• Veröffentlichungsdatum : 20.02.2017
  • – Letztes Update : 23.05.2017

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  • 1890 Wörter

Miliz NEU - Teil 3

BERNHARD SCHULYOK, LUKAS BITTNER

Die letzten Monate waren von Umstrukturierungen des Österreichischen Bundesheeres und Anpassungen an die künftigen Aufgaben der Streitkräfte gekennzeichnet. Neue Herausforderungen erfordern neue Wege. In diesem Sinne hat sich auch die Miliz neu zu orientieren.

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Die ersten beiden Teile der Artikelserie haben sich mit rechtlichen Grundlagen und Aspekten sowie den Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) beschäftigt. Dabei stand vor allem die selbstständig strukturierte Miliz im Fokus. Der Teil 3 betrachtet die Auswirkungen dieser Aspekte am Beispiel des Jägerbataillons Wien 2 „Maria Theresia“. Ein Ausblick auf die mögliche Zukunft der Miliz des ÖBH, eingebettet in Gesellschaft und Militär, beschließt diese Artikelserie.

Herbstwacht 2015

Die Beorderte Waffenübung (BWÜ) des Jägerbataillons Wien 2 „Maria Theresia“ mit dem Namen „Herbstwacht 2015“ fand im November 2015 auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig statt. Bei der Planung und Durchführung der BWÜ wurden die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Einsatzmöglichkeiten eines Milizbataillons berücksichtigt. Die Ausbildungsübung zielte somit auf den Inhalt und die Struktur der „neuen“ Miliz ab. 

Beim ersten Milizverband, der mit der Kampfweste und dem Regenschutz ausgestattet wurde (die Kampfhelme wurden in begrenzter Stückzahl „leihweise“ zur Verfügung gestellt), diente diese Übung zur Feststellung des „Status quo“. Ein Ziel war es, zu erheben, wo der Verband mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten tatsächlich „steht“. Das war notwendig, um den individuellen Ansatzpunkt für die weiteren methodischen Ausbildungsschritte zu bestimmen.

Auf dem Dienstplan standen Themen wie 

  • Grundlagen des Einsatzes im urbanen Gelände, 
  • Anhalten und Kontrolle von Personen an Kontrollpunkten sowie im Zwischengelände, oder das 
  • Durchsuchen von Geländeteilen bzw. Objekten nach verdächtigen Personen.

Die Absolvierung ausgewählter Übungen des Schießprogramms für das Sturmgewehr und die Pistole rundeten die Ausbildung ab und schafften die Voraussetzungen, um selbstsicher an die Herausforderungen der Zukunft zu schreiten. Eine begleitende Stabsrahmenübung zum Thema „Schutz“ beschäftigte den Stab mit planerischen Aufgaben und trug zur Teambildung bei. Die neuen Herausforderungen und der neue „Esprit“ motivierten viele Bataillonsangehörige erneut an Übungen teilzunehmen und dabei ihren Beitrag zu leisten.

Personalmaßnahmen - Umgang mit verdienten Soldaten

Eine wesentliche Nebenaufgabe während der Übung, wenn nicht gar die Hauptaufgabe im Zusammenhang mit der Einnahme des neuen Organisationsplanes des Jägerbataillons Wien 2 mit Jahreswechsel 2015/2016, waren Personalmaßnahmen. Aufgrund der „Ausmusterung“ der schweren Waffen in den Granatwerfer-, Panzerabwehrlenkwaffen- und Panzerabwehrrohrzügen wurden Soldaten aus ihren bisherigen Funktionen entordert. Diese mussten entweder einer neuen Funktion oder einem neuem Verband zugeführt bzw. endgültig in den Reservestand versetzt werden. 

Im Mittelpunkt jeder Personalmaßnahme muss der einzelne Mensch stehen. Die Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers müssen abgestimmt betrachtet werden, im besten Fall im Konsens. Der wechselseitig wertschätzende Umgang ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. 

Bei Struktur- und Aufgabenänderungen, im konkreten Fall der Jägerbataillone, stehen für den Milizsoldaten folgende Varianten zur Auswahl:

