Konflikt - Gestern. Heute. Morgen. Teil 4
Der vierte und abschließende Teil dieser Serie wagt einen Blick in die Konfliktaustragung der Zukunft. Dabei wird es nicht die eine Form der Zwangsausübung geben, sondern viele. Nationen, Organisationen und Gruppierungen aller Art können aus dem Portfolio der vielfältigen Möglichkeiten jene Maßnahmen wählen, die ihren Verhältnissen und ihrem Leistungsvermögen entsprechen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Allgemeines
In der Geschichte der Menschheit hat es immer gewaltsame Auseinandersetzungen gegeben. Es ist daher aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Dennoch stellt sich die Frage nach dem Warum. Welche Ziele werden heutzutage und in Zukunft damit verfolgt? Konflikte können unterschiedliche Ursachen haben, wobei diese nicht immer eindeutig einzuordnen sind und sich zum Teil überschneiden.
Welthandel und anzustrebendes Wirtschaftswachstum zwingen die Staaten, den Kampf um Ressourcen, alleine schon aus ökonomischen Überlegungen, durch Ankauf und Verkauf zu ersetzen. In vielen Fällen ist es „billiger“, Handel zu treiben als um Ressourcen zu kämpfen. Andererseits können ökonomische Notwendigkeiten auch zu Konflikten führen. Gleichzeitig haben souveräne Staaten die Lebensqualität und vorrangig das Überleben ihrer Staatsbürger sicherzustellen. Die derzeitigen Migrationsbewegungen sind dafür ein Anzeichen, dass manche Staaten dies nicht mehr schaffen.
Welchen Einfluss haben Macht und die Verbreitung von Ideologie auf das Handeln von Staaten? Wer entscheidet, was rechtens ist? Welche Lebensart ist die richtige? Wer gewinnt, wenn einzelne Nationen oder Staatengemeinschaften instabil werden? Antworten auf diese und ähnliche Fragen sind angesichts einer globalen (Un-)ordnung und einer Welt im Umbruch und mit einer nur eingeschränkten Handlungsfähigkeit oder des mangelnden Willens internationaler (Sicherheits-)Organisationen die Voraussetzung für Überlegungen, wie Konflikte in Zukunft vermutlich ausgetragen werden.
Es zeigt sich verstärkt, dass Staaten sich je nach Interessenslage zu kurzfristigen Partnerschaften und Allianzen zusammenfinden. Gerade diese haben oft nur kurz Bestand und ändern sich, wenn der Grund des Zusammenschlusses wegfällt. Darüber hinaus ist der weitere Zerfall von Nationalstaaten zu beobachten, auch in Europa, wo einzelne Volksgruppen neuerdings vermehrt Abspaltungstendenzen zeigen. Im Bereich der europäischen Integration stellt sich die Frage nach den gemeinsamen Werten und Normen und der Fähigkeit, überregional zusammenarbeiten zu können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Staaten der Europäischen Union von potenziellen Gegnern gegeneinander ausgespielt, „auseinanderdividiert“ und in Teile zerschlagen werden.
Prognosen sind gerade hinsichtlich einer Konfliktaustragung in der Zukunft schwierig, denn die Beurteilung erfolgt mit dem heutigen Wissensstand und Horizont. Dennoch soll im Beitrag versucht werden, darauf Antworten zu finden, um nicht dem altbekannten Vorwurf zu unterliegen, sich nur darauf vorzubereiten, den letzten vergangenen Krieg zu kämpfen und nicht den nächsten zu denken.
