- Veröffentlichungsdatum : 20.10.2022
- – Letztes Update : 24.10.2022
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Wenn das Licht ausgeht
„Stell dir vor, es geht das Licht aus. Sag was würdest du dann tun?“ Diese Passage stammt aus einem Lied von Hans Lang mit dem Text von Erich Meder. Dieses wurde von den zwei bekannten österreichischen Interpreten, Maria Andergast und Paul Hörbiger, im 1952 erschienen Film „Hallo Dienstmann“ gesungen. Obwohl diese Frage damals von den beiden Künstlern in einem anderen Zusammenhang gestellt wurde, ist sie im Kontext gegenwärtiger Entwicklungen aktueller denn je.
Der „Blackout“, ein Stromausfall, der flächendeckend Teile unseres Staates betrifft, kann z. B. aufgrund einer technischen Implikation im Leitungsnetz, eines Cyber-Angriffs oder durch einen Ausfall der Energieversorgung für Stromerzeugung jederzeit eintreten. Kritische Infrastrukturen oder Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Maßnahmen und Gütern wären davon besonders betroffen.
Information und Kommunikation
Ein geordnetes Leben in unserer heutigen Gesellschaft wird vom Funktionieren der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) bestimmt. Diese braucht jedoch eine aufrechte Stromversorgung. Das gilt auch für das Österreichische Bundesheer, das in einer Krisensituation – wie dem Blackout – so lange wie möglich autark einsatzfähig sein muss.
Die Direktion 6 ist für die Entwicklung und den Betrieb vieler IKT-Services zuständig, die der Aufrechterhaltung der Führungsfähigkeit des Bundesheeres dienen. Ausgehend von eigenen Funkgeräten für den mobilen Einsatz über verlegbare IKT-Einrichtungen bis hin zum Betrieb ortsfester Übertragungseinrichtungen und eines zentralen Rechenzentrums reicht die Spannweite der IKT im Ressort.
Autarkie bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur die unterbrechungsfreie Bereitstellung von Strom aus Netzersatzanlagen für IKT-Systeme, es verlangt auch umfangreiche logistische Maßnahmen wie Notfallpläne, um lageangepasst handlungsfähig zu bleiben. Diese haben nicht nur personelle Einteilungen zu beinhalten sowie die Einrichtung von notstromversorgten Gefechtsständen und Lagezentren, sondern auch IKT-Maßnahmen, um nach dem PACE-Konzept (Primary Alternate Contingeny Emergency) stufenweise auf die nächste definierte IKT-Servicegruppe umzusteigen. Und wenn nichts mehr geht? Für die Übertragung von Sprache und Daten steht bei Verlust der Leitungsverbindungen – vor dem Einsatz von Meldern – die Nutzung von Kurzwellenfunkgeräten zur Verfügung. Dies jedoch mit Einschränkungen im Vergleich zu der Versorgung mit IKT-Services, die aus dem täglichen Dienstbetrieb bekannt sind.
Maßnahmen
Die Planungsvorgaben des Bundesheeres für eine autarke Versorgung sind mit maximal 14 Tagen angesetzt. Damit es in diesem Zeitraum zu keinem Notbetrieb (Emergency) kommt, erarbeitet die Direktion 6 IKT und Cyber gemeinsam mit Experten aus anderen Direktionen bzw. in enger Abstimmung mit der Direktion 7 Infrastruktur Maßnahmen für die Notstromversorgung von Liegenschaften. Das Ziel ist die Verbesserung der Autarkie im Bereich der IKT.
Für eine Liegenschaft mit Notstromversorgung bedeutet ein Blackout, dass die kurze Zeitspanne bis zum Vollbetrieb der Netzersatzanlage (NEA), wenn keine Anlage zur Überbrückung des Stromausfalls (USV unterbrechungsfreie Stromversorgung) vorhanden ist, ausreicht, dass Server, PC, Netzwerkkomponenten und Telefonanlage nach Wiederherstellung der Stromversorgung wieder hochfahren können.
Daten, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Stromausfalls nicht gesichert sind, können entweder verloren, beschädigt oder nur in einer älteren Version vorhanden sein. Vom Ausfall der Stromversorgung könnten je nach Absicherung in einer Liegenschaft aber auch IKT-Services die z. B. Zutrittssysteme, Tankanlagen, Kühlhäuser und medizinische Geräte steuern und überwachen, betroffen sein. Einige Komponenten in lokalen IKT-Netzwerken werden selbstständig hochfahren, wenn die Stromversorgung wieder funktioniert, bei anderen sind Benutzereingriffe – auch zur Behebung einer Störung – für den Neustart erforderlich. Für einen solchen Fall muss das lokal zuständige Fachpersonal im Führungsgrundgebiet 6 die Standorte der Komponenten wissen, Zutrittsmöglichkeiten zu den IKT-Räumen vorbereiten und über das erforderliche Fachwissen verfügen.
Für das zentrale Rechenzentrum sowie die Betriebssteuerungs- und Überwachungszentrale wurden in den letzten Jahren mit erheblichen Aufwand die Netzersatzanlage für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung bei einem Stromausfall erneuert. In Planung sind noch einige Komponenten für das ortsfeste Richtverbindungsnetz und die Anbindung weiterer wichtiger Liegenschaften mit bis zu zwei medien- und wegeredundanten Leitungssystemen für die Übertragung von Sprache und Daten. Bei Letzteren ist zu beachten, dass die Komponenten der Leitung, wie Modem, Verstärker, Multiplexer – am besten der gesamte Leitungsweg – durch eigene Kräfte betrieben und instandgesetzt werden können. Eine andere Herausforderung ist die Verfügbarkeit des Personals, um den autarken Betrieb der IKT-Services über den Zeitraum von 14 Tagen im 24/7-Modus – die Durchhaltefähigkeit – sicherzustellen. Die Komplexität und der Aufwand für die Aufrechterhaltung des Betriebes der IKT-Services wird noch dadurch gesteigert, wenn gleichzeitig Cyberangriffe auf die IKT-Systeme des Ressorts abzuwehren sind.
Fazit
Die eingangs gestellte Frage „Stell dir vor, es geht das Licht aus. Sag was würdest du dann tun?“ war im Jahr 1952, aufgrund der geringeren Abhängigkeit von Energie, sicher einfacher zu beantworten als heute. Dazu kommt eine hohe Vernetzung und – damit verbunden – eine hohe Komplexität miteinander verknüpfter Systeme. Aktuell gibt es im Bundesheer mehrere aufwendige und kostspielige Projekte als Antwort auf ein Blackout. Sie alle haben ein Ziel: Das eigene IKT-Netzwerk auch ohne Storm „Laufen zu lassen“, um die Autarkie des Bundesheeres zu erhöhen und die Handlungsfähigkeit zu behalten.
Hofrat Ing. Harald Steindl, MSc ist Leiter des Bereiches IKT-Betrieb in der Direktion 6.