  • Den Arbeitsplatz, z. B. im Granatwerferzug, gibt es künftig nicht mehr. Möchte der betroffene Milizangehörige in seiner Fachrichtung weiter dienen, kann er im Milizanteil eines präsenten Verbandes - bei entsprechendem Bedarf - eine Beorderung erhalten.
  • Möchte der betroffene Milizangehörige im Verband bleiben, so ist ihm dies ohne wesentliche Ausbildungsauflagen (beispielsweise Umschulungen) zu ermöglichen. Jeder Angehörige eines Jägerbataillons verfügt über eine allgemeine infanteristische Ausbildung. Demnach sind lediglich die „neuen“ Techniken aufgrund der aktuellen Bedrohungsszenarien anzupassen, einzuüben und zu festigen - so wie bei allen anderen Soldaten auch. Das entspricht auch der Philosophie des ÖBH, das mit umfassenden und breiten allgemeinen Ausbildungslehrgängen Offiziere und Unteroffiziere im infanteristischen Bereich schult, um diese bei Schutzaufgaben einsetzen zu können. Spezielle Zusatzqualifikationen sind hiervon unbenommen.
  • Steht weder der Wunsch nach Beibehaltung der Fachrichtung noch der Verbleib beim Verband im Vordergrund, steht einer Freistellung nichts im Weg. Das bedeutet die Versetzung in den Reservestand, verknüpft mit einer würdigen Verabschiedung, beispielsweise bei einem Bataillonsantreten am Ende einer Übung.
  • Personen, bei denen eine Umbeorderung in der Fachrichtung mangels eines Zielorganisationsplanes noch nicht möglich ist oder eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen wurde, sollen  in die Personalreserve des jeweiligen Verbandes versetzt werden.

Ein Problem bei einem Milizverband ist die mangelnde körperliche Anwesenheit der Milizangehörigen. Das erschwert das persönliche Gespräch, welches bei Personalmaßnahmen immer anzustreben ist. Trotz moderner Kommunikationsmittel ist eine rasche Entscheidungsfindung bei einem Milizverband außerhalb der Präsenzzeit nur eingeschränkt gegeben. Die im September 2016 gestartete neue Offiziers- und Unteroffiziersausbildung (Kaderanwärterausbildung Neu), die von einer modularen Gestaltung Abstand genommen hat, erschwert den Kadernachwuchs für „Umschuler“ oder Neueinsteiger, die im aktiven Arbeitsleben stehen.

Miliz und Partnerschaften

Wie ist der aktuelle Stellenwert der Miliz - als wesentliches Standbein der Einsatzorganisation des ÖBH - in der Gesellschaft und Wirtschaft tatsächlich einzustufen? Am 30. November 2015 haben der damalige Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Mag. Gerald Klug, und der Präsident der Österreichischen Wirtschaftskammer, Dr. Christoph Leitl, die Kooperationsurkunde „ÖBH - Wirtschaft“ unterfertigt. Diese wurde vom Milizbeauftragten des Bundesheeres, Brigadier Mag. Erwin Hameseder, dem Obmann der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, initiiert.

Von der Gesellschaft und der Wirtschaft werden Eigenschaften wie Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Belastbarkeit sowie die Multifunktionalität häufig angesprochen und mit der Ausbildung beim ÖBH verbunden. Ein Mehrwert für einen ehemaligen Angehörigen des ÖBH, insbesondere der Miliz, lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten. Dieser ist erst gegeben, wenn die Wirtschaft die Leistungen von ehemalige Soldaten nicht nur anerkennt, sondern sie auch tatsächlich bevorzugt behandelt, beispielsweise bei Stellenausschreibungen.

Partnerschaften zwischen Organisationen und Verbänden des ÖBH, insbesondere der Miliz, könnten diese Verknüpfung sichtbar und lebendig machen. Zurzeit verfügt jedoch nur die Hälfte der Milizverbände über eine oder mehrere Partnerschaften. Vielleicht eröffnet die aktuelle sicherheitspolitische Entwicklung im Umfeld Österreichs und die stärkere regionale Einbettung der Miliz mit einer konkreten Zuordnung zur Sicherung von Schutzobjekten der kritischen Infrastruktur die Möglichkeit, neue Partnerschaften einzugehen. 

Die angestrebte „win-win“-Situation entsteht durch die Einbindung weiterer Organisationen der vernetzten Sicherheitsarchitektur. Darin liegt auch der eigentliche Mehrwert für die Gesellschaft. Das Jägerbataillon Wien 2 hat am 9. September 2016 die Partnerschaft mit der Österreichischen Staatsdruckerei, einem traditionsreichen und im Bereich der Herstellung von Sicherheitsprodukten international tätigen Unternehmen, begründet. Als sichtbares Zeichen der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Verbundenheit und des Vertrauens wurde die Partnerschaftsurkunde im Rahmen des Festaktes der Kommandoübergabe des Bataillons unterzeichnet.

Scharfschießen während der "Herbstwacht 2015"

Miliz der Zukunft

Dieser Abschnitt ist bewusst zukunftsorientiert verfasst und drückt damit auch das Bedürfnis der Milizangehörigen nach Anerkennung und Wertschätzung im ÖBH und in der Gesellschaft aus. Einiges davon wurde bereits umgesetzt und ist gelebte Praxis, vieles davon bedarf noch der gemeinsamen Anstrengung zur Implementierung und Umsetzung.