Interessendurchsetzung und Zwangsausübung
Neue Herausforderungen
Die Konfliktaustragung in der Gegenwart und Zukunft ist von zunehmender Komplexität gekennzeichnet. Dennoch dürfen Äpfel nicht mit Birnen vermischt werden. Wie im Teil 2 dieser Serie (vgl. TD-Heft 4/2017) aufgezeigt wurde, bedeutet eine asymmetrische Auseinandersetzung ursprünglich nicht, dass zwingend das Humanitäre Völkerrecht missachtet wird (vgl. TD Heft 3/2017). Die Symmetrie wird vielmehr in den Merkmalen Rekrutierung, Ausrüstung und Ausbildung der gegenüberstehenden Streitkräfte verglichen und trifft keinerlei Aussage über die Art des Kampfes und die Einhaltung von völkerrechtlichen Regeln. Die direkt zu vergleichenden Kräfte können symmetrisch oder asymmetrisch sein - es gibt hierbei keine Mischformen. Asymmetrie kann aus der Sicht der jeweiligen Partei aufgrund von Stärke oder Schwäche auftreten. Genau genommen ist die jeweilige Konstellation lokal zu betrachten: In einem insgesamt asymmetrischen Konflikt können durchaus örtlich symmetrische Aspekte auftreten und umgekehrt. Es wäre also falsch, den asymmetrischen Konflikt nur auf die Ebene des Terrorismus zu beschränken, denn auch Partisanen, die sich grundsätzlich nicht von vornherein außerhalb des Humanitären Völkerrechtes stellen, sind asymmetrisch im Vergleich zu regulären Streitkräften.
Idealtypische Darstellung zum Thema Konfliktaustragung.
Die „Idealtypische Klammer“ - vom Frieden zum Krieg;
die Bandbreite der Konfliktaustragung mittels Konsens, Kompromiss, Partnerschaften und einzelner Instrumente der Macht, hybrider Konfliktaustragung, bewaffneter Konfliktaustragung - Krieg. Links der „Frieden“ - ein idealtypischer Zustand, ganz ohne Konflikte, nicht nur in der Abwesenheit von Krieg, der sich rechts befindet. Rechts der Krieg im Verständnis als bewaffneter Konflikt gemäß Völkerrecht (siehe TD Heft 3/2017). Dazwischen gibt es eine Reihe von Abstufungen, wie Staaten bzw. Gruppierungen aller Art ihre Konflikte austragen können - vom anzustrebenden Konsens als höchste Stufe (Übereinstimmung zu einer Frage ohne Widerspruch), über Kompromiss (Übereinkunft unter Verzicht auf Teilaspekte der individuellen Zielerreichung) zu anderen Instrumenten der Diplomatie in der zwischenstaatlichen Kommunikation der Interessensdurchsetzung bis hin zu einseitigen Handlungen der Zwangsausübung wie wirtschaftliche Sanktionen und dergleichen. Neben offen kommunizierten Maßnahmen und Absichten, gibt es natürlich auch verdeckte, insbesondere im Informationsumfeld und im Cyber-Raum. Zur Interessensdurchsetzung können für den einen am Konflikt Beteiligten widrige Umstände wie Katastrophen - von Natur oder Menschenhand (letztere absichtlich oder unabsichtlich) - durch den anderen Akteur als „günstige Gelegenheit“ genützt werden, um den „Strauchelnden“ noch nachzusetzen. Beispielsweise wird eine Regierung bei der Bewältigung einer Katastrophe vom Gegner via Fake News und Beeinflussung der Bevölkerung mittels (sozialer) Medien als unfähig hingestellt und dadurch ein Regierungswechsel herbeigeführt.
Mittel und Verfahren
Welche Mittel und Verfahren werden nun in derartigen Konflikten in der Gegenwart und in Zukunft eingesetzt werden? Es wird auch weiterhin reguläre Streitkräfte geben, die je nach Leistungsvermögen hochtechnisiert sind. Die Fähigkeit zu „project“, also zur (globalen) Projektion von Kräften und Mitteln auch im Sinne einer Machtdemonstration - fähig und bereit zum Kämpfen, um nicht kämpfen zu müssen -, wird als neue/alte Abschreckungsmaßnahme forciert werden. Hierbei kommt der Robotik und künstlichen Intelligenz (KI) eine herausragende Rolle zu. Wer es sich leisten kann, wird statt Menschen Roboter in den Kampf schicken bzw. diese dafür bereithalten. Denn der Kampf auf Distanz ohne menschliche Verluste ist gegenüber der eigenen Bevölkerung leichter zu vertreten. Dies erfolgt bereits heute. Aufklärungs- und Kampfdrohnen in allen Größenordnungen sind kein Privileg von hochgerüsteten Streitkräften mehr. Adaptierte Versionen werden bereits von irregulären Streitkräften, Kriminellen und terroristischen Organisationen für ihre Vorhaben verwendet. Ein Anstieg von derlei Systemen in bewaffneten Auseinandersetzungen ist zu erwarten, koordinierte Drohnenschwärme, gespickt mit künstlicher Intelligenz, sind vergleichsweise günstige Mittel.
