegungen mit einzubeziehen. Hierbei ist das Verständnis für die Interessen und deren mögliche Durchsetzung relevant sowie die Interaktion zwischen den Akteuren.

Gegenwärtige und zukünftige Konflikte und deren Austragung erfordern eine andere, weit breitere Herangehensweise bei deren Beurteilung. Denn bei (gewaltsamen) Konflikten geht es nicht nur um Gebietshoheit, sondern durchaus um andere Prioritäten wie wirtschaftliche und sonstige Interessen, wie Beeinflussung der Bevölkerung, generelle Machtausübung im Sinne der Durchsetzung eigener Interessen. Dies erfordert ein Denken in anderen Dimensionen, teilweise weitab jeder (westlichen) Logik; nichts ist mehr unvorstellbar. Das Unmögliche kann möglich gemacht werden, ein gesamtheitliches Erfassen für den Betrachter ist unabdingbar, um ein Verständnis für komplexe Szenarien aufbringen zu können. Dies stellt weit höhere Ansprüche an den Soldaten respektive an die Qualität der zukünftigen Führungskräfte.

Komplexe Szenarien bedingen umfassende Sinnerfassung. Die Fähigkeit zum vernetzen Denken ist eine Voraussetzung, Teamfähigkeit die andere. Dies bedingt adaptierte Anforderungsprofile und Auswahlkriterien sowie Anpassungen in der Ausbildung von Soldaten und Führungskräften. Dazu zählt die Fähigkeit zur ebenenübergreifenden Bildung „selbstlernender Organisationen/Netzwerke“, die ausgestattet mit allen erforderlichen Ressourcen und Verantwortung, rasch Entscheidungen dort treffen, wo sie anfallen, anstatt der Abstützung auf langsame hierarchische Strukturen. Komplexe Situationen erfordern mehr als nur die Anwendung des klassischen militärischen Führungsverfahrens - dieses schränkt im Sinne eines Trichterverfahrens aus der Summe der Optionen von vornherein ein. Kreativität im Ansatz ist stattdessen gefragt! Komplexität ist nicht gleich kompliziert. Reines Simplifizieren hilft wenig. „Rot“-„Blau“-Denken im Sinne zweier Konfliktparteien ist ebenfalls zu wenig.

Das Bundesheer trägt durch seine Auslandseinsätze zur Stabilisierung im Umfeld und somit zur Sicherheit in Österreich bei. Wer garantiert jedoch, dass derlei Konflikte nicht auch in Europa, innerhalb der EU oder in Österreich stattfinden können? Vor der Haustüre Österreichs, auf dem Balkan und in der Ukraine sind nicht nur in der Vergangenheit, sondern vielmehr auch in der nahen Zukunft Konfliktformen ersichtlich, die an Szenarien der „Neuen Kriege“ erinnern, sogar noch darüber hinausgehen können. Stellvertreterkriege im Zeitalter des „Kalten Krieges“, die mit Abstützung auf lokale Akteure ausgetragen wurden, leben in einer neuen Form auf. Offene gewaltsame Auseinandersetzungen bergen die Gefahr der internationalen Ächtung bis hin zu Sanktionen, die sich kein Staat leisten möchte.

Zwischen Frieden und Krieg als idealtypische Vertreter gibt es in der zwischenstaatlichen Interaktion zur individuellen Interessensdurchsetzung Konsens, Kompromisse, teilweise wechselnde Partnerschaften und politische/diplomatische Mittel, z. B. Zwangsausübung in Form von Sanktionen. Deswegen werden vermehrt verdeckte Aktivitäten zur Interessensdurchsetzung angewendet. Hierzu kann ein Staat im Wesentlichen auf folgende Instrumente der Macht (MPECI) zurückgreifen:

  • Militär (Military);
  • Politik (Political);
  • Wirtschaft (Economic);
  • Zivil (Civilian);
  • Information (Informational).

Die NATO orientiert sich hier am PMESII-Modell (Political, Military, Economic, Social, Infrastructure and Information). Werden diese Instrumente koordiniert im Sinne der Interessensdurchsetzung als Zwangsausübung gegenüber einem anderen Staat zur Wirkung gebracht, wird neuerdings von „Hybrider Konfliktaustragung“ gesprochen. Nicht alle dieser Instrumente und deren Koordinierung sind neu. Es ist aber nicht zulässig, Akteuren, die nur über einzelne Instrumente der Macht verfügen, die Fähigkeit zur „Hybrid Warfare“ zuzuerkennen. Mit diesen und anderen Fragen sowie den Ableitungen für das ÖBH und den Gesamtstaat setzt sich der vierte Teil dieser Serie auseinander.

wird fortgesetzt...

Teil 1Teil 2 und Teil 4 der Serie

Oberst Bernhard Schulyok, MA arbeitet in der Abteilung Militärstrategie im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Milizfunktion: Kommandant des Jägerbataillons Wien 2 „Maria Theresia“.

Oberstabswachtmeister Lukas Bittner, BA, MA ist in der Abteilung Verteidigungspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beschäftigt. Milizfunktion: S3-Bearbeiter beim Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“.

 

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