Zukünftiges Aufgabenspektrum 

Durch die geänderten Rahmenbedingungen wird der Leistungsanteil am Aufgabenspektrum des Bundesheeres hinkünftig durch Angehörige des Miliz- und Reservestandes in vielen Bereichen weiter erhöht:

  • Cyber-Verteidigung und -Sicherheit;
  • Personalreserve;
  • Verwendung als Ausbildungs- und Lehrpersonal für die Ausbildung von Kaderpersonal und Grundwehrdienern;
  • Informationsoffiziersaufgaben und andere wehrpolitische Aktivitäten;
  • Unterstützung bei der Personalgewinnung für die Miliz;
  • Einbindung in Weiterentwicklung und Forschung (Nutzung ziviler Qualifikationen und Netzwerke);
  • Projektarbeit (z. B. Übungsvorbereitungen, Vorbereitung von Veranstaltungen, Expertisen);
  • Flexible Einbindung in den täglichen Dienstbetrieb, auch unabhängig von der jeweiligen Funktion in der Einsatzorganisation.

Darüber hinaus leisten Angehörige des Miliz- und Reservestandes einen wesentlichen freiwilligen Beitrag für die Teilnahme an Auslands- und Inlandseinsätzen. Je nach Einsatzraum besteht dort ein Milizanteil von 40 bis 60 Prozent.

Vision für die Zukunft

Bei den Visionen zur Gestaltung der Miliz in der Zukunft und zur Neuorientierung dürfen auch unkonventionelle Überlegungen nicht fehlen. Neue Herausforderungen erfordern oft neue Wege. In diesem Sinne sind die nachstehenden Ausführungen zur Neugestaltung der Miliz im ÖBH zu verstehen.

Nachdem die Bundesländer der Republik Österreich auch in Bundesangelegenheiten aktiv sind (beispielsweise entscheiden Landeshauptleute mit, welche militärischen Liegenschaften in „ihren“ Bundesländern betrieben werden, auch wenn aus Sicht des BMLVS kein Bedarf mehr besteht), könnte das ÖBH den Bundesländern eine Mitverantwortung für die Milizjägerbataillone übertragen. Diese könnten in Anlehnung des Systems „National Guard“ der US-Streitkräfte eingerichtet werden. Dort hat der Governor des jeweiligen Bundestaates ein Zugriffs- und Verfügungsrecht, kann aber durch die US-Streitkräfte bei bundesstaatübergreifenden Aufgaben overruled werden. Die Wertschätzung der Milizbataillone wäre damit höher, da die Einsatzwahrscheinlichkeit beispielsweise bei Assistenzleistungen größer ist. Die Kostendeckung solcher Einsätze könnte nach dem Verursacherprinzip erfolgen, die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung und Ausstattung dieser Verbände sollte nach einem Schlüssel zwischen Bund und Ländern zu erfolgen.

Durch Einbettung der Miliz in das ÖBH und in die Gesellschaft sind folgende Anforderungen zukunftsorientiert umzusetzen, damit sie zur gelebten Praxis werden: 