Doch warum sichtbare Gewalt anwenden, wobei noch dazu zumeist Widerstand durch Kräfte und Mittel überwunden werden muss, um an das Ziel zu kommen? Aktivitäten im Cyber-Raum und Informationsumfeld sind im Zeitalter der globalen Vernetzung und Abhängigkeit davon nicht nur weniger blutig, sondern vielmehr leichter zu bewerkstelligen. Hacker arbeiten ständig daran, in Sicherheitssysteme einzudringen, um entweder sofort Schaden anzurichten oder Malware zu installieren, die später zum gewünschten Zeitpunkt ihre zerstörerischen Aktivitäten frei setzen. Informationsexperten wiederum beeinflussen via Medien, insbesondere über Social Media, beispielsweise mittels Fake oder False News, die gegnerische Bevölkerung bzw. Stakeholder im Sinne ihrer Auftraggeber, um ihre Ziele zu erreichen, ohne in Erscheinung treten zu müssen.
Erfolgen diese und andere Attacken bzw. Aktivitäten eines Staates gegenüber einem anderen koordiniert unterhalb der Schwelle zu einem offenen internationalen bewaffneten Konflikt, so wird dies als „hybride Konfliktaustragung“ bezeichnet.
„Hybrider Konflikt“
Die Internationale Ordnung determiniert (bewaffnete) Konflikte. Clausewitz hat dies mit seiner Metapher des Chamäleons beschrieben. Jeder Konflikt ist in seiner Austragung durch die Rahmenbedingungen dieser Ordnung eingegrenzt. Auch wenn die Internationale Ordnung gegenwärtig eher einer Unordnung gleicht, so sind gewisse Grundprinzipien bis heute weiterhin gültig, zum Beispiel dass der „Krieg“ als legitimes Mittel der Interessensdurchsetzung verboten ist. Die derzeitigen Rahmenbedingungen der Internationalen Ordnung (Völkerrecht, reale Machtfülle einzelner Staaten und von Staatenbündnissen etc.) haben zu einer besonderen Form der Konfliktaustragung geführt, die als „hybrider Konflikt“ bezeichnet wird.
Bei einem „hybriden Konflikt“ werden die Instrumente der Macht durch ein völkerrechtliches Subjekt, in der Regel ein Staat, koordiniert und gleichzeitig bzw. aufeinander abgestimmt oder hintereinander und wechselweise zur Wirkung gebracht. Die hohe Kunst dabei ist es, als Aggressor nie offensichtlich auf der internationalen Bühne aufzutreten und bewusst unterhalb der Schwelle völkerrechtlich relevanter Handlungen des offen ausgetragenen bewaffneten Konfliktes, sprich „Krieg“ (der verboten bzw. geächtet ist), zu bleiben. „Militärische Handlungen“ werden hierbei nicht durch offizielle Streitkräfte des Aggressors wahrgenommen, sondern durch „Stellvertreter“. Dies können, so wie im Fall der Krim, nicht gekennzeichnete Truppen, oder regionale, paramilitärische Kräfte (Warlords oder „Widerstandsbewegungen“ - wie die separatistischen Kräfte in den Regionen Donezk und Luhansk) sein. Denn sollte sich ein Staat dazu entschließen, reguläre Streitkräfte offiziell einzusetzen, ist man nicht mehr im „hybriden Konflikt“, sondern bereits im internationalen bewaffneten Konflikt - die vorher angesprochene „Schwelle“ ist dann bereits überschritten.
Deswegen ist der oft verwendete Terminus „hybrider Krieg“ im deutschen Sprachgebrauch in der eigentlichen Bedeutung irreführend: Da Krieg völkerrechtlich als bewaffneter Konflikt eine offene Auseinandersetzung ist, hingegen eine „hybride Auseinandersetzung“ vom Akteur bewusst unterhalb der Schwelle der offenen bewaffneten Konfliktaustragung nach völkerrechtlichen Regeln gehalten wird, widerspricht sich die gemeinsame Verwendung der Begriffe - der Klarheit wegen ist daher der Begriff „hybrider Konflikt“ zu verwenden. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass die Fähigkeit zur „hybriden Konfliktaustragung“ gemeinhin nur Staaten zuerkannt werden kann, da nur Staaten über alle Instrumente der Macht (Politik, Militär, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Informationen) - in unterschiedlicher Ausprägung - verfügen und federführend durch die Politik eben dieses Staates koordiniert zur Wirkung gebracht werden.
Weder die terroristische Gruppierung IS noch international agierende Großkonzerne fallen in diese Kategorie - unbeschadet ihrer „Ideologie“ bzw. „Firmenpolitik“ sowie zahlenmäßig exorbitanten irregulären Streitkräfte oder „Sicherheitskräfte“. Derartige Organisationen können maximal Teilaspekte abdecken bzw. sind, wie Wirtschaftskonzerne, selbst Teil der Staatspolitik bzw. Staatsphilosophie. So wie nicht alles „Krieg“ ist, ist nicht alles ein „hybrider Konflikt“!
Die schiere Unzahl an Möglichkeiten, in diesen politischen Feldern den hybriden Konflikt auszutragen, führt umgehend zur Kernherausforderung in der Begegnung dieser Bedrohungen. Die Sicherheitspolitik von Staaten ist in dreifacher Weise gefordert. Zum Ersten sind viele der Angriffe grundsätzlich nicht illegal, sie widersprechen jedoch dem direkten Interesse des angegriffenen Staates (z. B. Medienkampagnen, Investitionen in die strategische Infrastruktur und Rohstoffe). Zum Zweiten können Angriffe zwar illegal sein, die Unterscheidung zwischen Kriminalität und staatlicher Einflussnahme ist jedoch nicht erkennbar, zum Beispiel bei Cyber-Angriffen. Zum Dritten finden einige Angriffe in dem einen Feld statt (z. B. Medienkampagnen), resultieren in ihren Auswirkungen aber in einem anderen Feld (z. B. der Zivilgesellschaft).
Für Regierungen und staatliche Verwaltungen bedeutet dies, dass eine althergebrachte Trennung zwischen den Ministerien nun von einem potenziellen Angreifer ausgenützt wird. Er nutzt diesen „Graubereich“, innerhalb dessen eine Behörde zwar zuständig wäre, aber die gesetzten Effekte in einem anderen Zuständigkeitsbereich wirksam werden. Oder eine Behörde hat zwar die Zuständigkeit, jedoch keine Mittel, um darauf reagieren zu können. Viele Angriffe laufen über eine gewisse Zeit. Deren Auswirkungen sind erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkennbar. Ziel der Sicherheitspolitik muss es daher sein, dass diese Angriffe durch definierte Indikatoren möglichst früh erkannt und rasch beendet werden. Diese Angriffe verstecken sich aber innerhalb einer globalisierten Wirtschaft bzw. Informationsgesellschaft. Grundvoraussetzung ist daher eine gesamtstaatliche Früherkennung, um diese Angriffe aus dem „Grundrauschen“ des täglichen Waren- und Informationsverkehrs zu erkennen.
Hybride Konflikte sind, wie festgestellt, in den meisten Fällen nicht-militärischer Natur. Wenn einmal Soldaten marschieren, wie beispielsweise auf der Krim, haben hybride Angriffe bereits viel früher stattgefunden und waren nur mehr Wegbereiter für den nachfolgenden militärischen Erfolg.
Ableitungen für die gesamtstaatliche Sicherheit
Die zuvor dargestellten Erkenntnisse führen zu folgenden Ableitungen für die gesamtstaatliche Sicherheitspolitik Österreichs.