  • Abschluss der IKT-mäßigen Implementierung in die Führungsorganisation des ÖBH bei der Präsenz- und Einsatzorganisation. Das gilt für Hard- und Software, wie den ELAK (elektronischer Akt; Anm.) und andere umfassende 3. VE-Applikationen (zum Beispiel beim Meldewesen);
  • vollwertige Ausstattung und Ausrüstung der Milizverbände, insbesondere bei der persönlichen Schutzausrüstung. Diese sollte, auf die jeweiligen Einsatzaufgaben abgestimmt, bereits im Frieden vorhanden sein, um einsatznah üben zu können;
  • Zugriff auf eine verschlüsselte Homepage (ähnlich der ENCOA-Plattform im Internet - European Non Commissioned Officer Academy) mit persönlich zugeordneten User- und Passwortdaten. Diese könnte als E-Learning- und/oder Arbeitsplattform dienen, womit auch das Abrufen relevanter Daten, wie Vorschriften oder Verlautbarungsblätter, verbunden wäre (Erweiterung der Applikation SITOS six);
  • Nutzung einer Plattform (vgl. oben) zur vereinfachten Anmeldung für Ausbildungsgänge inklusive Abrufmöglichkeit der jeweiligen Ausbildungsvoraussetzungen;
  • adäquate Anerkennung der Miliz-Kaderausbildung auch in der Präsenzorganisation bei Anstellung als Militärperson auf Zeit;
  • vereinfachte Teilnahme an Ausbildungsvorhaben der Präsenzorganisation, z. B. Absolvierung der Schießverpflichtung außerhalb von Waffenübungen, bzw. ein breites Angebot von eigenen Ausbildungsgängen für Milizangehörige an Wochenenden;
  • gleichgestellte und vereinfachte Zutrittsregelung für alle Milizangehörigen, wie für Angehörige des Präsenzstandes, die bundesweit für alle militärischen Liegenschaften gilt (ausgenommen der Sicherheitsstufe „A“);
  • „Milizanstellungsprämie“ für Betriebe, die Milizangehörige einstellen und fördern, sowie finanzieller Ausgleich ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus wäre die Einführung eines 
  • „Milizgütesiegels“ zu überlegen, um den Mehrwert der Miliz für Staat und Gesellschaft sowie die Synergieeffekte, die dadurch entstehen, sichtbar zu machen; 
  • „Milizbonus“ bei der Übernahme eines Milizsoldaten in eine Verwaltungsebene der Gebietskörperschaften;
  • Vereinfachung der Abläufe betreffend der Miliztätigkeit auf Verwaltungsebene in den Gebietskörperschaften; 
  • Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie umfassende Schulungsmöglichkeiten für Milizangehörige in den entsprechenden Applikationen;
  • uneingeschränkter Zugang zu Ausbildungsgängen, sofern deren dienstliche Notwendigkeit bestätigt wird und die individuellen Voraussetzungen gegeben sind, z. B. für die Ausbildung zum Schießausbilder oder Scharfschützentrupp- und -gruppenkommandanten;
  • Überprüfung der Zusatzschulungen auf ihre tatsächliche Notwendigkeit (z. B. im Kraftfahrbereich);
  • gegenseitige bzw. leichtere Anerkennung von Befugnissen (z. B. Waffenbesitzkarte, Sprengbefugnisse, Führerscheine etc.);
  • Erhöhung der maximalen Übungstätigkeit von 30 Tagen in zwei Jahren ohne Zustimmung des Dienstgebers; 
  • gelebtes Netzwerk - „Miliz (Militär) - Gesellschaft - Staat - Wirtschaft“;
  • „Zertifizierung“ der Qualität von Ausbildungsinhalten der Miliz in der Wirtschaft durch Anerkennung und Anrechnung von Fähigkeiten und Fertigkeiten;
  • Abschaffung der „Zweiklassengesellschaft“ im Militär;
  • Einführung eines „Tages der Miliz“. Dieser könnte ähnlich wie der „Day of the Reserve“ in Großbritannien oder in anderen Ländern durchgeführt werden;
  • Besuch von Angehörigen und Vorgesetzten von Milizangehörigen bei Übungs- und Ausbildungsvorhaben. 

Ausblick

Die Notwendigkeit der Miliz im ÖBH, deren Angehörige einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Republik Österreich und seiner Bevölkerung beisteuern, ist unumstritten. Ziel dieses Artikels ist es, basierend auf den rechtlichen und begrifflichen Grundlagen im Teil 1, auf die konkreten neuen Aufgaben der selbstständig strukturierten Miliz, insbesondere der Jägerbataillone und Jägerkompanien im Teil 2 einzugehen und dabei die Rahmenbedingungen kritisch zu betrachten. Die Frage, ob die Neuausrichtung der Miliz zielorientiert ist, wäre angesichts der neuen Bedrohungen geteilt zu beantworten. Die inhaltliche Ausrichtung mit klarer Hauptaufgabe, regional eingebettet und dennoch österreichweit einsetzbar, ist zu begrüßen. 

Über die Zuordnung der verwaltungstechnischen Belange, insbesondere die Mobilmachungs- und Führungsverantwortung müssen noch detaillierte Überlegungen angestellt werden. Das gleiche gilt für die Einbettung der Miliz und ihrer Soldaten in die Gesellschaft und Wirtschaft. Die derzeit halbherzige Ausstattung aufgrund der vorangegangenen budgetären Mangelwirtschaft ist zukünftig prioritär voranzutreiben, um im Anlassfall uneingeschränkt wirksam werden zu können, denn: Niemand weiß, wie schnell dieser Anlassfall kommen wird.

Link zur Serie

Oberstleutnant Bernhard Schulyok, MA; Abteilung Militärstrategie im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Milizfunktion: Kommandant des Jägerbataillons Wien 2 „Maria Theresia“. Stabswachtmeister Lukas Bittner, MA; Büro für Sicherheitspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Milizfunktion: S3-Bearbeiter beim Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“.

 

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