Konflikte erkennen und vermeiden
Besser ist es, Konflikte zu vermeiden, bevor sie eskalieren - dazu muss man deren Anzeichen erkennen. Hierzu ist zunächst von einem gewünschten „Normzustand“ (Idealzustand) auszugehen und der diesbezügliche Trend zu definieren. Zweitens sind Ereignisse zu benennen, die diesem Trend entgegenstehen bzw. ihn negativ beeinflussen können - indirekt und in gegenseitiger Wechselwirkung. Indikatoren (Anzeichen) diesbezüglich müssen sodann identifiziert und der kritische Punkt des etwaigen Überschreitens definiert werden und wie dieser durch Sensoren aller Art zu erkennen ist (siehe Grafik unten)! Schließlich sind gesamtheitliche Lösungsansätze zu kreieren, die im Anlassfall den gewünschten Zustand wiederherstellen.
Die Instrumente der Macht (Politik, Militär, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Informationen) werden vom gegnerischen Staat koordiniert angewendet. Auswirkungen können auch in einem anderen Feld zum Tragen kommen und mit anderen Instrumenten verstärkt wirken. Den kritischen Bereich zeigt die strichlierte Linie an, ab dem Ereignisse souveränitätsgefährdend wirken. Definierte Indikatoren (Anzeichen) hierfür sollen durch Sensoren erkannt werden. Nur das ermöglicht das rechtzeitige Einleiten von gesamtheitlichen Lösungsansätzen.
Die Expertise des ÖBH kann hierzu beitragen. So ist beispielsweise die „Ghettobildung“ unterschiedlicher Ethnien zu vermeiden, um das Entstehen von „Parallelgesellschaften“ hintanzuhalten. Diese Erfahrung ist von Auslandseinsätzen ableitbar. Integration, Toleranz und Akzeptanz sind vorzuleben sowie von allen Bürgern einzufordern. In vielen Fällen kann Deeskalation statt Eskalation betrieben werden. Konflikt- und Ursachenforschung tragen demnach dazu bei, Lösungsansätze zu finden. So ist ein klarer Zielzustand in einem Konflikt zu definieren. Dies ermöglicht erst die Übergabe der Verantwortung nach einem (militärischen) Einsatz an die zuständigen Institutionen im jeweiligen Einsatzraum.
Informationen und Themenführerschaft
Die offene Kommunikation des Staates über die Sicherheitsvorsorge ist vertrauensbildend. Dem mündigen Staatsbürger ist einiges zuzutrauen. Halbherzige oder falsche Informationen - auch einseitige oder gefilterte Informationen - sind kontraproduktiv und geben anderen nur die Möglichkeit, die Themenführerschaft zu übernehmen und das Informationsumfeld zu belegen. Alte Weisheit: Wenn ich Journalisten nicht mit Informationen versorge, suchen sich diese selber welche.
Längst ist es nicht mehr möglich, alle Informationen, die zur persönlichen und gesamtstaatlichen Meinungs- und Entscheidungsfindung im Informationsumfeld verfügbar sind, auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Oft zu leichtfertig ist man daher geneigt, bereits teilweise einseitig gefärbte Informationen ungefiltert und als „veröffentlichte“ Meinung zu übernehmen. Dadurch ist der Beeinflussung Tür und Tor geöffnet, Fake und False News steuern die Meinung und Entwicklung. Die Bevölkerung muss sich dessen bewusst sein, darf nicht alles glauben und muss Informationen im Sinne der Mündigkeit kritisch hinterfragen. Informationen sind Macht - Fake News einsatzgefährdend! Der beste Einsatz zählt nichts, wenn man ihn nicht in den Köpfen - im Einsatzraum sowie im Heimatland - positiv belegen kann. Sich der eigenen Werte und Normen bewusst sein und wissen, wofür man persönlich und als staatliche Gemeinschaft eintritt und geradesteht, tragen dazu bei.
Lösungskompetenz
Zum frühzeitigen Erkennen möglicher Konflikte bzw. Attacken gegenüber dem Staat und dessen Souveränität ist zur Analyse der sicherheitspolitischen Situation im gesamtstaatlichen Lösungsansatz („Comprehensive Approach“) ein gemeinsames Lagezentrum unter Federführung des Bundeskanzleramtes erforderlich. Nur in der Zusammenschau, Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen kann Bedrohungen rechtzeitig begegnet bzw. können (hybride) Angriffe gemildert und die Auswirkungen eingedämmt werden („Consequence Management“). Dabei wird man feststellen, dass die Aufgaben des Militärs im Inland im gesamtstaatlichen Ansatz vorrangig innerhalb von Assistenzeinsätzen erfolgen werden. Da, wie oben ausgeführt, „hybride Konflikte“ bewusst unterhalb des internationalen (bewaffneten) Konfliktes gehalten werden und ein „Außenbezug“ der Bedrohung schwer ableitbar sein wird, wäre die „Militärische Landesverteidigung“ nach geltender Bundesverfassung zu hinterfragen.
Dennoch ist der Ansatz der „Souveränitätsgefährdung“ als „casus belli“ für die Militärische Landesverteidigung weiter zu diskutieren. Dies betrifft insbesondere „Parallelgesellschaften“, die den Rechtsstaat nicht anerkennen und sich sogar eventuell mit „militärischen Mitteln und Fähigkeiten“ dagegenstellen. Das gleiche gilt für die großflächige Bedrohung durch „Systemischen Terrorismus“ sowie für gewaltsame Auseinandersetzungen unterschiedlicher Gruppierungen in Österreich, die aufgrund der räumlichen Dimension und verwendeten (militärischen) Mittel durch die Polizei nicht (mehr) bewältigt werden können. Ist es daher noch legitim, derlei Bedrohungsszenarien, die bis dato nur von Auslandseinsätzen des ÖBH bekannt sind, künftig für Österreich auszuschließen? Jedenfalls müssen in dieser Grauzone die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Bundesheeres im Inneren bei Souveränitätsgefährdung, die nur mit militärischen Mitteln und Verfahren bewältigt werden können, geschaffen werden.
Die „Geistige Landesverteidigung“ als zentraler Aspekt der „Umfassenden Landesverteidigung“ (ULV) muss wiederbelebt werden. Sie ist das Gebot der Stunde, nicht nur im Grundwehrdienst, sondern auch für Zivildiener, in Schulen und der Erwachsenenbildung. Die gesamte österreichische Bevölkerung muss erforderliche Maßnahmen verstehen und im Sinne der Resilienz die Widerstandsfähigkeit gegen akute Herausforderungen schärfen. Der „Staatsbürger in Uniform“ ist dabei Garant für die Wehrhaftigkeit. Der Grundwehrdienst dient unter anderem nicht nur der Kaderwerbung, sondern im Schneeballsystem vorrangig der positiven Stimmung gegenüber dem ÖBH und einer gesamtstaatlichen Lösungskompetenz. Soldaten, insbesondere Milizsoldaten, mit ihrer Einbettung in mehrere Netzwerke in der Gesellschaft, sind darüber hinaus wesentliche Sensoren für Veränderungen bei einer hybriden Bedrohung.
Komplexe Bedrohungen erfordern umfassende Begegnung
Wie aus der Zusammenschau möglicher und tatsächlicher Konfliktaustragungen der Vergangenheit und Gegenwart erkennbar ist, wird es zukünftig eher komplexer als einfacher. Tagtäglich erfolgen Hackerangriffe auf staatliche und wirtschaftliche Organisationen und Einrichtungen, insbesondere auf die kritische Infrastruktur, die für die Funktion des Staates und die Lebensqualität der Gesellschaft erforderlich ist. Einsätze im Cyber-Raum - in enger Zusammenarbeit zwischen militärischen/nachrichtendienstlichen und zivilen Stellen - gewinnen daher an Bedeutung. Der partnerschaftliche Umgang auf Augenhöhe ist hier ausschlaggebend. Eine gesamtstaatliche Koordinierung, erwartungsgemäß durch das Bundeskanzleramt, ist notwendig. (Militärische) Sicherheitskräfte vor der Tür zum Schutz kritischer Infrastruktur (SKI) können Cyber-Attacken hinter der Tür nicht verhindern, sie sind deswegen nicht obsolet, aber danach eher im Verbund mit anderen zur Schadensbegrenzung bzw. zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung von Recht, Ruhe, Ordnung und Sicherheit zuständig.
Ableitungen für die Streitkräfteentwicklung des Bundesheeres
Die zuvor dargestellten Erkenntnisse führen zu folgenden Ableitungen für die Streitkräfteentwicklung des Bundesheeres.
Wehrsystem
Das alles spricht für die Beibehaltung der Wehrpflicht und eine Stärkung der Milizkomponente. Zukünftige Bedrohungen nicht-konventioneller Art haben naturgemäß geringe bis keine Vorwarnzeit. Dies bedingt rasch verfügbare Kräfte, die in weiterer Folge verstärkt werden. Für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Milizsystems sprechen des Weiteren bei den künftig zu erwartenden geringeren Einrückungsstärken von Rekruten die Wiederimplementierung des Grundwehrdienstes (GWD) von sechs Monaten mit anschließendem temporären Einsatz nach Abschluss des GWD bzw. verpflichtende Truppenübungen von insgesamt 60 Tagen (z. B. sechs Monate GWD + 30 Tage Einsatz + 30 Tage Übungspflicht). Um einerseits die Vergessensrate geringer und andererseits die konkrete Einsatzvorbereitung im Anlassfall kürzer halten zu können, wären zweiwöchige Truppenübungen jährlich effektiver als die derzeitige einwöchige Truppenübung jedes zweite Jahr. Kritiker werden zwar den rascheren Verbrauch von Übungstagen vorhalten, dem steht die nachweislich bessere Qualität des Personals und die kürzere Aufschulungsphase im Anlassfall entgegen. Auch die Wirtschaft wird dankbar sein, immerhin schützen unsere Soldaten ihre Betriebe und somit die Lebensgrundlagen unserer Bevölkerung.
Resilienz, Strukturen und Netzwerke
Lebensgrundlagen können über Nacht bedroht sein, großräumige Ausfälle kritischer Infrastruktur, verursacht durch Katastrophen oder durch Anschläge, beeinträchtigen spätestens nach wenigen Tagen die Lebensqualität und Handlungsfähigkeit. Für diesen Fall sind neben einzufordernder individueller Krisenvorsorge flächendeckend „Sicherheits- und Versorgungsinseln“, sprich autarke Kasernen in allen Teilbereichen der Versorgung, als Anlaufstelle und Basislager anzulegen, vorrangig als Stützpunkt für Soldaten, bei entsprechender finanzieller Dotierung auch für Zivilisten sowie andere Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie letztendlich für die gesamte Bevölkerung. Die Resilienz - persönlich, von Organisationen und des Staates selbst - ist zu stärken.
Darüber hinaus muss auch das Militär befähigt sein, auf allen Führungsebenen und in allen Verwaltungsebenen, von der Gemeinde über die Bezirksebene bis hin zum Bund, flächendeckend mit seiner Lösungskompetenz und Beitragsleistung zur Sicherheit wirksam werden zu können. Diese lokalen Netzwerke, wie früher der Dorfpfarrer, Lehrer und Dorfpolizist, sind die erste Anlaufstelle in der Krise und müssen wiederbelebt werden. Dies umso mehr, als im schlimmsten Fall mangels der Verlegungsfähigkeit oder fehlender Transportkapazitäten bzw. wegen des brachliegenden öffentlichen Verkehrs kaum mehr Bewegung möglich ist, und Soldaten in ihrem lokalen Netzwerk als Teil des Ganzen agieren müssen. Hierarchien mit vielen Führungsebenen sind zu langsam, um Entscheidungen zu treffen, die unmittelbare Auswirkungen erfordern.
Das ÖBH muss daher zukünftig beides können und sich je nach Situation auf flachere Führungsstrukturen abstützen: Die Ressourcen, die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis müssen dorthin, wo Entscheidungen zu treffen sind - das kann bis zur Teileinheitsebene gehen. Dies bedeutet, dass das Führungspersonal auf diese Herausforderungen vorzubereiten ist. Vernetztes Denken und die Fähigkeit, auch mit Vertretern anderer (Einsatz-)organisationen auf allen Führungsebenen zur Zielerreichung gemeinsam handeln zu können, ist für eine erfolgreiche Auftragserfüllung Voraussetzung.
Dies erfordert Verständnis für das Wesen und Wirken Anderer sowie das Wissen um seinen eigenen Platz und Beitrag zur Zielerreichung. Teamfähigkeit, Kreativität und Weitblick sind neben den militärischen Grundfertigkeiten hierzu Bedingung. Diese „selbstlernenden, synchronisierenden Netzwerke“ sind in Zeiten immer rascher werdender Abläufe und Entscheidungen „Krisenfeuerwehr“ und hinkünftig eine Zusatzqualifikation für das Militär. Der Trend zeigt in Richtung Urbanisation und Megacities - gerade dort werden diese Inseln und Netzwerke bei Krisen entscheidend sein, regionale Verschränkung und enge Zusammenarbeit der Stakeholder und Vertreter der (Einsatz-)organisationen sind zu standardisieren.
Ausrüstung und Ausstattung
Die Anpassung und Ausweitung der Ausrüstung und Ausstattung - persönliche Schutzausrüstung, geschützte Mobilität von Kleingruppen und zeitgemäße IKT - haben Priorität bei derlei Bedrohungen. Dem konsequent folgend, ist die Erweiterung des Portfolios der Mittel zur Zielerreichung notwendig - im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist neben letalen Mitteln zur vollen Ausnützung der (De-)eskalationsleiter der Bereich der nicht-letalen Mittel für das In- und Ausland dringlich. Pfefferspray und Pistole für jeden Soldaten müssen, neben passiver Schutzausrüstung, Standard sein.
Das bedeutet schlussendlich nicht, dass das ÖBH „soft“ wird. Als Ultima Ratio und gemäß dem Auftrag als strategische Handlungsreserve der Republik Österreich ist es unabdingbar, dass das Alleinstellungsmerkmal des ÖBH als die Fähigkeit, Österreich gegen einen konventionellen Angriff zu verteidigen, angesehen wird. Diese müssen auf höchstem international vergleichbarem Niveau erhalten werden, sprich Entwicklungsschritte müssen mitgemacht werden, nur dann ist ein rascher Aufwuchs mit bestmöglichem Standard im Anlassfall sichergestellt - inklusive der notwendigen finanziellen Ressourcen, die bereits in Friedenszeiten hierfür „reserviert“ und bereit gestellt werden müssen.
Wenn aus heutiger Sicht diese konventionelle Bedrohung im Inland in den nächsten Jahren nicht erkennbar ist, wäre der hinkünftige Beitrag Österreichs zu Konfliktlösungen im Ausland zu definieren. Bedrohungen und Konflikte im räumlichen Vorfeld zu lösen ist besser als zu warten, bis diese Konflikte und deren Auswirkungen nach Österreich kommen (z. B. Massenmigration). Dieser Lösungsansatz im gemeinschaftlichen Kontext mit anderen Staaten kann durchaus auch robuste Missionen mit entsprechender Beitragsleistung des ÖBH beinhalten. Die Fähigkeit zur Multinationalität ist Voraussetzung und Synergien müssen genützt werden. Die hierzu erforderlichen Ressourcen sind gegenüber dem Souverän als Beitrag zur Sicherheit entsprechend zu kommunizieren.
Fazit
Eines ist klar: Das Bundesheer wird in absehbarer Zukunft mehr denn je gefordert sein. Zum einen durch die Internationale Ordnung, die eher zu einer Destabilisierung von Staaten und Konflikten führt, und zum anderen durch die zunehmenden Auswirkungen internationaler Krisen auf die österreichische Sicherheit, insbesondere „hybrider Konflikte“, und Natur- und technische bzw. von Menschenhand verursachte Katastrophen. Nun bräuchte es eine dementsprechende finanzielle Ausstattung des Bundesheeres. Gleichzeitig bräuchte es eine in die Zukunft ausgerichtete Struktur, entsprechende Abläufe und synchronisiertes Aufgabenverständnis der Organisation Bundesheer an sich!
Teil 1, Teil 2 und Teil 3 der Serie
Oberst Bernhard Schulyok, MA arbeitet in der Abteilung Militärstrategie im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Milizfunktion: Kommandant des Jägerbataillons Wien 2 „Maria Theresia“.
Oberstabswachtmeister Lukas Bittner, BA, MA ist in der Abteilung Verteidigungspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beschäftigt. Milizfunktion: S3-Bearbeiter beim Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“.